gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: metalbau am 22. Mai 2014, 15:59
-
Hallo meine Freunde,
am 30.12.13 legte Person A den 1. Widerspruch gegen ARD ein.
Im März 014 bekam Person A eine Bezahlungsaufforderung ohne Beitragsbescheid.
Person A reagierte nicht.
Am 2. Mai (Ausgangsdatum) wurde Person A zum 2. mal ein Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung geschickt und neue Zahlungsaufforderung.
Es stellt sich die Frage: soll Person A jetzt einen 2. Widerspruch einlegen oder direkt zur Klage gehen?
Und wenn, dann sollte Person einen Rechtsanwalt holen oder geht es auch ohne?
Person A wohnt in NRW.
Über gebräuchliche Tipps würde Person A sich sehr freuen.
-
Widerspruch auf alle Fälle einlegen.
Klagen erst, wenn der Widerspruchbescheid kommt. Es gibt Leute, die bereits 3 bis 4 Bescheide bekommen haben und keinen einzigen Widerspruchbescheid erhalten.
Vorsichtzahlbar sollte Person A sich im Forum schlau lesen um für eine bevorstehende Klage vorzubereiten.
Also entspann dich (#)
-
Vielen Dank. Person A schreibt also 2. Widerspruch.