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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: I Have a Dream am 02. Juni 2014, 08:58

Titel: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: I Have a Dream am 02. Juni 2014, 08:58
Liebe Mitkläger,

das Bay Verwaltungsgericht München empfiehlt dem Kläger A in einem Brief mit förmlicher Zustellung die Rücknahme der Klage aufgrund der Entscheidung des Bay. Verfassungsgerichtshofs vom 15.Mai2014, um "unnötige Prozessrisiken und Kosten zu vermeiden".

Kläger A ist kein Jurist, daher drängen sich folgende Fragen auf und bittet um Ihre Unterstützung oder Weiterleitung zu Antworten:

1. Wie hoch sind die Risiken und Kosten beim Verwaltungsgericht? Als Familienvater kann sich A keine kostspieligen Streiterein leisten.
2. Rechtsbeistand wäre gut, aber teuer. Sind Kläger bekannt, die sich für die Klage einen gemeinsamen Juristen als Berater zur Seite gestellt haben und sich dadruch die Kosten teilen und minimieren?
3. Das Gericht bittet um Mitteilung bis zum 5.6.14, ob ohne mündliche Verhandlung im schriftl. Verfahren entschieden werden kann. Hat das eine Konsequenz? Vermutlich auf die Kosten und die Zeit, wie es ausgeht scheint ja schon entschieden zu sein?
4.Wenn das Verwaltungsgericht die Klage ablehnt wie erwartet, wie würde es weitergehen? Wer weiss hier Rat oder beschreibt den Weg und die Kosten.
5. Würde der Verweis auf das Ergebnis von Frau Dr. Anna Terschüren, ehemalige NDR-Mitarbeiterin, in ihrer Dissertation:
  »Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland«  im Fach Medienrecht, als Begründung für die Aufrechterhaltung der Klage reichen und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen?

Bis zum 3.6.14 muß Person A  für sich die Entscheidung treffen, ob die Klage aufrecht erhalten bleiben soll. Ohne einer aussichtsreichen Perspektive wird Person A wohl oder übel die Klage zurücknehmen. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie Person A mit konkreten Tipps weiterhelfen könnten.

Allerbeste Grüße


Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Juni 2014, 10:06
Bitte noch die Schreiben (Empfehlung Verwaltungsgericht München) anonymisiert (Name, Referenznummern, etc. schwärzen) einscannen/abfotografieren/komprimieren und wenn von der Größe der Datei nötig einzeln pro Beitrag einhängen. Zur Not kann auch die Seite www.loaditup.de benutzt werden, um die Dateien hier zur Verfügung zu stellen.

Auf welche Argumente stützt sich die Klage der Person A?
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Peer_Gynt am 02. Juni 2014, 10:10
Grundsätzlich besteht immer ein Prozesskostenrisiko, für beide Seiten.

Nach den bisherigen Berichten wird man aber sehr wahrscheinlich in der ersten Instanz
vor dem VG verlieren; dann muss man mit mind. Eur 105,00 rechnen.

Man kann aber auch mal auf einen verständigen Richter stoßen, der mit dem
RBStV seine eigenen Probleme hat.

Man kann das Verfahren auch durchziehen bis zum BVerfG.
Das wird aber ein teures Unterfangen, vor allem mit Anwalt.

Da aber das Grundgesetz ganz andere Inhalt hat als die bisher herangezogenen Landesverfassungen,
glaube ich nach wie vor, dass die Wahrscheinlich der Feststellung einer Grundgesetzwidrigkeit gar nicht
so gering ist.

