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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 27. Mai 2014, 11:52
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Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß!?
(http://www.juwiss.de/wp-content/uploads/2012/06/JUWISS-Logo-Querformat-II.png)
Kommentar zu:
Sie sind da, die ersten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum neuen Rundfunkbeitrag.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH RLP, Urt. v. 13.05.2014, Az. VGH B 35/12) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH, Urt. v. 15.05.2014, Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12) befanden das neue System der Rundfunkfinanzierung für verfassungsgemäß.
von STEPHANIE EGGERATH
mehr auf:
http://www.juwiss.de/rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/
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Ja - und eine Zusammenfassung davon: hier + scroll down. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9418.30.html)
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...noch einmal aufmerksan geworden auf diesen Beitrag ;)
Last step: Karlsruhe
So eindeutig, wie es bei Lektüre der – sich weitgehend an der Gesetzesbegründung orientierenden, ja beinah apodiktischen – Entscheidungen, die tatsächlich im Ergebnis sehr deutlich ausfielen, scheinen mag, ist die verfassungsrechtliche Bewertung des Rundfunkbeitrags nicht. Die Entscheidungen dürften sich jedenfalls kontroverser Analysen sicher sein. Spannend bleibt, welchen Weg das Bundesverfassungsgericht gehen wird. Nur so viel steht fest: Ein Urteil wird kommen.
Die Verfasserin ist Rechtsreferendarin in Köln und promoviert über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
http://www.juwiss.de/rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/