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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: raja am 29. Mai 2014, 12:53
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Guten Tag,
nun hat Person A die "Bestätigung zur Anmeldung" erhalten. Eine Zwangsanmeldung, welcher A nicht zugestimmt hat....
Nun will diese Institution 323,64 Euro von A. Es steht nicht dabei, dass man Einspruch anmelden kann.... Und der Brief ist in weisser Voraussicht auch nicht unterschrieben.
Das Urteil ist gesprochen (v. 15.05.2014 in Bayern) Wie stehen die Chancen? Muss A nun bezahlen? Soll A den Brief , ebenso wie die drei vorherigen Schreiben ignorieren? A Würde sehr gerne Klage einreichen, weiß aber nicht wie das geht. Wo A hin gehen muß (auf welches Gericht)?
vielen Dank für Ihre Antwort
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Erst mal in Ruhe einen Beitragsbescheid abwarten, vorher passiert nichts.
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Vielen Dank für die Antwort Roggi,
Person A soll nun den Beitragsbescheid abwarten. Ist dieser Brief "Bestätigung zur Anmeldung" indem u.a. steht, dass Person A 323,64 Euro bezahlen muss, nicht gleich zusetzen mit einem Beitragsbescheid?
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Nein , auf keinem Fall. " Bestätigung zur Anmeldung" ist nur eine von mehreren Varianten (Infobriefe) der Wichtigtuerei und gedacht zum Animieren , dass eingeschüchtert gezahlt wird.
Nur der BEITRAGSBESCHEID ist relevant für eine Reaktion deinerseits. Er enthält die nötige und wichtige Rechtsbehelfsbelehrung . Darin steht weiteres für den rechtlichen Weg bezüglich Widerspruch und Klage.
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Ok. Da bin ich aber dann erleichtert. Dachte schon, dass ich einen "Widerspruchstermin" bzw. eine Klage schon längst hätte einreichen muessen um mich zu wehren.
vielen Dank für die Antwort mickschecker
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Hallo raja,
haben Sie inzwischen wieder was von der GEZ bekommen? Zahlungsaufforderung?
Ich habe gestern auch die "Bestätigung zur Anmeldung" erhalten. (Sogar doppelt für die beiden Bewohner unserer Wohnung.) Ich werde eine zurückschicken und auf die andere verweisen und dann warten, bis die Zahlungsaufforderung kommt.
Dann wird wahrscheinlich geklagt!
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Hallo zusammen,
bei mir ist nun nach zig Infobriefen auch die "Bestätigung der Anmeldung" ins Haus geflattert. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Infobrief. Jedoch stellt dies doch auch eine Zahlungsaufforderung dar. ("Bitte überweisen Sie diesen Betrag...." ca. 360€)
Aber ich werde auch mal abwarten
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Ist dieser Brief "Bestätigung zur Anmeldung" indem u.a. steht, dass Person A 323,64 Euro bezahlen muss, nicht gleich zusetzen mit einem Beitragsbescheid?
Wie schon mickschecker sagt: Nein.
"echte" Beispiele siehe bitte hier
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Zwischenzeitlich bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt und das Prozedere zu verstehen.
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html