gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Penbeta am 05. Juni 2014, 00:17
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Hallo miteinander
Folgende Situation:
Person A hat heute einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelerhung erhalten in dem er aufgefordert wird den rückständigen Betrag von 277,70 € zu zahlen, für den Zeitraum 01.01.2013 . 31.03.2014
Person A hat seit einiger Zeit immer wieder Post von diesem Verein bekommen und auch immer getrost ignoriert.
Da aber in dem angegebenen Zeitraum Person A bei Person B wohnt und dort auch gemeldet ist und Person B seit Jahren fleißig die Rundfunkgebühren zahlt.
Sieht Person A auch nicht ein den geforderten Betrag zu zahlen.
Muss Person A Den geforderten Betrag bezahlen oder ist das Thema mit einem Widerspruch mit angabe der Beitragsnummer von Person B aus der Welt geschafft?
Mit Dank im vorraus :)
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Hi Penbeta,
hier ist eine ähnliche Situation, würde mich auch interessieren welche Wege man hier gehen kann.
Grüße
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Tatsächlich sollte das Problem auf diese Art unbürokratisch gelöst sein: Es wird dem BS mitgeteilt, unter welcher Beitragsnummer die Wohnung durch Person B angemeldet ist. Es sollte aber nur auf einen Beitrags/Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite reagiert werden, ansonsten weiter ignorieren.
Hallo miteinander
Folgende Situation:
Person A hat heute einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelerhung erhalten in dem er aufgefordert wird den rückständigen Betrag von 277,70 € zu zahlen, für den Zeitraum 01.01.2013 . 31.03.2014
Person A hat seit einiger Zeit immer wieder Post von diesem Verein bekommen und auch immer getrost ignoriert.
Da aber in dem angegebenen Zeitraum Person A bei Person B wohnt und dort auch gemeldet ist und Person B seit Jahren fleißig die Rundfunkgebühren zahlt.
Sieht Person A auch nicht ein den geforderten Betrag zu zahlen.
Muss Person A Den geforderten Betrag bezahlen oder ist das Thema mit einem Widerspruch mit angabe der Beitragsnummer von Person B aus der Welt geschafft?
Mit Dank im vorraus :)
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Vielen Dank Roggi für deine Antwort.
Das schreiben wurde soeben aufgesetzt und das Thema ist damit vom Tisch :D
Gruß Penbeta