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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Mira85 am 19. Mai 2014, 21:29

Titel: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 19. Mai 2014, 21:29
Hallo,

Person A hat da ein Problem mit dem Bürgerservice.

Als es damals noch GEZ hieß, war die Person A über Person B immer befreit. Aber irgendwann war es Person B zu doof und hat sich abgemeldet.
Person A und Person B haben nie wieder etwas von denen gehört.

Bis jetzt! Vor wenigen Wochen bekam Person A ein Brief der als Infopost im Adressfeld deklariert war vom Bürgerservice.
Person B wollte ihn auch erst wegwerfen, wie es Person B auch mit anderer Infopost tut. Nun denn soll Person A Selbstauskunft geben,
ob er angemeldet ist, ob er zahlt oder ob er über wen anders bei dem Bürgerservice angemeldet ist.

Nein, die beiden Personen haben sich Anfang 2013 nicht wieder befreien lassen. Es ist einfach bei der stressigen Zeit, die die Beiden hatten einfach untergegangen.
Beide bezogen auch dort schon Hartz 4. Nun weiß Person B nicht recht, was er machen soll. Scheinbar kann man sich ja nicht bis Anfang 2013
befreien lassen, wenn man sich erst jetzt meldet. Aber umgerechnete ca. 300€ besitzen beide nicht, um alles nachzuzahlen,
was diese Geldgeier haben wollen. Nicht zuletzt sind beide gegen die GEZ/Beitragsservice und wollen diesem Verein kein Geld in den Rachen werfen.

Kann man da noch irgendwas machen, damit beide rückwirkend befreit werden? Was haltet ihr von dem Musterbrief von Anonymous
Würde das wirklich funktionieren?

Was würde auf die beiden zukommen, wenn sie jetzt diesen Selbstauskunftsbogen zurück schicken und zahlen würden? Müssten sie mit einer Bußgeldstrafe rechnen?

Danke für die Hilfe

lg mira
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: themob am 19. Mai 2014, 22:23
Hallo und herzlich Willkommen,

zum Thema Musterbrief und Anonymous bitte dieses Thema hier lesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9135.0.html da geht es auch darum, welche Antwort dann kommt. Wir empfehlen dieses Musterschreiben nicht.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 20. Mai 2014, 10:34
Sowas hab ich schon geahnt. Vielen Dank.

Was kann denn Person A jetzt noch machen, um nicht die Summe zahlen zu müssen???
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 20. Mai 2014, 20:20
Sehe ich es dann richtig, dass Person B sich zügig befreien lassen sollte, damit es noch für diesen Monat zählt? Dann muss Person B alles zurück zahlen? Kommt man da nicht anders drum herum? Person A und B bezogen ja Hartz 4 und die haben sich ja gar nicht gemeldet, als es umgestellt wurde, wodurch Person B auch gar nicht daran gedacht hatte sich befreien zu lassen
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Roggi am 20. Mai 2014, 22:37
Wenn eine Behörde, z.B. die Arge, jetzt einen Bescheid ausstellt, dass seit 01.01.2013 eine Befreiung vorgelegen hat, kann sich Person A damit auch rückwirkend befreien lassen. Wichtig ist, dass das Datum der Ausstellung nicht älter als 2 Monate ist. Mal mit der Arge reden, das wäre eine Möglichkeit. Wenn es nicht klappt, hilft nur Widerspruch und Klage.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 21. Mai 2014, 13:58
Die stellen doch leider nur immer Beischeide für 6 Monate aus.

Könnte man da sonst fragen, ob sie einen Bescheid ausdrucken, der bis zum 01.01.2013 zurück geht?
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: blendwerk am 22. Mai 2014, 11:54
Hallo,

Person C befindet sich in einem ähnlichen Fall. Die Infopost kam heute. Also hat Person C gleich beim JobCenter angerufen.

