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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Diablotin am 05. Juni 2014, 21:24

Titel: GEZ will priv. PKW gewerbliche Nutzung unterstellen
Beitrag von: Diablotin am 05. Juni 2014, 21:24
Person A hat ein Nebengewerbe im Keller des privaten Wohnhauses. Das Hobby der Person A ist ebenso wie Grundlage des Nebengewerbes ( z.b. Angeln). Da die Betriebsstätte im Wohnhaus ist fällt somit kein Beitrag an.

Person A hat zudem ein Privatfahrzeug vor der Haustür auf dem sich Firmenaufkleber des Nebengewerbes befinden.

Person A wurde vom freundlichen GEZ Mitarbeiter aufgesucht und darauf hingewisen das das Privatfahrzeug keines sei sondern auch für die Firma eingesetzt würde, somit wären dafür 5,99€ fällig.
Person A hat dies jedoch verneint und angegeben das es nur für Privat und Hobbyfahrten genutzt wird.

Kann die GEZ trotzdem das Fahrzeug zwangsanmelden oder hat Person A eine Möglichkeit diesem zu entgehen?



Titel: Re: GEZ will priv. PKW gewerbliche Nutzung unterstellen
Beitrag von: mickschecker am 05. Juni 2014, 21:45
Person A wurde vom freundlichen GEZ Mitarbeiter aufgesucht und darauf hingewisen das das Privatfahrzeug keines sei sondern auch für die Firma eingesetzt würde, somit wären dafür 5,99€ fällig.
Gibt es das denn immer noch ?
Titel: Re: GEZ will priv. PKW gewerbliche Nutzung unterstellen
Beitrag von: Peer_Gynt am 05. Juni 2014, 22:24
Im übrigen ist immer das erste Kfz einer Betriebsstätte beitragsfrei.
Titel: Re: GEZ will priv. PKW gewerbliche Nutzung unterstellen
Beitrag von: Diablotin am 05. Juni 2014, 23:07
Im übrigen ist immer das erste Kfz einer Betriebsstätte beitragsfrei.

nicht wenn für die Betriebsstätte keine Beiträge fällig sind weil sich diese z.b. in einer privaten Wohnung befindet.

Das ist ja die Krux, es werden so oder so mind. 5,99€ fällig wenn es nach den Wünschen der GEZ geht. Im Prinzip ist diese Methode nichts anderes als ein blumig umschriebene Zusatzabgabe für Personen mit Gewerbe im Privatgebäude/Home Office
Titel: Re: GEZ will priv. PKW gewerbliche Nutzung unterstellen
Beitrag von: Roggi am 06. Juni 2014, 10:12
Es sollte unterschieden werden zwischen Privat-PKW und betrieblichem PKW, indem man nachweisen kann, dass der private PKW nicht von der Steuer abgesetzt wird. Wenn laufende Kosten wie Kredit und Kilometerpauschale abgesetzt werden, ist es ein betrieblich genutzter PKW.