...
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: kraus am 02. Juni 2014, 11:55
Wenn dein Fall keine großen Unterscheide zu denen aufweist, die beim Landesverfassungsgericht verhandelt wurden, dann dürfte es wenig Sinn machen, in Bayern weiter zu klagen, wenn du nicht bereit bist, das Kostenrisiko bis zur höchsten Instanz zu tragen.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Roggi am 02. Juni 2014, 14:20
Die Klage vor dem bay. Verfassungsgericht hatte als Hauptargument, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei. Wenn die eigenen Argumente in der Klage ähnlich sind, hilft auch kein Gutachten von Anna Terschüren mehr. Einzig erfolgreich erscheint mir, wenn die Argumente sich darauf begründen, dass die eigenen Grundrechte aus dem Grundgesetz Artikel 1 bis 19 verletzt werden. Dazu müssen gute Argumente geliefert werden, so wie es im Thread "Argumente zum Weiterdenken" wunderbar formuliert wurde. Wenn die Klage schon mit den Steuer-Argumenten raus ist, sollte versucht werden, dass man die Argumente wegen den Grundgesetzverstössen noch mit reinbringen kann. Dann muss die Klage vom Verwaltungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht werden, erst dort besteht Anwaltszwang.
Verständnisvolle Richter werden nichts nützen, der Beitragsservice wird vermutlich eine Instanz weiter gehen.
Ein Verwaltungsgericht kann den RBStV nicht für ungültig erklären, die können nur grobe Fehler berichtigen, wenn z.B. eine Befreiung nicht richtig bearbeitet wurde oder ähnliches. Die bisherigen Urteile der Verwaltungsgerichte wurden auch deshalb für den örR entschieden, weil es darum ging, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Offensichtlich ist es egal, wie absurd das Gesetz ist, wenn es eingehalten wird, ist es für das Verwaltungsgericht ok. Wer sich wehren will, weil gegen seine Grundrechte verstossen wird, braucht das Verwaltungsgericht nur als Eröffnungsinstanz, damit das Bundesverfassungsgericht tätig werden kann. Wenn eine Klage wegen Grundgesetzverstössen erfolgreich ist, bekommt man seine Auslagen erstattet vom Gegner.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: I Have a Dream am 02. Juni 2014, 21:36
Liebe Mitstreiter,

vielen Dank für Eure Statements.
Bis morgen fällt der Person X entweder das entscheidende Argument noch auf oder er wird die Klage erstmal fallen lassen und ggfs. wieder aufnehmen, wenn sich ein klarer Weg wieder zeigt.

Für mich ist es eine Gerechtigkeitssache. Ich kann es nicht glauben, dass unser deutscher Staat seinen Bürgern Fernsehsendern aufzwingen kann mit Zwangsgebühren, ob der Bürger fernsehen will oder nicht. Und dann noch in jeder Wohnung, obwohl jeder von uns sich nur an einem Ort aufhalten kann.  Das ist totalitär! Daher bin ich zum Streiten bereit, habe jedoch nicht den Durchblick in den juristischen Verfahren und nicht die finanziellen Mittel für einen Alleingang. Aber ich bin bereit mich zu verbrüdern mit Gleichgesinnten, denen es genauso geht. Villeicht ist hier schon jemand von euch im fortgeschrittenen Bündnis?

Im folgenden Link könnt ihr das Schreiben vom Verwaltungsgericht einsehen:
http://www.loaditup.de/817724-wrc6uzdqfx.html

Es ist sachlich sicher korrekt vom Richter dargestellt, nur die Sache selbst bleibt unglaublich ungerecht. Wer aber im Recht ist, muß noch lange nicht Recht bekommen.
Vive L´Allemagne.

Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Bürger am 02. Juni 2014, 23:07
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FRISTVERLÄNGERUNG

Person XYZ könnte zum einen um Fristverlängerung ersuchen zwecks eingehender Bewertung der neuen Sachlage.
Dies scheint auch ein probates Mittel zu sein, welches die Anstalten "erfolgreich" eingesetzt haben.
Unter anderem dadurch hat sich das Verfahren der Popularklage fast 2(!) Jahre hingezogen (eingereicht Mitte 2012, verhandelt Ende März 2014, Urteil Mitte Mai 2014)!!!


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UNSAUBERE BEGRIFFLICHKEITEN

Zum anderen ist es schon wieder bezeichnend, dass das Gericht schreibt, sowohl der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz als auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof seien zu dem Ergebnis gekommen
Zitat
"[...] der Rundfunkbeitrag als solcher sei keine Steuer, sondern eine Abgabe"

Das ist ein Widerspruch in sich, denn:
Steuern sind Abgaben - genauso, wie auch Gebühren und Beiträge ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe

Ist nur das Schreiben bzw. die Formulierung so schwach, oder sind dies auch die Urteilsbegründungen der Verfassungsgerichtshöfe?


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"SONDERABGABE" ... "ZWECKSTEUER"

Um die Argumentation mit der Steuer bzw. mit dem Beitrag zu verstehen, müsste man sich die Urteilsbegründung sehr genau anschauen.
Ich mutmaße, dass das Thema einer unzulässigen
- "Sonderabgabe" (vgl. Zitat SWR-Justitiar Eicher in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" 12/2009 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5621.msg43703.html#msg43703)) bzw.
- "Zwecksteuer" (vgl. Gutachten bzw. Aufsatz Degenhart (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html))
nicht ausreichend gewürdigt wurden, sondern lediglich das Thema "allgemeine Steuern".

