gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 17. Mai 2014, 09:35
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Das Zweite Deutsche Fernsehen hat mit Fax vom 16. Mai 2014 angekündigt, den für den 20.5. eingereichten PARTEI-Wahlwerbespot nicht auszustrahlen.
http://www.titanic-magazin.de/newsticker/ (http://www.titanic-magazin.de/newsticker/)
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Satirischen Wahlwerbespots verweigert der öffentl.-rechtl.-Rundfunk also die Ausstrahlung.
Aber rechtsradikale, fremdenfeindliche Wahlwerbung wird natürlich gezeigt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9435.msg65592.html#msg65592
Die durch das BVerfG erhaltene Narrenfreiheit, auch "Grundversorgungsauftrag",
( http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Duale-Rundfunkordnung/83-BVerfG-Az-1-BvF-184-4.-Rundfunkentscheidung-Niedersachsen.html , erster Absatz ) ,
nutzen sie ja wirklich voll aus.
Markus