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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: bubu am 20. Mai 2014, 19:55
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Person A hat für Person B Antrag auf Befreiung gestellt wegen Behinderung von 100% Behindertenausweis mit G, aG und H
Am Samstag kam nach fast 6 Monaten Antwort. In doppelter ausführung gleich zweimal ABGELEHNT Begründung im Ausweis steht kein RF.
Entweder Person A versteht den 15 Staatsvertrag nicht, oder die kennen ihren selbst nicht.
Im 15 Staatvertrag steht im § 4 Abs. 7 u. 8
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches
des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen
Vorschriften,
8. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes
oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird.
Oder sieht Person A die Bäume nicht mehr vor lauter Wald. ;-)
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Sind das zwei verschiedene Bescheide? Sind sie identisch? Gleiches Datum?
Gab es zwei Anträge?
Widerspruch rechtzeitig einlegen, an die Rundfunkanstalt gerichtet. Eventuell zweimal, wenn das zwei Bescheide sind.
Nirgendwo im Staatsvertrag habe ich gelesen, dass RF im Ausweis stehen soll. Wenn sie Nachweise benötigen,
hätten sie fragen sollen.
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Nein es gibt nur einen Antrag ,
aber zwei Bescheide, sind Samstag gekommen.
Werde die Tagen den Wiederspruch Schreiben, bin für jede Idee was alles reingesetzt werden kann :-)
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Bei Pflegebedürftig ist es wohl besser, nur diesen Bescheid einzureichen, die stellen sich manchmal so dumm an, wie es ihrem Sendeprogramm entspricht. Die sehen einen Bescheid wegen Schwerbehindert und gehen nicht auf den Bescheid wegen Pflegebedürftigkeit ein. Die wenigsten schaffen es, überhaupt diesen Antrag zu stellen, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid versenden die schneller als man denken kann, damit niemand auf die Idee kommt, es gäbe was Umsonst, denn dagegen wehren sich noch weniger Leute.
Ist überhaupt ein Widerspruch möglich, oder muss gegen den Widerspruchsbescheid geklagt werden?
Es sollte reichen, gegen beide Bescheide gleichzeitig vorzugehen in einem Brief. Die Chancen sind zu 100% für Person B, der Beitragsservice hat eindeutig schlampig gearbeitet.
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Es sollte reichen, gegen beide Bescheide gleichzeitig vorzugehen in einem Brief. Die Chancen sind zu 100% für Person B, der Beitragsservice hat eindeutig schlampig gearbeitet.
Ja, aber eventuell vor Gericht. Meine Erfahrung ist, dass sie nicht lesen, was man schreibt, und antworten mit
irgendetwas, Hauptsache sie fordern Geld. Für mich ist allein dieses Verhalten ein Grund, auf eine Leistung zu
verzichten. Nicht die Leistung allein, sondern der Geschäftspartner/Vertragspartner spielt eine Rolle. Man will
ja nicht ständig Ärger haben.
Bezüglich Deine Empfehlung: ich würde alle Nachweise bringen, ebenso behindert wie pflegebedürftig, aber klar
und deutlich schreiben. Spätestens das Gericht wird es lesen.