Insofern sehe ich persönlich das Thema "Steuer"/ "Zwecksteuer"/ "Sonderabgabe" eigentlich noch nicht erledigt.


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BEFANGENHEIT/ GEWALTENTEILUNG

Und als "Schmankerl" könnte man nun auch mal die Frage in den Raum werfen, wie befangen/ unbefangen ein Bayerisches Verwaltungsgericht eigentlich überhaupt sein kann, wenn dessen praktisch
- Vorgesetzter, der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs,
- gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks - und also
- faktisch Vertreter des Klagegegners(!!!) ist
- zudem aber auch noch Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof?!?

Tstststststststststststs...

Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html

Spätestens hier wäre dann wohl auch mal juristisch-beinharter Beistand interessant...
...vielleicht auch einfach nur mehr Mut zur Konfrontation.

Ich weiß, ich habe jetzt wohl erst mal leicht Reden, aber:
Darf man sich das bieten lassen?!?


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UNTERLIEGEN - UM ZU GEWINNEN

Hinzu kommt, dass die erste Instanz - ähnlich den Widersprüchen - wohl hauptsächlich der Abschreckung, Anhebung der Hemmschwelle, mindestens aber der Verschleppung der Angelegenheiten zu dienen scheint.

Insofern wird die erste Instanz vermutlich tatsächlich eine "Demokratie-Abgabe" von uns abverlangen, soll heißen:
Da müssen wir durch. Diese Pille müssen wir schlucken.

Danach ist immer noch Zeit, weitere Schritte zu unternehmen - oder zu unterlassen - oder zu verschleppen...

Es scheint geplant zu sein, die Verfahren bis in die letzte Instanz zu hieven.

Und wie die aktuellen, als "Referenz" herangezogenen Urteile mit etwas Abstand zu bewerten sind, das ist in diesen beiden Artikeln sehr gut nachzulesen:
- "Verfassungsgerichtshöfe - Diese Rundfunkurteile sind ein Witz", FAZ, 16.05.2014 (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html)
- "Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel", Mittelbayerische Zeitung, 18.05.2014 (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html)

Das letzte Wort ist jedenfalls noch lange nicht gesprochen.


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...nur so meine Gedanken dazu ;)
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Juni 2014, 23:17
Danke für das  Einstellen des Dokuments.

Es ist immer noch nicht klar, was für Argumente Person X vorgebracht hat? Hatte die Person X die gleichen Argumente wie in den aufgeführten Verfahren benutzt?
 
Die Richter in den besagten Fällen hatten  auf den normalen Rechtsweg, beginnend mit dem VG verwiesen und die persönlichen Grundrechverletzungen in vielerlei Hinsicht gar nicht betrachtet. Die Urteile geben hier die Auskunft.

Kann die Person X nachfragen, ob sie neue Aspekte zur Grundrechverletzungen und weitere Gründe nachreichen kann?

Wertvoll wären diese Argumente:

Teile 1 bis 6
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9693.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9418.msg65901.html#msg65901

Schriftliche Abwicklung soll deutlich günstiger sein.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Unterstützer am 02. Juni 2014, 23:20
Vielen Dank an I Have a Dream für den Upload.
Ich denke dieses Schreiben vom VG München sollten wir uns ein wenig genauer ansehen und diskutieren.

Darin steht:
"... spricht alles dafür, dass diese Regelungen jedenfalls nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen, zumal das Grundgesetz keine anderen oder substantiell weiter reichenden (Grund-) Rechte vermittelt als die Bayerische Landesverfassung."

Daraus könnte man schließen, dass in den Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten nicht nur die Begründungen der Kläger geprüft wurden (Steuer ...) wie z.B. Roggi vorhin meinte, sondern deutlich weiter darüber hinaus, gewissermaßen vorbeugend, falls da noch jemand anderes kommt und sich auf die Verfassung berufen will.

Kann das sein? Kommt mir vor wie voreilender Gehorsam.
Lässt sich das obige Zitat aus einer der Urteilsbegründungen der Landesverfassungsgerichte herauslesen?
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Bürger am 02. Juni 2014, 23:35
Daraus könnte man schließen, dass in den Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten nicht nur die Begründungen der Kläger geprüft wurden (Steuer ...) wie z.B. Roggi vorhin meinte, sondern deutlich weiter darüber hinaus, gewissermaßen vorbeugend, falls da noch jemand anderes kommt und sich auf die Verfassung berufen will.
Wie auch immer - es ist und bleibt kein letztinstanzliches Urteil des BVG... ;)
...sondern es ist und bleibt die "Einzelmeinung" der Verfassungsgerichtshöfe zweier Bundesländer.

