gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: milev am 26. Mai 2014, 14:42
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Hallo Zusammen,
eine rein hypothetische Frage bezüglich einem hypothetischen Gerichtsstreit mit GEZ.
Mal angenommen, jemand hat von ARD-ZDF Berichterstattung die Nase voll, will sich aus Gewissensgründen die Zahlungen Verweigern und nimmt sich vor gegen GEZ vor Gericht zu klagen.
Dieser jemand ist bereit, falls es in ersten Instanz scheitert, weiter zu gehen.
Reicht ihm dazu ganz normale, schon vor einigen Jahren abgeschlossene und bezahlte Rechtsschutzversicherung , bzw. wie weit kann dieser jemand mit voller Zuversicht, dass die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt , durch die Gerichtsinstanzen gehen?
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In den Vertragsunterlagen nachsehen, ob "Verwaltungsrecht" mit abgedeckt ist.
Wenn ja, inwieweit und bis zu welcher Instanz die Rechtsschutzversicherung die Kosten "mit voller Zuversicht" übernimmt, kann wohl nur die Versicherung selbst beantworten.
Unterlagen rausholen, checken ob Verwaltungsrecht enthalten ist, wenn ja, zum Telefonhörer greifen und anrufen ;)
Und hier berichten 8)
Es wird kein Gerichtsstreit mit der GEZ geben. Nur mit der zuständigen Rundfunkanstalt >:D
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...Infos + weitere Diskussion gern hier:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
Nicht abwimmeln lassen!
Eine Abfrage der Deckungszusage via Anwaltskanzlei kann ggf. dafür sorgen, dass die Anfrage wirklich ernst genommen und seriös beantwortet wird - und eben nicht ausweichend oder abwimmelnd ;)
Eine Deckungszusage erfolgt mglw. vorerst nur instanzenweise.
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Danke an Euch beiden,
über den Verlauf dieser hypothetischen Geschichte werde ich unbedingt berichten. Es bleibt nur abzuwarten, bis es soweit ist. Dieser besagter Jemand befindet sich erst am Anfang seiner Story und hat bislang noch keine Mahnung / Drohung / Bescheid / etc. erhalten. Aber er wartet spanend darauf und ist sehr-sehr kampfbereit! 8)
Das war nur hypothetische Vorsichtsmaßnahme um zu klären, ob Jemand sich im Voraus besser vorbereiten soll (z.B. Versicherung "erweitern", bzw. eine andere abschließen).
Mir scheint, als ob mein hypothetischer Jemand bereits die Sache mit der Abdeckung des Verwaltungsrechtes mit seinem Versicherungsagent geklärt hat und stellte fest, dass diese in seinem Vertrag tatsächlich gibt. ;)
Ich werde die weiteren hypothetischen Erfahrungen diesen Jemand dann hier posten, wenn es soweit ist! ;)