gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Baumgardt am 31. Mai 2014, 22:36
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Ich beabsichtige gegen das Einzahlen der Rundfunkgebühren zu klagen.
Seit dem Umzug nach Baden-Württenberg Anfang 2013 habe ich noch keine Konto bei den Öffentlich-rechtlichen. Dies soll auch so bleiben, da mich Radio und Fernsehen nicht interressieren.
Jedoch wollen die GEZ-Mitarbeiter mir ein Beitragskonto zuteilen.
Da ich noch nie geklagt habe, würde ich gerne wissen wie sich die Klage mit Begründung aufbaut. Wenn ihr mir einen groben Umriss schildern könntet, bin ich euch sehr dankbar.
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Wer noch nicht angemeldet ist, bei dem gehen noch Wochen bis Monate ins Land.
Vor der Klage sind noch einige Zwischenphasen zu durchschreiten.
Zwischenzeitlich gut einlesen - u.a. in dieser Info-/ Linksammlung, inwelcher auch sehr informative Threads zum Thema Klage gelistet sind
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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Habe Heute auch mein Widerspruch abgesendet.
Habe auch einen Satz betreffend dieser Rückdatierung das ich das als künstlich herbeigeführte Minimierung meiner Einspruchsfrist sehe und die gefälligst zeitnah zusenden sollen.
Fristsetzung mit Androhung einer Untätigkeitsklage ist auch eingebaut.
Bin mal gespannt was da kommt... Werde dann auch klagen.. Das ist sicher
Edit "Bürger":
Dieser alte und offensichtlich nicht weiterverfolgte Thread wird geschlossen, da der Ersteller offensichtlich auch nicht mehr Foren-Mitglied und das Kernthema bereits andernorts behandelt ist.
Danke für das Verständnis.