Da können die noch so laute Töne schwingen... ;)
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Roggi am 03. Juni 2014, 00:36
Die Landesverfassungsgerichte haben nur über etwas geurteilt, was sich mit einigem Wissen und Können für die Rundfunkanstalten zurechtbiegen lässt.
Anders sieht es mit den Grundrechten aus:
Zitat
Artikel 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Hier dürften sich die Verfassungsrichter geschlagen geben.
Wer sich die Grundrechte anschaut und dazu die
"Argumente zum Weiterdenken"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9690.0.html
als Formulierungshilfe und Beweise verwendet, sollte gut gerüstet für eine Klage sein.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: I Have a Dream am 03. Juni 2014, 20:54
Hallo zusammen,

danke für den Input.

Kläger A wird eine Fristverlängerung bentragen zur besseren Prüfung und Differenzierung der Klagepunkte/Argumente bzgl. des vorliegenden Urteils.
Die Argumente sind vielschichtig wie im Forum  bisher diskutiert.

Wer hier schon Erfahrungen hat könnte diese gerne mit Person A teilen. Mancher Fehler lässt sich evtl. gleich vermeiden.
Konstruktive Ideen sind willkommen. Evtl. will noch jemand im Forum Synergien bündeln?

Dabei kommt mir der Gedanke, welche Macht die Unternehmer hätten, wenn diese geschlossen den Beitrag boykottiern würden.  ;)



Titel: ReRücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: mickschecker am 03. Juni 2014, 21:15
Dabei kommt mir der Gedanke, welche Macht die Unternehmer hätten, wenn diese geschlossen den Beitrag boykottiern würden.  ;)
Den Gedanken hatten hier schon viele , nur endet dessen Weiterführung immer wieder in einer Sackgasse.
Die Unternehmer wählen den Weg des geringsten Widerstandes und legen ihren Beitrag , also die Betriebsstättenabgeabe komplett auf die Betriebskosten um. Solang das alle so machen , ist auch keiner davon wirklich echt benachteiligt der Konkurrenz gegenüber.
Dessen ist man sich beim BS bewusst und weiß , dass dieses perfide Spielchen der Geldumlage wieder auf den kleinen Mann so gut funktioniert. So regt sich auch kaum Widerstand gegen diesen Schwachsinn der Betriebsstättenabgabe , weil es wird niemanden direkt in den Geldbeutel gegriffen.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: I Have a Dream am 03. Juni 2014, 21:37
... leider war, aber der Gedanke gefiel mir und würde ich mir auch beim "kleinen Mann" wünschen,  wie wir es vermutlich alle hier im Forum tun  :)
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Adler am 03. Juni 2014, 22:25
Wir müssen den Widerstand eben wachkitzeln aus genau dem Grund, und mit diesem Sachverhalt die Leute aufklären. Meine Argumentation ist jedenfalls , dass gerade durch die Umlage des RFB auf die Betriebskosten jeder ganz dierekt betroffen ist von einer Doppelzahlung. Denn dass die Betriebe die Kosten nicht auf die Preise aufschlagen wie andere Aufwendungen auch ist ausgeschlossen! Es ist ihnen betriebswirtschaftlich gesehen gar nicht anders möglich. Wo sollten sie es denn verbuchen?
Titel: ReRücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: mickschecker am 04. Juni 2014, 06:45
Die Betriebsstättenabgabe ist die perfekt inszenierte Variante einer versteckten Steuer.
Damit werden auch all jene indirekt mit zur Kasse gebeten , welche von der Haushaltsabgabe befreit sind.
Zudem werden alle bereits Zahlenden ein weiteres mal über die Umlage auf die Preise der Unternehmen erneut mit ins Boot geholt.
Das ist natürlich alles rechtens und hat mit betrügerischen Absichten rein gar nichts zu tun.  >:D >:D >:D
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: UnerhÖRt am 12. Juni 2014, 15:07

Ähnlich lautendes Schreiben habe ich auch die Tage von "meinem" VG erhalten.
Die werden jetzt wohl an alle Kläger geschickt, in der Hoffnung, die Prozessflut eindämmen zu können.
Dass die Gerichte Angst um unser Geld haben ist eher unwahrscheinlich, in meinem Schreiben wird das Kostenrisiko gar nicht erwähnt.

