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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Mai 2014 => Thema gestartet von: René am 16. Mai 2014, 08:09

Titel: Urteil zum Rundfunkbeitrag würdigt Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Beitrag von: René am 16. Mai 2014, 08:09
Urteil zum Rundfunkbeitrag würdigt Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Medienvielfalt

(http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/imagecache/lightbox/dsc_8729.jpg)
Quelle: Bündnis 90 - Die Grünen

Zitat:
»Unsere medienpolitische Sprecherin Ulrike Gote lobt das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Punktuelle Schwachstellen müssen nach der Evaluationsphase beseitigt werden.«

Kommentar:
»1980 hat man über den ÖRR vielleicht so gedacht. Heute haben wir 2014, die großen Printmedien, den privaten Rundfunk und vor allem das unendliche und stets überall zur Verfügung stehende Internet. Wo bleibt noch Platz für diesen übermäßig großen ÖRR?  – An dieser Stellschraube muss gedreht werden: GRUNDVERSORGUNG – Was ist sie? Brauchen wir sie? Wenn, wie viel davon und was darf das kosten? Ist deren Wichtigkeit so groß, dass auch Ablehner und Nicht-Nutzer sich an deren Finanzierung beteiligen müssen?«

Mehr auf:
http://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/innere-sicherheit-recht-und-justiz/justiz/urteil-zum-rundfunkbeitrag-wuerdigt-bedeutung-des-o
Titel: Re: Urteil zum Rundfunkbeitrag würdigt Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Beitrag von: Totalverweigerer am 16. Mai 2014, 09:13
Mit ihren Gefälligkeitsurteilen haben die Richter in Koblenz und München die gesetzgeberische Willkür für verfassungsgemäß erklärt.



"Sich fügen heißt lügen!" (Erich Mühsam)

http://www.zahlungsstreik.net (http://www.zahlungsstreik.net)
Titel: Re: Urteil zum Rundfunkbeitrag würdigt Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Beitrag von: Viktor7 am 16. Mai 2014, 10:12
Die Richter und Politiker meinen: das was der Bürger will oder nicht will, spiel keine Rolle für die Beitragserhebung. (voluntative Elemente) Sie bestimmen eigenmächtig was ein vernünftiger Grund für das Ausnehmen der Bürger ist. Sorry, so zeigt sich nur deutlich, dass nicht nur die ZDF Gremien keine Staatsferne aufweisen, sondern auch diese Richter nicht unabhängig in ihrer Entscheidung waren.

Sie spielen auf Zeit, um vor der Entscheidung des BVG ihr verkapptes Regelwerk von den Grundrechtsverletzungen zu bereinigen.

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