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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Housebrot am 08. Juni 2014, 10:42
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Hallo,
ich habe mich gerade gefragt, ob man die gezahlten Zwangsgebühren nicht einfach bei seiner Steuererklärung geltend machen kann. Damit könnte man dem ganzen dann wieder ein Schnippchen schlagen.
Werbunsgkosten vielleicht ? Gut, maximal 200 Euro im Jahr, aber warum nicht einfach versuchen ?
Dann kann man dem Staat auf Umwegen das Geld wieder (einen Teil) abnehmen....
Grüße
Adonis
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Was spricht dagegen, seinen Steuerberater zu fragen? Abgesehen davon, ändert das nichts am Grundproblem.