Dabei haben offenbar weder die Richter noch die LRA meine Klage richtig gelesen, denn das beim VGH Rhld-Pflz ergangene Urteil lässt sich auf meine Klage gar nicht anwenden. Also alles nur Angstmacherei.

Auch bei mir wird beabsichtigt, die Entscheidung einem Einzelrichter zu übertragen. Aber selbst wenn ich dem widerspreche, wer kontrolliert das denn bitteschön? Das Ganze wird offensichtlich von vorneherein als aussichtslos abgetan.

Und ja, natürlich klage ich weiter!  ;)


Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: brubbel am 16. Juni 2014, 13:31
Könnte so eine geeignete Rücknahme der Klage aussehen?
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: BinDagegen am 16. Juni 2014, 14:47
Hallo Brubbel,

leider kann ich die Anlage nicht sehen?

Des Weiteren, warum strebst du eine Rücknahme der Klage an?
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: brubbel am 16. Juni 2014, 16:02
Der Anhang benötigt noch ne Genehmigung vom Mod.

Die Rücknahme wird angestrebt wegen absolut Null Chancen auf positiven Ausgang. Man müsste eine Instanz weiterziehen, und dafür fehlen die finanziellen Mittel. Dann lieber noch 2/3 Gerichtskosten zurückerstattet bekommen wegen Rücknahme der Klage.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Sebastian am 16. Juni 2014, 16:56
Warum  möchtest du 66 € zurückbekommen, wenn du kurze Zeit später die gesamten Gebühren der dann rechtskräftig gewordenen Beitragsbescheide zahlen musst? Ich verstehe das nicht.

Lieber abwarten und Tee trinken. Wenn man nicht nur Argumente, wie z.b. Steuern verwendet hat, sollte das Gericht nicht in der Lage sein auf basis der Urteile in Bayern entsprechend abzuweisen. Vielmehr sollten weitere Gründe hinzugefügt werden.

Solange keine Antwort durch den Beklagten erfolgt ist, können weitere Gründe genannt werden. Man sollte die persönliche Betroffenheit nach dem GG stärker betonen, dies kann kein Verwaltungsgericht beurteilen und müsste daher von Rechts wegen den Verfassungsgerichtshof anschreiben.

Aber eine bereits gestellte Klage würde ich niemals zurückziehen. Schlimmstenfalls zahlst du statt 33 € halt 105 €, das sind 6 Monate Rundfunkgebühren, die du ab jetzt dann zahlen darfst...
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Radio_Libertas am 16. Juni 2014, 19:58
Die Rücknahme wird angestrebt wegen absolut Null Chancen auf positiven Ausgang. Man müsste eine Instanz weiterziehen, und dafür fehlen die finanziellen Mittel. Dann lieber noch 2/3 Gerichtskosten zurückerstattet bekommen wegen Rücknahme der Klage.

Naja, wir stehen doch erst am Anfang des Protests, wenn man da gleich beim ersten Gegenwind aufgibt... Aber jeder wie er möchte.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: brubbel am 16. Juni 2014, 21:17
Die Antwort des Beklagten liegt schon lange vor, und ich muss bis Ende der Woche dem Gericht antworten. Und ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass das Gericht in erster Instanz nicht auf besagte Urteile zurückgreifen wird?
Ihr habt ja vielleicht Geld für den Widerstand, ich habe es nicht. Das hätte ich mir vor Klageeinreichung genauer überlegen sollen, tja, mein Pech. Hab ich mich vom Forum hier wohl aufwiegeln lassen. Denn selbst bei erfolgreicher Klage besteht danach Anwaltspflicht, welchen ich mir nun wirklich nicht leisten kann. (Und jetzt kommt mir bitte nicht mit Rechtsschutzversicherung) Es bekommt nunmal der Recht, der die meisten Mittel hat. War im Kapitalismus schon immer so.

Meine ursprüngliche Frage wurde übrigens noch nicht beantwortet, obwohl der Anhang mittlerweile freigegeben worden ist.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Radio_Libertas am 16. Juni 2014, 22:19
@ brubbel

Zu diesem Thema gibt es diesen nicht so netten Spruch von Lenin:
Zitat
Wenn deutsche Revolutionäre einen Bahnhof stürmen, lösen sie vorher eine Bahnsteigkarte.

