gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: shogun am 15. Mai 2014, 21:31
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Einfache Ja/Nein Frage für einen hypothetischen Fall:
Person A wohnt in Stadt X und hat noch einen Zweitwohnsitz bei einem Elternteil in Stadt Y.
Man nehme an, der Elternteil zahlt (leider) bereits GEZ Gebühren.
Für die Wohnung in Stadt X bekommt Person A seit Ende 2013 Briefe der GEZ mit Zahlungsaufforderungen.
Könnte sich Person A irgendwie auf seinen Zweitwohnsitz beziehen, in dem ja schon der Beitrag bezahlt wird und würde demnach in Ruhe gelassen werden?
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Nein. Deshalb bezeichnen viele den RFBeitrag als Zweitwohnungssteuer. Nur abmelden beim EWMAmt hilft, aber nicht rückwirkend.