gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Housebrot am 18. Mai 2014, 19:57
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Hallo,
ich habe mal eine Frage, wenn man gegen einen Widerspruchsbescheid (der negativ ausgefallen ist) klagen möchte.
Zwar wird das ganz wohl vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen (warum eigentlich wirklich), aber gilt nicht auch Zivilrecht ?
Im Zivilrecht sieht das nämlich etwas einfacher aus, wenn man als Kläger (in diesem Fall) eine negative Feststellung begehrt......
Kann man sich auch vor dem Verwaltungsgericht auf Zivilrecht berufen ? (z.B. sich auf Gesetze bz. Paragrafen aus dem BGB berufen ?)
Daher meine Frage....
Grüße
Adonis
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Hallo,
ich habe mal eine Frage, wenn man gegen einen Widerspruchsbescheid (der negativ ausgefallen ist) klagen möchte.
Zwar wird das ganz wohl vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen (warum eigentlich wirklich), aber gilt nicht auch Zivilrecht ?
Im Zivilrecht sieht das nämlich etwas einfacher aus, wenn man als Kläger (in diesem Fall) eine negative Feststellung begehrt......
Kann man sich auch vor dem Verwaltungsgericht auf Zivilrecht berufen ? (z.B. sich auf Gesetze bz. Paragrafen aus dem BGB berufen ?)
Daher meine Frage....
Grüße
Adonis
Musst Du gucken hier http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungstr%C3%A4ger (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungstr%C3%A4ger)
Du gehst gegen einen Bescheid vor, wer ist der Beklagte! Außerdem Gerichtsstand steht auf den Schreiben drauf, jedenfalls sollte.
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Spätestensm, wenn der BeitragsBESCHEID ergangen ist, ist der Verwaltungsakt vollzogen - und ergo die Angelegenheit im Verwaltungsrecht angesiedelt.
Zur Unterscheidung insbesondere bzgl. der vorausgehenden Zahlungsaufforderungen/ -erinnerungen - die unter gewissen Umständen zivilrechtlich angegangen werden können - siehe bitte u.a. hier:
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html