Ich habe übrigens auch kein Geld für den Widerstand, aber erst recht kein Geld für Rundfunkgebühren. Was tun?

a) Rundfunkgebühren zahlen und Klage zurückziehen, weil Widerstand keinen Zweck macht?

b) Keine Rundfunkgebühren zahlen, weiter klagen und weiter daran arbeiten, dass es besser wird?

Ich habe mich für Option b entschieden, fühlt sich für mich besser an. Aber ich bin natürlich auch ein alter Querkopf. Das muss, wie schon gesagt, jeder für sich selbst entscheiden.

Nichts für ungut und einen schönen Abend dir!  :)
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Roggi am 16. Juni 2014, 22:58
@ Brubbel:
Der Widerstand gegen den RBStV ist größer als hier ersichtlich ist. Hinter den Kulissen wird an Argumenten gearbeitet, deren Inhalt noch vor keinem Gericht verhandelt wurde. Es finden zahlreiche Aktionen statt, daran kann jeder mitmachen oder dazu beitragen.
Wenn eine Klage ausschließlich wegen der Verstösse gegen die Grundrechte eingereicht wird, ist kein Anwalt nötig, weil es hoffentlich direkt an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet wird. Die Kosten sind überschaubar, weil auch das Bundesverfassungsgericht kostenlos ist.
Nur wer kämpft kann gewinnen, wer aufgibt hat schon verloren.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer, das sollte örR sein.
Bei einem faulen Vergleich trägt jeder seine eigenen Kosten,  auch das wird nicht passieren.
Deine Ursprungsfrage kann ich leider nicht beantworten, kampflos Aufgeben kommt in meinem Wortschatz nicht vor.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Bürger am 17. Juni 2014, 00:39
Brubbel, leider habe ich aufgrund von 1.001 anderen Aktivitäten, Kommentaren, Fällen, etc. nicht so rechten Einblick in den speziellen von Dir beschriebenen Fall von Person XYZ und deren persönliche Umstände.

Ich finde es toll und anerkennenswert, dass Person XYZ sich so weit gewagt und mitgekämpft hat!!!
Nicht jeder von uns allen kann auf allen Gebieten des Unrechts mit aller Kraft dabei sein.
Das sollten wir im Forum bitte auch alle respektieren - auch wenn es nicht so einfach ist.
Brubbel, Person XYZ und all die anderen machen es sich bestimmt nicht unbedingt "einfach".

Meine kurze "salominische Beurteilung":
a) Sofern dies Deine eigentliche Frage war: Das Schreiben von Person XYZ klingt für mich persönlich gut formuliert. Juristisch beurteilen kann ich es nicht.
b) Person XYZ könnte aber z.B. auch noch mal versuchen, z.B. eine 6-wöchige Frist zu erbitten, um die neuerlichen juristischen Entwicklungen ausreichend prüfen und danach entscheiden zu können.
Fristverlängerungen sind auch bei ARD-ZDF-GEZ regelmäßig probates Mittel, Verfahren zu verzögern...
c) Person XYZ könnte sich ggf. auch auf die Musterklage am VG Freiburg und deren noch ausstehendes Urteil berufen und um weiteren Aufschub ersuchen...
VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.0.html
Habe gerade erfahren, daß es am 2.4. ein "Musterverfahren" zu Verfassungsmäßigkeit des Beitrags gibt am VG Freiburg gibt. Az 2 K 1446/13

VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg66474.html#msg66474
Wenn man jedoch mal gedanklich durchspielt, dass es zu den "Urteilen" der Verfassungsgerichtshöfe in München und Koblenz lediglich ca. 3 Wochen gebraucht hat, bis ein Urteil vorlag, läßt mich eine derart lange Wartezeit auf ein Urteil eines Verwaltungsgerichts doch wieder hoffen.

Vielleicht ergeben sich in den kommenden Tagen/ Wochen noch spannende neue Erkenntnisse...?

Noch mal drüber schlafen ;)
Titel: ReRücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen
Beitrag von: copenfan am 30. Juni 2014, 01:36
Mir wurde auch Anfang Juni die Rücknahme der Klage aufgrund des Kostenrisikos und der voraussichtlich negativen Entscheidung meiner Klage vom VG Augsburg empfohlen.

