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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Maddin3000 am 16. Mai 2014, 13:44
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Guten Tag,
Es stellt sich folgendes hypothetisches Szenario dar:
Student A mietet seit zwei Jahren eine Wohnung aber bewohnt diese erst seit eineinhalb Jahren
(ohne Zwischenmieter/inn). Student A meldet sich nach einigen Zahlungsaufforderungen beim Beitragsservice an, um den Betrag für die eineinhalb Jahre zu Zahlen.
Der Beitragsservice fordert jedoch den Betrag über die kompletten zwei Jahre und bietet eine Ratenzahlung an. Student A lässt die erste frist für die Ratenzahlung verstreichen und beabsichtigt nicht zu zahlen. Vorher wurden Student A schon "Maßnahmen" seitens des Beitragsservice angedroht.
Mit welchen Konsequenzen muss Student A rechnen?
Ist es möglich, dass Stundent A zusätzlich mit sehr hohen Mahngebühren belastet wird?
Zu Student A:
Student A nimmt keine Leistungen seitens des Rundfunks an.
Er verfügt über kein eigenes Internet, Auto, TV, internetfähiges Handy
Viele Grüße
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Aus welchem Grund soll A denn für zwei Jahre zahlen?
Der Rundfunkbeitrag existiert doch erst seit weniger als 1,5 Jahren.
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;)
Dann nimmt man an, dass Student A, 1 Jahr in der Wohnung wohnt und für die volle Existenzzeit (knapp 1,5 Jahre) des Beitragsservice zahlen soll.
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Wenn A seit Januar 2013 dort gemeldet ist und im Mietvertrag steht, wird der Beitragsservice nicht aufgeben, bevor jemand für die ganze Zeit zahlt.
Stand die Wohnung denn anfangs leer? Dann sollte A dafür Belege besorgen, ansonsten greift die gesetzliche Vermutung, dass er auch dort wohnte.
Wenn zwischenzeitlich jemand anderer dort wohnte, ist der für diese Zeit beitragspflichtig.
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Mit was für "Maßnahmen" muss Studnet A seitens des Beitragsservice im schlimmsten Fall rechnen?
Kann es sein, dass dem Studenten A horrende Mahnegbühren auferlegt werden?
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Die horrenden Mahngebühren sind 8 Euro Säumniszuschlag und der Gerichtsvollzieher kostet 20 Euro.