gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: paul197070 am 05. Juni 2014, 08:26
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Hallo zusammen,
erstmal Respekt von diesen Forum hier!
Person A hat eine Frage in seinem Fall:
A wohnt zusammen mit Person B in einem Haus. A+B sind beide beim BS schon seit 2007 abgemeldet.
Jetzt haben A+B innerhalb kürzester Zeit jeder zwei Briefe von BS erhalten.
Der BS will A+B "zwangsanmelden" wenn A+B nicht innerhalb von 4 Wochen Antworten.
Person A würde ja klagen, aber Person B hat Angst. Hat jemand einen Tip für A+B, was sie machen können?
A+B sollen Rückwirkend ab 01.01.2013 zahlen! Also alles nachzahlen. Das sieht Person A überhaupt nicht ein.
Über jeden Tip wäre A Dankbar.
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Person A sollte auf den Beitragsbescheid warten, Widerspruch dagegen einlegen, auch gegen weitere Beitragsbescheide für folgende Quartale und warten, bis ein Widerspruchsbescheid kommt. Gegen den ist Klage einzureichen. Angst ist nicht angebracht, der aufgezeigte Weg ist nicht neu und für jeden gangbar. Person A ist erst am Anfang eines Weges, den andere schon viel weiter gegangen sind und kann gut absehen, was passiert. Eine
Zwangsanmeldung ist nichts dolles, man bekommt eine Beitragsnummer.
Eine Beitragsnummer ist nichts dolles, man bekommt ein Beitragskonto.
Ein Beitragskonto ist schlecht, denn das hat einen Rückstand.
Diesen Rückstand wollen die per Beitragsbescheid einfordern.
Der erste, der einen Beitragsbescheid bekommt, muss Widerspruch einlegen, der andere kann sich dann auf dessen Beitragsnummer anmelden, wenn er auch einen Beitragsbescheid bekommt. Somit ist der zweite dann "raus".
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In Ordnung, Widerspruch einlegen, kein Thema, aber wenn Person A dann später Klage einreichen muss, muss Person A sich dann selbst vor Gericht vertreten?
Person A ist im Moment verwirrt.
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In der ersten Instanz wird vor dem Verwaltungsgericht geklagt, den Beitragsbescheid aufzuheben. Dafür ist kein Anwalt erforderlich, Beispiele für Klagen gibt es einige im Forum, weitere Beispiele werden folgen. Da es nach dem Verwaltungsgericht vermutlich weitergeht, wird ein Anwalt erforderlich sein, besonders vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber da entstehen zumindest keine Gerichtskosten.
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...und zwischenzeitlich bitte gut einlesen ;)
Eine erste "Orientierungshilfe" bietet die nunmehr erweiterte Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html