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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 02. Juni 2014, 13:22
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Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin-
Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag
(http://www.berlin.de/orte/sehenswuerdigkeiten/abgeordnetenhaus-von-berlin/PICT2235_420_315.jpg)
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE)
vom 23. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort
Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag
mehr auf:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-13672.pdf
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Eine solche Anfrage kann und sollte jeder von uns bei seinem Landesparlament über eine die Fraktion seines Vertrauens stellen lassen...
...und in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Frage stellen, wieviele Widersprüche noch nicht beschieden worden sind mit einem klagefähigen Widerspruchsbescheid (ergo: wieviele Verfahren verschleppt werden)...
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Die Auflistung ist leider ungenau. Sind dort doppelte Widersprüche enthalten. Also wenn ich das richtig verstanden habe, werden ein und dem selben Haushalt doch meist mehr als nur ein Bescheid ausgestellt. Zählen hier alle Widersprüche einzeln oder nur solche, von verschiedenen Haushalten?
Gehen wir davon aus, das es tatsächlich alle für Berlin sind.
2013 1. Quartal 2014 Insgesamt
ARD 4.833 2.276 = 7.109
rbb 490 197 = 687
rbb-Brandenburg 210 52 = 262
rbb-Berlin 280 145 = 425
Dann gibt es bei ARD,rbb und rbb-Berlin eine Steigerung je Quartalsvergleich
z.B. 4833 / 4 ca. 1.208 im ersten Quatal (Durchschnitt), aktuell im 1 Quartal bereits 2276, immerhin eine Steigerung um fast 100%, wobei wahrscheinlich ist, weil Beitragsbescheide ja verschleppt wurden, das ein großer Teil von 4833 erst gegen Ende 2013 erfolgen konnte.
Ich denke da geht noch mehr. Und das nur in Berlin, wenn ich es richtig verstehe.
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Jedenfalls kann von "Akzeptanz" nicht die Rede sein. Die grosse Mehrheit der mit den oeff."r." Medien unzufriedenen wird ja doch um des lieben Friedens willen eher zaehneknirschend zahlen als sich den Stress mit Widerspruch und Klage zu machen. In jedem Fall also ein Argument dafuer dass diese Form der Rundfunkfinanzierung eben nicht akzeptiert ist. Genau darum ging es ja - angeblich - bei der Umstellung auf die wohnungsgebundene Abgabe. Hinzu kommen eben die, die noch gar keine Gelegenheit hatten Widerspruch einzulegen.
Wer Inspiration braucht um aehnliche Anfragen in seinem Landesparlament zu motivieren - PN an mich, ich schicke gern den Text der zu dieser Anfrage hier gefuehrt hat.
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Die Zahlen sind enorm. So wie ich das verstanden habe, sind die doppelten Klagen solche, die eimal gegen die Aussetzung der Vollstreckung und zum anderen gegen den Rundfunkbeitrag gestellt wurden. Oder es hat eine Verfahrenstrennung stattgefunden. Sicherlich sind es nicht zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag pro Haushalt.
Wenn nun jeder seinen Widerspruch durchzieht bis zur Klage, dürfte klar sein, was das Volk für Rechtens hält und wie sehr der RBStV an Akzeptanz leidet.
Wobei das schon wieder ein Klageargument ist, man könnte z.B. so ähnlich formulieren: "Da der Rundfunkbeitrag in grossen Teilen der Bevölkerung auf Widerstand stösst, ist er als Sittenwidrig einzustufen, weil er sich nicht an geltende Normen orientiert."
Vielen Dank an denjenigen, der diese Anfrage mit Antwort ausgelöst hat. Ist ja erstaunlich, was alles möglich ist.
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Habe eine ähnliche Anfrage an "SKY" gesendet - warum die privaten trotz unfairen Wettbewerbs seitens des ÖRR (z.B. bei der Vergabe der Fußballübertragungsrechte) nicht klagen und ob da evtl. "Schweigegelder" fließen.
...natürlich bis heute keine Reaktion.
Die Quersubventionen sind wohl inzwischen undurchschaubar geworden.