Das ganze offiziell per PZU.  Ich werde meine Klage nicht zurücknehmen und stelle meine Antwort voraussichtlich Morgen, oder besser Heute Vormittag, in meinem Thread ein, um dort nicht den Faden zu verlieren:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg68966.html#msg68966
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: RoteZora am 18. September 2015, 17:58
Hallo in die Runde,

Klägerin Z wärmt hier mal den Thread mit der Bitte um Hilfe aus dem Forum auf, weil sie allein nicht weiterkommt. Folgender Fall:

Im März dieses Jahres reicht Z eine umfassende Klage beim VG Lüneburg ein (könnte angehängt werden, falls das wichtig ist). Alles geht seinen Gang. Im August erhält sie ein Schreiben, das ihr nahelegt, die Klage zurückzunehmen, weil das VG sich den Urteilen anschließt, die zwischenzeitlich gefällt wurden.
Die Urteile bezogen sich auf allgemeine Fragen wie Beitrag = Steuer etc. Auf Rückfrage, ob denn auf die persönlichen Klagepunkte wie merkwürdiges Vorgehen, Ungereimtheiten im Ablauf sowie Ungleichbehandlung von Wohngeldempfängern nicht auch eingegangen würde, kam angehängte Antwort.

Z  dachte, sie liest nicht richtig. Bedeutet das nicht, dass die Rechtsprechung, bevor der Fall betrachtet wird, feststeht? Wozu gibt es denn dann überhaupt noch Gesetze? Ist das nicht angelsächsisches Recht, auf Urteile zu verweisen, ohne den Sachverhalt zu prüfen?

Leider ist Z auch in einer extrem prekären Situation, weil sie mit der KSK um ihre berufliche Existenz ringt und kann sich daher nicht tagelang damit auseinandersetzen, ganz abgesehen davon, dass sie finanziell keinerlei Spielraum hat. Wäre es unter diesen Umständen besser, tatsächlich die Don-Quixotterie sein zu lassen und aufzugeben/zurückzuziehen?

Vielen Dank für Hinweise, Gedanken, Meinungen.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Roggi am 18. September 2015, 21:57
Noch kann die Klage um die Argumente zum Europarecht erweitert werden. Besser jetzt klagen und in die Gerichtskosten investieren, als kampflos aufzugeben. Das Europarecht sind eindeutige Gesetze, da wird nichts von Verwaltungsgerichten entschieden, deren Richter wurden umsonst, aber nicht kostenlos, erpresst und bestochen. Von wem auch immer...
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: RoteZora am 22. September 2015, 13:07
Danke für den Hinweis. Klägerin Z wird jetzt zunächst eine Fristverlängerung beantragen, momentan kann sie  sich nicht eingehend genug damit befassen.

Hat eigentlich schon mal jemand einen Befangenheitsantrag in solch einem Zshg. gestellt?

Beste Grüße
RZ
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Gast am 22. September 2015, 16:56
Person Z sollte dem Gericht mitteilen, dass sie die Klage aufrechterhält und auf eine mündliche Verhandlung vor der gesamten Kammer besteht.

Wenn Person Z allerdings gedenkt eine Fristverlängerung zu beantragen, sollte sie dem Gericht damit auch mitteilen, dass sie bis dahin an einer Klage festhält und einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bis dahin nicht zustimmt. Denn nicht dass das Gericht dann einen Joker aus dem Ärmel zieht, das Fristverlängerungsbegehren wegen irgendwelche §§ nicht beachtet und Z alsbald ein Urteil ohne ihr weiteres Zutun zugestellt wird und Z damit trotzdem den 3fachen Satz an's VG bezahlen darf.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: RoteZora am 29. November 2015, 23:46
Update zu den letzten vier Beiträgen: Z hat um Fristverlängerung gebeten, dann um Ruhendstellung des Verfahrens wg. ausstehender Verhandlung vor BVG in Leipzig. Letzteres wurde abgelehnt und mit einer Vorladung vor die Kammer am Do, 3.12. vor das Verwaltungsgericht Lüneburg verbunden.

Fragen:
1) Z hatte und hat keine Zeit, sich tiefergehend mit der Rechtsprechung zu befassen und erwartet das negative Urteil mit Bangen, aber stolz erhobenen Hauptes. Gibt es etwas, was grundsätzlich beachtet werden muss, wenn man alleine als Laie vor die Richter tritt?
2) Als Wohngeldempfängerin (auch ein Klagepunkt Wohngeld-Bafög-Sozialhilfe-Empfänger-Ungleichbehandlung) macht sie sich auch Gedanken darüber, wie das mit der Bezahlung der Kosten, die jetzt auf sie zukommen, gehen wird. Hätte Gerichtskostenbeihilfe vorab (bei Klageeinreichung) beantragt werden müssen oder ginge das auch jetzt noch?

