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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Silver am 21. Mai 2014, 14:51

Titel: Keine Rechtsbehelfsbelehrung trotzdem Zahlungserinnerung
Beitrag von: Silver am 21. Mai 2014, 14:51
Hallo Zusammen,

ich habe mich nun auch mal bei euch angemeldet um mich gegen die GEZ bzw. den Beitragsservice zu wehren falls es überhaut noch Sinnvoll ist nach den gerade verkündeten Urteilen aus Bayern und Osnabrück.

Folgender hypothetische Situation:
Person A war nie bei der GEZ angemeldet und bekam deswegen von November 2013 bis Januar 2014 4 Schreiben mit der Bitte, den „Antwortbogen zur Selbstauskunft“ auszufüllen.
Person A hat, wie häufig empfohlen, alle diese Schreiben ignoriert und bekam im Februar 2014 dann die Bestätigung zur (Zwangs-)Anmeldung. Diese wurde zwar wie die vorherigen Schreiben abgeheftet, jedoch weiterhin nicht beantwortet.

Im März folgte ein Schreiben „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ mit einer ähnlichen Rückseite wie hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html), jedoch ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Auch dieses hat Person A ignoriert da es sich nach  Internetrecherchen noch um kein widersprechbares Schreiben gehandelt hat.

Nun bekam Person A jedoch im 16 Mai 2014 eine Zahlungserinnerung (geschrieben am 02.05.) zu dem ausstehenden Betrag. Zusätzlich wurde drauf Hingewiesen das Person A Zukünftig keine Zahlungsaufforderungen mehr bekommt, sondern die Rundfunkbeiträge per Gebühren-/Beitragsservice erhoben werden, plus Säumniszuschlag.

Nun macht sich Person A Gedanken ob bereits der Widerspruch hätte erfolgen müssen oder bereits einen anderen Fehler gemacht hat?

Hat Person A sonst irgendwas übersehen um sich zu wehren?
Wie soll Person A weiter vorgehen?
Was muss sich Person A unter Gebühren-/Beitragsservice vorstellen. A dachte, das diese (GEZ/Beitragsservice) bereits die Gebühren erheben!?


Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.
Titel: Re: Keine Rechtsbehelfsbelehrung trotzdem Zahlungserinnerung
Beitrag von: themob am 21. Mai 2014, 15:04
Hallo und herzlich Willkommen,

die von Dir genannten Briefe kann Person A unter "Information" abheften.

Gebühren-/Beitragsservice = Gebühren-/Beitragsbescheid

Wie so ein Gebühren-/Beitragsbescheid aussieht, mit Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier im Überblick zu sehen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Erst wenn das eintrifft, muss gehandelt werden
Titel: Re: Keine Rechtsbehelfsbelehrung trotzdem Zahlungserinnerung
Beitrag von: Silver am 21. Mai 2014, 15:42
Hallo themob,

zuerst einmal vielen Dank für deine Antwort, dein Link war mir jedoch schon bekannt (siehe oben ;))

Problem ist, das Person A genau ein solches Schreiben bekommen hat, nur mit dem Unterschied das der Abschnitt "Rechtsbehelfsbelehrung" weggelassen wurde.

Das nächste was Person A dann bekommen hat, war schon eine Zahlungserinnerung mit besagtem Hinweis.

Aus dem Grunde weiß Person A nicht, ob die Schreiben weiter Ignoriert werden können oder ob es Zeit wird Widerspruch einzulegen (wenn es dafür nicht schon längst zu spät ist).
Titel: Re: Keine Rechtsbehelfsbelehrung trotzdem Zahlungserinnerung
Beitrag von: themob am 21. Mai 2014, 16:10
Wenn im Brief als Überschrift, wie im Link zu sehen, Gebühren-/Beitragsbescheid  lautet, ist die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.

In einer Zahlungserinnerung, wo darauf hingewiesen wird, dass künftig keine Zahlungsaufforderungen mehr kommen, sondern nur noch per Gebühren-/Beitragsbescheid festgesetzt wird inkl. Säumniszuschlag, ist dies ein Hinweis, dass eben noch "kein" Gebühren-/Beitragsbescheid gekommen sein kann.

Siehe diesen Link hier: Dort ist die Zahlungserinnerung abgebildet mit entsprechendem Inhalt. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Steht auf einem Brief "Gebühren-/Beitragsbescheid? Wenn ja, muss auf der Rückseite die Rechtsbehelfsbelehrung abgebildet sein

Vielleicht muss Person A nochmal abklären und die Überschriften der Briefe hier aufzählen oder nochmal die Links vergleichen mit den Briefen, die Person A bekommen hat.