Person C bekam die Information, dass das JobCenter die letzten drei Bescheinigungen ausstellen könnte.
Wenn also die ganze Zeit ein Leistungsbezug bestand, dann werden Bescheinigungen für die folgenden Zeiträume ausgestellt.
  01.03.2013 - 31.08.2013
  01.09.2013 - 28.02.2014
  01.03.2014 - 31.08.2014

Würde das bedeuten, dass Person C nur die beiden Monate Januar und Februar 2013 nachzahlen müsste?
Natürlich vorausgesetzt, dass Person C umgehend für jeden dieser drei Zeiträume jeweils einen Befreiungsantrag bei der GEZ stellt.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: themob am 22. Mai 2014, 12:22
Wichtig dabei wäre zu wissen, welches Erstellungsdatum das Jobcenter einträgt  ;)

Zum Thema Bewilligungsbescheid ALG II und Befreiungsantrag:
Hier eine abgebildete Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage ...." im Eröffnungsthread hier ganz unten abgebildet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6583.msg49604.html#msg49604


Bescheid wurde erstellt am: (Erstellungsdatum)  - (2 Monate Zeit, den Befreiungsantrag zu stellen ab Erstellungsdatum)

Die Leistungen werden für den Zeitraum vom: Monat                  bis:  Monat                  bewilligt (Gültigkeitszeitraum) - (Befreit vom ersten des Monats bis letzten des Monats im Gültigkeitszeitraum)


Ist das Erstellungsdatum aktuell, also 22.5.2014 und der Gültigkeitszeitraum 01.03.2013 - 31.8.2013 müsste laut gesetzlicher Definition die Befreiung durchgehen.  :D

Ist das Erstellungsdatum der 15.2.2013 (Beispiel - Datum zu dem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde) wird eine Befreiung abgelehnt - weil die 2 Monate lange überschritten sind.

Zitat
§ 4 RBStV, Abs.4 Satz 1 (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=6&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP4&st=null)

(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.


Absatz 7 Satz 2
Zitat
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen

Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original wäre die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage........ wie im oben genannten Link abgebildet
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 22. Mai 2014, 12:54
Also entweder bekommt Person B einen Bescheid ausgedruckt, mit aktuellem Datum und zurückgreifend auf das letzte Jahr, oder aber Person B darf alles zurückzahlen?!?!?
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: themob am 22. Mai 2014, 13:11
Wenn man nicht so ein nettes Entgegenkommen des Jobcenters bekommt, wie gerade eben vorgestellt, dann tendiert es eher in die Richtung - Ja -

Es gibt noch eine Alternative. Vielleicht ist dieses Thema hilfreich. Dort hat es wohl zum Erfolg geführt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6390.0.html

In Antwort 7 steht die Begründung die man einfließen lassen sollte.

Das Grundproblem lag aber hier:
Zitat
Es ist einfach bei der stressigen Zeit, die die Beiden hatten einfach untergegangen.
Beide bezogen auch dort schon Hartz 4.

Die Bewilligungsbescheide sind ja gekommen für Person B (Hartz IV Bezug). Dabei ist auch die ausgefüllte "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei......." dabei gewesen. Diese zusammen mit dem Befreiungsantrag des BS nachweislich (Einschreiben mit Rückschein oder Einschreiben + vorab als Fax (Sendepotokoll)) dorthin schicken, hätte die Probleme gelöst. Wenn weiterhin Bezug von Hartz IV gegeben ist, muss sich Person B im klaren sein, jeder Monat wird von denen als Forderung verbucht, solange das Thema nicht geklärt ist.

Das Thema Zwangsanmeldung und nicht reagieren muss abgewägt werden mit den wirtschaftlichen Voraussetzungen. Auf stattgegebenem PKH Antrag sollte nicht zuviel Hoffnung gesetzt werden. Die wird nur gewährt, wenn das VG überwiegend vom Erfolg der Klage überzeugt ist. Diese überzeugenden Argumente zu liefern, liegt bei Person B.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 22. Mai 2014, 21:49
Person B wird morgen gleich mal zum Amt laufen. Wenn muss man halt in den sauren Apfel beissen. Wenn man eine Ratenzahlung mit denen eingeht, ist man dann gezwungen das per Bankeinzug zu tätigen??? Person B hält von sowas überhaupt nichts
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Roggi am 22. Mai 2014, 22:12
Die Zahlungaufforderungen des Beitragsservice haben Überweisungsdaten dabei, man kann selbst überweisen.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 23. Mai 2014, 12:03
Sehr gut. Person B traut nämlich solchen Leuten nicht.

Person B war heute bei der Arge, aber sie haben nicht einen Bescheid ausgestellt, der zurückgreift auf das letzte Jahr. Person B darf dann jetzt wohl zahlen :-(
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 23. Mai 2014, 20:52
Was kann denn Person B noch tun,um diese angefallene Summe von ca. 305€ nicht zahlen zu müssen?
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Uwe am 23. Mai 2014, 20:54
Person B bekommt doch Hartz4, was wollen die denn bei dir holen!?

