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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: metalbau am 22. Mai 2014, 15:59

Titel: 2. Beitragsbescheid bekommen. 2. Widerspruch einlegen oder schon klagen?
Beitrag von: metalbau am 22. Mai 2014, 15:59
Hallo meine Freunde,

am 30.12.13 legte Person A den 1. Widerspruch gegen ARD ein.

Im März 014 bekam Person A eine Bezahlungsaufforderung ohne Beitragsbescheid.
Person A reagierte nicht.

Am 2. Mai (Ausgangsdatum) wurde Person A zum 2. mal ein Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung geschickt und neue Zahlungsaufforderung.

Es stellt sich die Frage: soll Person A jetzt einen 2. Widerspruch einlegen oder direkt zur Klage gehen?
Und wenn, dann sollte Person einen Rechtsanwalt holen oder geht es auch ohne?

Person A wohnt in NRW.

Über gebräuchliche Tipps würde Person A sich sehr freuen.
Titel: Re: 2. Beitragsbescheid bekommen. 2. Widerspruch einlegen oder schon klagen?
Beitrag von: dimon am 22. Mai 2014, 18:48
Widerspruch auf alle Fälle einlegen.
Klagen erst, wenn der Widerspruchbescheid kommt. Es gibt Leute, die bereits 3 bis 4 Bescheide bekommen haben und keinen einzigen Widerspruchbescheid erhalten.
Vorsichtzahlbar sollte Person A sich im Forum schlau lesen um für eine bevorstehende Klage vorzubereiten.

Also entspann dich (#)
Titel: Re: 2. Beitragsbescheid bekommen. 2. Widerspruch einlegen oder schon klagen?
Beitrag von: metalbau am 27. Mai 2014, 08:27
Vielen Dank. Person A schreibt  also 2. Widerspruch.