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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: vdb am 17. Mai 2014, 16:53
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Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu einer Klage und dem zu erwartenden Ergebniss.
Sowohl in Bayern als auch Rheinland-Pfalz haben die Verfassungserichte ihre (wie ich finde skandalösen) Urteile gesprochen. Nun ist davon auszugehen, dass Konzerne wie Rossmann und Sixt nicht so schnell aufgeben und das ganze irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Nehmen wir an, eine Person macht sich die Mühe nach bei einem Verwaltungsgericht gegen die Haushaltsabage zu klagen. Und gehen wir weiter davon aus, die Klage wird mit hinblick auf die bereits gefällten Urteile abgewiesen oder fällt zu Ungunsten der klagenden Person aus. Mit anderen Worten: Sie muss zahlen.
Meine Frage ist nun: Sollte das Bundesverfassungsgericht (wiedererwartend) feststellen, dass der RStV geändert werden muss, hat besagte Person (und alle anderen, die geklagt haben) überhaupt eine Chance darauf, ihr bis dahin gezahltes Geld zurück zu bekommen? Oder ist das dann futsch, wie bei allen, die nicht geklagt haben?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Hallo :)
Also ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber wie in einigen Steuerfällen, bekommen nur die Personen das Geld wieder, die gegen den Gebührenbescheid Wiederspruch eingelegt haben.
Dies ist aber davon abhängig, wie das BVG bei einem rechtswidrigen Urteil, dann die Rückzahlung regelt.
Deshalb macht es auch zusätzlich Sinn, die Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten. (Wenn man dazu gezwungen wird)
:)
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Es wird abgelehnt, dass der Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt gezahlt wird, die sagen, das wäre nicht möglich. Also bleibt nur die Option, gar nichts zu bezahlen.