gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: crecker am 06. Juni 2014, 13:51
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Hallo zusammen,
Person A hat heute seinen Beitragsbescheid bekommen und muß daher Widerspruch einlegen.
Person B hat ebenfalls ihren Bescheid bekommen, allerdings an ihren Mädchennamen. Wir haben vor einem Jahr geheiratet. Daher sind die Daten der GEZ nicht aktuell.
Nun zu A's Frage:
Muss A hier doppelt Widerspruch einlegen? Eigentlich handelt es sich ja bei A+B um einen Haushalt! Das würde ja auch doppelte Gerichtskosten bedeuten.
Gibt es hier schon Erfahrungswerte?
Besten Dank,
Crecker
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Ein Widerspruch für beide reicht. Die sortieren das auf ein Beitragskonto.