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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jasonbourne am 20. Mai 2014, 13:01

Titel: Wohngemeinschaft in wechselnder Besetzung- wer schuldet Zwangsbeitrag?
Beitrag von: jasonbourne am 20. Mai 2014, 13:01
Hallo,

angenommen Person A & B wohnten seit Nov. 2012 in einer WG.
Sie unterhielten mangels Endgeraeten bis zur Umstellung am 1.1.2013 kein Beitragskonto.
Beide waren gleichberechtigte Mieter.

Person B zog Ende Feb. 2014 aus und wurde durch Person C ersetzt.

Person A erhaelt nun schon seit einer Weile Post, unter anderem wurde ihm eine "Bestaetigung der Anmeldung" zugestellt.

Person B, obwohl ebenso gemeldet, hat, vermutlich aufgrund seines eideutig nicht deutschen Namens, keine Post erhalten.

Person A wuerde der gesamte hypotetische Beitrag seit 1.1.2013 auf dem ihm in der "Bestaetigung der Anmeldung" mitgeteiltem Beitragskonto in Rechnung gestellt.

Person C, wohnhaft seit 1.03.2014 erhaelt ebenfalls unfreundliche Briefe, mit der Aufforderung sich anzumelden und zu zahlen. Dabei besteht nach "Bestaetigung der Anmeldung" bereits ein Beitragskonto, insofern muesste Person C sich nicht bei der "Verwaltung" anmelden.

Hypotetische Handlungsmoeglichkeiten Person C:

C1. Person  C ignoriert die Schreiben

C2. Person C verweist auf Person A's "Bestaetigung der Anmeldung"

Hypotetische Handlungsmoeglichkeiten Person A:

A1. Person A verweist auf Person B -> dieser koennte der Verwaltung jedoch komplett unbekannt sein

A2. Person A wartet auf einen Bescheid und beschreitet den Klageweg- jedoch koennte es nach den juengsten Urteilen aus Koblenz und Muenchen relativ fragwuerdig sein, eine Klage einzureichen, den Person A wuerde diese finanziell nicht durchstehen.

A3. Person A blaesst zum Rueckzug und bezahlt die mittlerweile aufgelaufenen Kosten von  ca. 300 Euro.

A4: Person A verweist auf Person C, jedoch bliebe dann der Zeitraum von 1.1.2013 bis 1.03.2014 ungedeckt und Person A waere wohl dafuer zustaendig.

A5: Person A zieht in den Krieg und Gruendet eine Partei fuer die Freiheit der Buerger zur Abschaffung der Zwangsfinazierung des staatlichen Rundfunks.

Welche Rechtsfolgen koennten entstehen, wenn sich Person A und C generell weigern mafioese Strukturen mit zu finanzieren?

Vielen Dank fuer ihre Meinungen.