gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: siggi am 18. Februar 2009, 18:41
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völlig unverständlich dieses Urteil
http://www.n-tv.de/1105600.html
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völlig unverständlich dieses Urteil
Sogar für die Richter, denn wenn der Einbau einer Soundkarte kein besonderer technischer Aufwand ist, der PC also trotzdem ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät sein soll, dann hätten sie dabei nicht stehen bleiben dürfen. Das Einstecken eines USB-Sticks für DVB-T-Empfang samt Softwareinstallation macht aus jedem PC einen Fernseher. Da auch hier kein besondrer technischer Aufwand betrieben werden muss, ist ein PC also kein Neuartiges Dings mehr sondern eine stinknomale TV-Kiste mit entsprechendem Gebührenanspruch der Anstalten. Und bei normales TVs gibt's auch keine Zweitgerätebefreiung für Unternehmen. Zahltag!
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@ gebuehren-igel:
Pssst, nicht so laut...
Kann gut und gerne noch 10 Jahre dauern, bis die Verwaltungsrichter wissen, was ein DVB-T Stick ist ;)
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@ Florian:
Ich bin sogar für sehr lautes Weitersagen dieses Zusammenhangs, denn die richterliche Argumentation folgte dem öffentlich-rechtlichen Standpunkt. Und die Sender wissen um die Möglichkeit eines USB-Sticks, verzichten aber auf Durchsetzung ihres Standpunktes, weil ihnen das ganze System dann um die Ohren fliegt. Denn wie gesagt die wunderbare Zweitgerätebefreiung bevorzugt für Großunternehmen fällt dann flach. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass die Sender einfach mal auf ein paar hundert Millionen verzichten. Wo bleibt da die berühmte Gebührengerechtigkeit?