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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: unGEZahlt am 30. Mai 2014, 22:05

Titel: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Mai 2014, 22:05
Hallo,
auf der mir nun zugegangenen Zwangsanmeldung wurden bei mir 13 Monate Rundfunkbeitrag unterschlagen.
Aufgr. meiner umzugsbedingten Ummeld. im Februar 2014. Dieser Datenabgleich für den Wohnort war dann im lt. Plan im März.
Obdachhabender Wohnungsmieter war ich vorher schon.

Dass ein fehlerhaft berechneter Rundfunkbeitrag, wie in meinem Fall, gefordert wird, ist ja wahrscheinlich eher selten.
Könnte aber ruhig auch, sobald der Beitragsbescheid da ist, auch mit im Widerspruch genutzt werden (?)
Der Vollständigkeit halber.

Z. Bsp. so:
Zitat
...Ihr Bescheid v. xx/xx/2014 weist außerdem einen fehlerhaften Rundfunkbeitragsbetrag auf. Laut dem verfassungswidrigen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bin ich seit dem 01/13 angeblicher Beitragsschuldner.
Über die Hintergründe können Sie sich selbst informieren...

Die fehlerhafte Zwangsanmeldung im Anhang.

Markus

Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: seppl am 30. Mai 2014, 23:23
Das ist kein Einzelfall! In meinem Bekanntenkreis wurde vom BS in selber Manier verfahren. Grund ist sicherlich, die bereits angefallenen Beiträge für 2013 erst einmal zu verschweigen, um eine "günstige" Anmeldevariante vorzutäuschen.
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: unGEZahlt am 02. September 2014, 22:59
Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass sie bei der Zwangsanmeldung auch meinen zweiten Vornamen nicht haben.
D. h., dass der zukünftige Beitragsbescheid dann auch wegen einem falschen Namen ( 2. Vorname nicht enthalten) ja dann bereits auch formal schon ungültig ist,
oder (?) .

Also, dass auch noch gegen Beitragss. und Anstalt einsetzen.

Jetzt werden sicher nicht viele das Glück haben, einen zweiten Vornamen zu besitzen, der beim Beitragss. fehlt.
Aber diejenigen, die es betrifft, sollten das sicher nutzen, mit z. Bsp.:
Zitat
"... Ihr Beitragsbescheid ist bereits deshalb formal ungültig, da unter dieser Anschrift kein Markus Mustermann wohnhaft ist.
MfG Familie Mustermann"
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: Calimero am 03. September 2014, 09:13
Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass sie bei der Zwangsanmeldung auch meinen zweiten Vornamen nicht haben.
D. h., dass der zukünftige Beitragsbescheid dann auch wegen einem falschen Namen ( 2. Vorname nicht enthalten) ja dann bereits auch formal schon ungültig ist,
oder (?) .
....
Fiktiv betrachtet, und keine Rechtsberatung an dieser Stelle: das wäre ein heilbarer Mangel, und würde den Bs dadurch ansich nicht ungültig werden lassen.
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: unGEZahlt am 04. September 2014, 09:55
Bei einem falschen Namen auf dem Beitragsbescheid wäre dann eventuell ja auch eine solche Antwort möglich:

Zitat
Bewohner von
Musterstraße 1
10000 Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides an die hiesige
Adresse Musterstraße 1, 10000 Musterstadt,
der am xx/xx/2014 unter der Beitragsnummer 123456789 an eine Person namens Markus Mustermann adressiert,
bei uns eingetroffen ist.

Hiermit weisen wir Sie auf die Ungültigkeit dieses Beitragsbescheides hin.

Grund:
Unter dieser Adresse Musterstraße 1, 10000 Musterstadt,
ist hier keine Person namens Markus Mustermann wohnhaft.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen können.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bewohner v. Musterstraße 1 i. 10000 Musterstadt
( Schreiben ohne Unterschrift gültig )
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: unGEZahlt am 09. Oktober 2014, 17:45
Wir, als obdachhabende 4-köpfige Familie, haben ja (wegen bisher fehlendem Beitragsbescheid)
noch keinen Kontakt zu Beitragss. und Anstalt aufnehmen müssen.
Nach meiner Zwangsanmeldung, mit bekanntlich 13 Monate zu wenig berechneten angeblichen Beitragsschulden
(Startbeitrag), erhielt nun meine Freundin (die genau die gleichen Melde- und Ummeldedaten wie ich hat - bzgl. des Umzugs) das erste Mal von denen ein Schreiben (im Anhang).

Und gleich mit der, wahrscheinlich bereits bekannten, Ratenzahlungsvereinbarungs-Betrugstaktik.
In diesem an sie gerichteten Schreiben wurde aber, im Gegensatz zu meinem, diesmal kein Anteil der angeblichen Beitragsschuld unterschlagen.
Sie hat die komplette "solidarische" Summe bekommen.