Besten Dank im Voraus für auch noch so kleinen Beistand.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Roggi am 30. November 2015, 00:09
Gerichtskostenhilfe wird normalerweise vor Klageeinreichung beantragt. Es wurde aber meines Wissens nach bisher immer abgelehnt wegen fehlender Erfolgsaussichten. Z hat also nichts verpasst.
Man sollte sich gut vorbereiten, um alle Fragen der Richter beantworten zu können. Man kann noch Unterlagen in die Verhandlung mitbringen und z.B. Beweise nachreichen. Auch kann die Gegenseite befragt werden, welche Beweise sie hat, warum sie so reagiert usw. Meistens sitzt dort kein Experte, die Richter sind gut geschmiert in dieser ehrenwerten Gesellschaft und übernehmen die Verteidigung der Angeklagten. Dennoch sind die Antworten für die Berufung relevant.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: RoteZora am 01. Dezember 2015, 00:55
Vielen Dank für die Antwort, Roggi.

Unter "gut vorbereiten" versteht Z in diesem Fall, die eigene Klageschrift samt Argumentation zu kennen und zu den einzelnen Punkten wahrheitsgemäß Auskunft erteilen zu können. Oder wäre es möglich, die Argumentation vor der Kammer noch auszuweiten, also weitere Argumente anzuführen?
Für eine juristisch fundierte Auseinandersetzung mit der Argumentation der Gegenseite (die aus einem undurchdringlichen Paragrafen- und Gerichtsentscheidsverweisurwald besteht) reicht wohl kaum die Vorbereitungszeit.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Roggi am 01. Dezember 2015, 08:57
Während der Verhandlung können weitere Argumente vorgetragen werden. Sollte es sich um eine umfangreiche Liste von Argumenten handeln,  kann diese zweifach ausgedruckt dem Richter übergeben werden. Auch Gutachten oder Expertisen können nachgereicht werden. Das ist wichtig im Hinblick auf die Berufung, denn für die Berufung ist kein neuer Tatsachenvortrag mehr möglich.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: RoteZora am 03. Dezember 2015, 15:24
Update Klage VG Lüneburg:

Auf Anregung Roggis habe ich mir doch noch die letzten zwei Nächte um die Ohren geschlagen und die Klage ums Europarecht erweitert bzw. die Klageerwiderung auseinandergenommen (RoteZora ganz :angel:).
Der Termin heute vor dem VG Lüneburg fand vor einem Einzelrichter statt, jung, eifrig, eingenerdet, vollkommen sich selbst überzeugt habend davon, dass das System so stimmt, nicht unsympathisch, aber wohl aus Ehrgeiz systemgläubig.
Die Argumentation drehte sich merkwürdig im Kreis, weil es, egal, was die Klägerin vorbrachte, darauf hinauslief, dass sie einfach den Vorgang und die Gesetze nicht richtig verstanden habe (dabei zeigte er sich immerhin beeindruckt von der Klageschrift und der Menge an Argumenten und ihrer Ausführung) und dass das Recht recht hat, weil es Recht ist (oder so). Er gab der Klägerin erneut die Chance, ihre vollkommen aussichtslose Klage zurückzuziehen, um Kosten zu sparen, diese zeigte sich jedoch höflich-renitent.


Das Urteil wird in den nächsten Tagen zugestellt, Berufung soll einlegt werden können, allerdings wurde darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch keine einzige Berufung zugelassen habe. (Über die Kosten etc. mache ich mir dann Gedanken, aber weiß zufällig jemand einen recht idealistisch veranlagten Anwalt in LG u. Umgebung? Oder war heute auch bei einer Verhandlung - wurde erwähnt, es seien mehrere zum Rundfunk angesetzt an dem Tag - und will in Berufung gehen, zwecks Austausch?) Es war summa summarum weniger aufregend, als gedacht, und Abstottern der fälligen Beträge ist auch möglich.
Titel: Re: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
Beitrag von: Bürger am 05. Dezember 2015, 21:20
[...] weiß zufällig jemand einen recht idealistisch veranlagten Anwalt in LG u. Umgebung?

Nicht zwingend "in der Umgebung", aber allgemein zum Thema Anwälte:

Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427