Was kann denn Person B noch tun,um diese angefallene Summe von ca. 305€ nicht zahlen zu müssen?
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 23. Mai 2014, 21:10
Eben! Aber Person B kann keinen Bescheid vorlegen, der mit aktuellem Datum zurückreicht bis 01.01.2013. Dazu kam auch nie Post, bis eben vor kurzem. Abgemeldet ist Person B seid 2011.

An sich ist es auch eigentlich Person B sein Verschulden, dass dieser sich nicht gleich 2013 befreien lassen hatte. :-( Mit 300€ wüssten beide Personen besseres anzustellen als der GEZ es in den Hals zu stopfen.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Roggi am 23. Mai 2014, 21:25
Hier hilft nur noch Widerspruch mit anschließender Klage. Da es viele Fälle gibt, wo keine Bescheinigungen vorhanden sind zur Befreiung, kann man sicherlich argumentieren, dass der Beitragsservice oder die örR oder die Politik ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren, welche Bescheinigungen zur Rundfunkbefreiung hätten vorgelegt werden müssen. Das haben die freilich absichtlich versäumt, um nachträglich ungerechtfertigt Geld kassieren zu können. Wenn sich jeder gegen diese Ungerechtigkeit wehrt, könnte möglicherweise ereicht werden, dass rückwirkende Forderungen nicht bezahlt werden müssen. Wenn es zu spät ist für Bescheinigungen, sollte es auch zu spät sein für Forderungen. Die jetzige Regelung ist ungerecht und eine Klage dagegen könnte vor einem Verwaltungsgericht erfolg haben. Da es die Möglichkeit gibt, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sollte man den Versuch wagen. Wenn die Möglichkeit der Befreiung bekannt war, ist es allerdings ein wenig aussichtsloses Unterfangen.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: mickschecker am 23. Mai 2014, 22:37
Grundlegendes Problem ist hierbei die unfaire Fristenregelung :
Sollten denn da eigentlich nicht die gleichen Voraussetzungen auf beiden Seiten gelten.
Der Beitragsservice räumt eine Frist von nur 2 Monaten zur Einreichung von relevanten Nachweisen und rückwirkend ein.
Selbst ist er aber an keine Fristen gebunden und darf voll rückwirkend zu 01/2013 seine Forderungen stellen.
...Aber eine rückwirkende Anerkennung von länger unwissentlich versäumt und dann nachgereichten ordnungsgemäßen Bescheiden kann doch nicht wirklich das unlösbare Problem sein ! 
--- Man sitzt immer noch zu hoch auf dem Pferd  , wo kein Wille zur Einsicht ist  , wird selbst die letzte Akzeptanz verspielt.
Selbst das Finanzamt lässt da in Sachen Fristen mehr Kulanz walten.
 
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 25. Mai 2014, 10:11
Würde ein Widerspruch wirklich etwas bringen? Es kam ja nichts von denen und es hat auch keiner überhaupt daran gedacht, weil man ja abgemeldet war und sowas dann nicht im Kopf hat

Person B war jetzt gestern beim Bürgerbüro (dort muss man die Befreiung abgeben). Es wurde ein Bescheid eingereicht, der von Januar bis Juni 2014 geht. Person A weder noch Person B hat bis April 2014 vom Beitragsservice je etwas erhalten. Heute kam übrings der 2. Brief bei Person A an, wieder als Infopost deklariert und wieder ein Antwortbogen zum Ausfüllen dabei.
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 29. Mai 2014, 13:14
Sollte Person A eigentlich jetzt auf die Antwortsbogen antworten? oder ist es auch okay, wenn sie unbeantwortet bleiben, weil Person B sich ja dort gemeldet hat und beide ja auch verheiratet sind???
Titel: Re: Beitragsservice und Hartz 4
Beitrag von: Mira85 am 29. Juni 2014, 00:27
Hallo,
ich wollte nur eine kurze Rückmeldung in meiner Sache/Angelegenheit geben!

Also Person B hat den Bescheid mit den Antrag auf Befreiung ohne eine GEZ-Nummer eingereicht. Es hat jetzt 4 Wochen gedauert bis ein Schreiben kam, dass die Wohnung vom 01.01.2013
rückwirkend angemeldet und befreit wurde. Das Glück ist manchmal mit den Dummen. Beide Personen sind erleichtert, dass sie nichts nachzahlen müssen.  :laugh: :laugh: :laugh: