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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: SchwarzSurfer am 02. Juni 2014, 23:02

Titel: Vergleich mit historischem Gesetz als Begründung
Beitrag von: SchwarzSurfer am 02. Juni 2014, 23:02
Zur Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 steht in Wikipedia:
Zitat
Die Verordnung wurde zunächst im Kampf gegen die Kommunisten als Legitimation verwendet, so, wie es ihr Einleitungssatz suggerierte: „Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet“. Da aber in der Verordnung selbst keinerlei Beschränkung des Wirkungskreises auf Kommunisten erwähnt wurde, konnte der Anwendungsbereich beliebig erweitert werden, und somit verlor das gesamte deutsche Volk alle oben genannten Grundrechte.

Ähnlich ist das mit der Begründung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages: Es sollen die Rundfunkanstalten finanziert werden, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschränkt sich dafür aber nicht auf Rundfunkteilnehmer sondern kann allgemein angewendet weren, wodurch auch das gesamte deutsche Volk bestimmte Grundrechte verliert.