Sieht so aus, als müsste ich jetzt dieses Ratenbetrugstaktik-Schreiben aufheben und im Widerspruch auch noch mit verwenden.
( Die scheinen zu denken, wir hätten hier wohl alle nichts Besseres zu tun >:( )

Da die Möglichkeit besteht, dass auch bei anderen mehrköpfigen Haushalten fehlerhafter berechnete Zwangsbeitragsforderungen für verschiedene Haushaltsmitglieder auftauchen, müsste das dann ev. auch mit in den Widerspruch.
Vielleicht so (?) :
Zitat
Ihr Bescheid ist bereits schon dadurch ungültig, dass Sie nachweislich zwei Mitgliedern dieses Haushaltes
(Freundin v. Markus und Markus) zwei verschieden berechnete Forderungssummen gesendet haben.
Durch diese Ungleichbehandlung v. Mitgliedern unseres Haushaltes
und der offensichtlichen Falschberechnung des Rundfunkbeitrages für diesen Haushalt
ist der Bescheid bereits schon formal fehlerhaft und deshalb aufzuheben.
(Über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages werden wir Sie dann informieren, wenn Sie es schaffen,
einen formal gültigen Beitragsbescheid mit einer korrekt berechneten Beitragssumme zu erstellen....)



Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: unGEZahlt am 03. November 2014, 09:28
Hallo,
auf der mir nun zugegangenen Zwangsanmeldung wurden bei mir 13 Monate Rundfunkbeitrag unterschlagen.
Aufgr. meiner umzugsbedingten Ummeld. im Februar 2014.

Nicht nur die fehlerhafte Berechnung fällt auf,
sondern auch, dass die Vergabe der Beitragsnummern doch auch widersprüchlich sind (?):




Wenn sich eine Person beim Einwohnermeldeamt für eine Wohnung meldet,
entsteht genau wegen dieser Meldung dann die Beitragspflicht.

Ergo entsteht die Rundfunkbeitragszahlungsverpflichtung durch das Meldegesetz.

Wenn sich die Person dann sich wegen eines Umzuges ummelden muss,
ändert das Einwohnermeldeamt dann die Meldedaten.

Die Zahlungsverpflichtung aufgrund der alten Meldedaten entfällt ja dann.
Die dazu vergebene Rundfunkbeitragsnummer müsste doch dann normalerweise hinfällig sein (?)


Wegen der neuen Meldedaten entsteht eine neue Zahlungsverpflichtung.
Dann müsste wegen der neuen Daten doch auch eine komplett neue Rundfunkbeitragsnummer vergeben werden (müssen?).

Sehe nur ich das so?

Markus
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: Konspirativ am 03. November 2014, 11:22
Zitat
Wegen der neuen Meldedaten entsteht eine neue Zahlungsverpflichtung.
Dann müsste wegen der neuen Daten doch auch eine komplett neue Rundfunkbeitragsnummer vergeben werden (müssen?).
Sehe nur ich das so?

Das sieht du falsch Markus. Lies mal den RBStV, insbesonders die §7 (2) und §8 (5). ;)

Es ist egal was man tut. Wenn man erstmal eine Beitragsnummer hat, ist man verpflichtet zu zahlen, solange man sich dort nicht komplett abmeldet. Selbst das Auswandern muss angezeigt und mit Dokumenten bewiesen werden. Innerhalb Deutschlands entgeht man dem System nur ganz sicher, indem man ohne festen Wohnsitz ist. Auch das muss belegbar sein, indem das beim EMA im Ausweis vermerkt werden muss.

Wohnsitzlose können sich bei den örtlichen Wohnsitzlosenstellen eine Postanschrift besorgen, müssen dann aber auch nach deren Regeln tanzen. Von einem Bekannten aus Hamburg habe ich gehört, dass der BS sogar bei Wohnsitzlosen pfänden wollte, weil die sich nicht ordnungsgemäß beim BS abmeldeten, nachdem sie ihre Wohnung verloren.

Diesem kranken Verein, System und Staat kann man nur entkommen, wenn.....?

Soll jeder selbst den Satz vervollständigen.  >:D
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: backtom am 03. November 2014, 14:46
Diesem kranken Verein, System und Staat kann man nur entkommen, wenn.....?
Soll jeder selbst den Satz vervollständigen.  >:D

wenn...ja was ? Ich hab da noch keine Lösung.
Ihr etwa ??

grüße vom tom
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: unGEZahlt am 11. März 2015, 21:47
....auf der mir nun zugegangenen Zwangsanmeldung wurden bei mir 13 Monate Rundfunkbeitrag unterschlagen.

Und wurde bisher selbstverständlich von denen immer noch nicht berichtigt.
Auf einen Bescheid warte ich selbst immer noch.
Zur Info:
Stattdessen senden die nun plötzlich ein Schreiben mit penetranter
"Jetzt 48 Cent weniger!"-Werbung.
(Im Anhang.)

Markus
Titel: Re: Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages
Beitrag von: rave am 11. März 2015, 21:59
Ich warte (noch?) vergeblich auf die
"...und jetzt 17,98 € günstiger"-Werbung.

Vielleicht eine Flyer-Idee für Nichtzahler?

VG rave