gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: watweisssich am 23. Mai 2014, 11:51
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Hallo,
Person A wohnt mit Person B (nicht verheiratet) und einem Kind seit Juni 2011 in einer Wohnung. Person B bekommt schon längere Zeit Briefe von der GEZ, die aktuellste Rechnung beläuft sich auf 650,05€
Person A bekommt Schüler BaföG und ist ausgeschlossen für Beitragszahlungen, das Problem ist das Person B nicht davon ausgeschlossen ist, obwohl der Beitrag nur 1 mal pro Haushalt gilt. die Verbraucherschutzzentrale bestätigt das Person B davon nicht ausgeschlossen werden kann, eine Heirat wäre nötig um die Person B mit auszuschließen!... schwachsinn!!!! Wie soll man hier vorgehen?
Ein Zitat aus dem GEZ Schreiben: "Vorteile für Familien, WG's und nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Einer zahlt für alle, ein Familienmitglied, Lebenspartner oder WG Bewohner entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein."
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Das ist leider "richtig" so. Nur weil Person A befreit ist, wird der Beitragsservice nicht auf das Geld verzichten wollen. "Einer zahlt für alle ...". Da jemand mit Befreiung nicht zahlt, darf die nächste Person im Haushalt dran glauben.