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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: IhateTV am 08. Juni 2014, 11:37

Titel: Kosten die bis zur Klage entstehen?
Beitrag von: IhateTV am 08. Juni 2014, 11:37
Kosten die bis zur Klage entstehen?

Hallo, bei Person Z ist am 07.06.2014 ein Beitragsbescheid eingetrudelt, der Laut Datum am 01.06 verfasst wurde mit den üblichen 8 Euro Mahngebühren. Wenn Z jetzt nun Wiederspruch einlegt um Zeit zu gewinnen, sich aber nicht entschließt zu klagen, werden diese Mahngebühren dann teurer?

Was ist wenn Z morgen einfach mit einem Beitragszahler zusammenzieht. Kann der Service dann trotzdem die Gebühren seit 2013 zurück verlangen?
Gruß, ihatetv


Titel: Re: Kosten die bis zur Klage entstehen?
Beitrag von: Roggi am 08. Juni 2014, 14:46
Wenn es per Beitragsbescheid festgesetz wurde, hilft nur noch Widerspruch und Klage. Die Kosten werden nicht höher, ausser durch Porto und weitere auflaufende monatliche Beitragsforderungen. Ein möglicher Gerichtsvollzieher kostet ca. 20 bis 25 Euro.
Titel: Re: Kosten die bis zur Klage entstehen?
Beitrag von: dimon am 08. Juni 2014, 19:54

Was ist wenn Z morgen einfach mit einem Beitragszahler zusammenzieht. Kann der Service dann trotzdem die Gebühren seit 2013 zurück verlangen?


Ja, das dürfen sie sogar!