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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Mickimaus am 05. Juni 2014, 20:05

Titel: Bebühren-/Beitragsbescheid erhalten
Beitrag von: Mickimaus am 05. Juni 2014, 20:05
nun dachte ich, dass endlich mal einer von der "GEZ" persönlich unterschreiben würde, wenn ein Bescheid ins Haus kommt.
Wieder nur "Mit freundlichen Grüßen Norddeutscher Rundfunk".....im Brief und auf dem Umschlag die Adresse von Köln als Absender.

Nun, so ganz natürlich denke ich an eine Anzeige wegen Nötigung oder auch HOchsatapelei oder auch arglistische Täuschung.
Denn ich sehe mich genötigt jemanden Geld zu geben mit fehlender Gegenleistung.
---- Ein Leben lang ohne Fernsehen und Rundfunk, und weshalb sollte ich mir nunmer die vorgemachte Meinung eintrichtern lassen....

Nötigung ginge vielleicht am ehesten?
Nur kann ich eine Anzeige wegen Nötigung machen obwohl eine wirkliche Person fehlt?
Das mit dem Widerspruch und Klage muss ich mir erstmal im Forum durchlesen, wie das so der Stand der Dinge ist.

Wie kann ich den Medienfurz nur aus meiner Wohnung dauerhaft entfernen?
Oder sollte ich nun "endlich" bezahlen und die Mediengewalt samt "Staatsgewalt" als unbrechbar anerkennen?

MM


Titel: Re: Bebühren-/Beitragsbescheid erhalten
Beitrag von: Roggi am 05. Juni 2014, 20:35
Man kann nur mit Widerspruch und Klage dagegen vorgehen.
Titel: Re: Bebühren-/Beitragsbescheid erhalten
Beitrag von: Mickimaus am 06. Juni 2014, 08:39
@Roggi, welchen Grund gibt es für deine Aussage?

Und...
hast du eine Idee wie ich eine Anzeige aufsetzen kann und vorallem gegen wen als Person, wenn eine Person im Forderungsbrief ausbleibt.?
Titel: Re: Bebühren-/Beitragsbescheid erhalten
Beitrag von: Roggi am 06. Juni 2014, 09:42
Wir haben schon einen Thread im Forum, um zu prüfen, ob eine Strafanzeige möglich ist wegen Nötigung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html

Es ist wohl nicht so einfach. Inwieweit der Beitragsservice sich ausserhalb des rechtlich erlaubten bewegt, ist leider nicht durchschaubar. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber zumindest örR hat vorgesorgt und sich Richter ins Boot geholt, ganz legitim. 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg66729.html#msg66729
8,5 Milliarden Euro Einnahmen müssen gesichert werden, da wird nichts dem Zufall überlassen.

Da es also nur eine weitere, aber unsichere, Möglichkeit ist, Strafanzeige zu stellen, darf man das Hauptanliegen nicht aus den Augen lassen. Deshalb muss mit einem Widerspruch auf einen Beitragsbescheid reagiert werden, wenn man nicht zahlen will.
Titel: Re: Bebühren-/Beitragsbescheid erhalten
Beitrag von: Mickimaus am 06. Juni 2014, 09:51
@ Roggi, oh wie ich sehe hast du schon eine Menge hier gearbeitet, danke...

Ok, ich werde mir erstmal deinen empfohlenen Link neben den von mir gefundenen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59633.html#msg59633

durchschauen.

Wie es aussieht bedeutet sich zu währen gleichzeitig erheblich Viel Zeit und Energie in diese Sache zu stecken.

Auch wird die Frage für mich sein, an wen ich überhaupt anzeige, da ja bisher eine wirkliche Person im Forderungsschreiben fehlt.

Meine Gedanken sind den jeweiligen Cheff (der müsste doch auszumachen sein..) in Köln oder auch hier in der Landesrundfunkanstalt mit einer Strafanzeige zu belasten.



Titel: Re: Bebühren-/Beitragsbescheid erhalten
Beitrag von: Roggi am 06. Juni 2014, 10:03
Den Chef findest du im Impressum des Beitragsservice.