gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: leo00593 am 15. Mai 2014, 11:21
-
Da nach aktuellen Urteilen eine Klage für Privatpersonen bisher (aus meiner Sicht) wohl keinen Sinn hat, bitte ich um eine Einschätzung für folgendes Szenario im Falle einer fiktiven Person A:
Alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen ignorieren. Einfach alles.
Keinen Widerspruch einlegen, keine Klage.
Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren?
Irgendwann steht wohl eine Person vor der Türe und will Geld sehen.
In der Wohnung von Person A befinden sich keine Wertgegenstände.
Ihren Lohn kann sie unter die Lohnpfändungsgrenze bringen, bei Bedarf.
Schufa Eintrag ist ihr egal.
Gute Taktik oder böses Ende?
-
Ohne P-Konto böses Ende
Ansonsten:
Abgabe der Vermögensauskunft
Eintrag im Schuldnerverzeichnis und Schufa
Erneute Abfrage der Vermögensauskunft nach 2 Jahren
Löschung im Schuldnerverzeichnis automatisch nach 3 Jahren.
Was aber bei erneuter Abfrage zur Vermögensauskunft dann wohl immer wieder zum Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führt.
Ist die Frage welche Zukunftsgedanken Person A hat und ob es wichtig ist, eine gute Bonität zu haben.
Für Arbeitgeberwechsel sicherlich nicht förderlich. Für Wohnungswechsel evtl auch nicht. Ratenkauf vergessen. Neuen Handyvertrag vergessen usw.
Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.
Wenn die hoheitliche Vollstreckung keinen Erfolg hat, wie hier beschrieben, kann die Landesrundfunkanstalt "normale" Inkassobüros beauftragen.
Was die mehr können sollen, als vorher in der hoheitlichen Vollstreckung, weiß ich auch nicht so genau.
-
Da nach aktuellen Urteilen eine Klage für Privatpersonen bisher (aus meiner Sicht) wohl keinen Sinn hat, bitte ich um eine Einschätzung für folgendes Szenario im Falle einer fiktiven Person A:
Alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen ignorieren. Einfach alles.
Keinen Widerspruch einlegen, keine Klage.
Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren?
Irgendwann steht wohl eine Person vor der Türe und will Geld sehen.
In der Wohnung von Person A befinden sich keine Wertgegenstände.
Ihren Lohn kann sie unter die Lohnpfändungsgrenze bringen, bei Bedarf.
Schufa Eintrag ist ihr egal.
Gute Taktik oder böses Ende?
Hallo leo00593
Genau so mache ich es, was bis jetzt passierte, lies unter -dies und das- Thema: "Creditreform" nach. >:D
-
Ich glaube, dass es sich nicht lohnt. Weichen wir doch einfach mal von allen moralischen, wie ethischen Grundsätzen ab, gegen die dieser GEZ-Dreck verstößt und vielleicht weichen wir nun auch einfach mal davon ab, dass wir eine Bezahlung der Beiträge nicht im Geringsten mit unserem Gewissen vereinbaren könnten.
Denn so wie das Urteil nun lautet, sieht es düster und keinesfalls danach aus, dass man vor Gericht nochmal eine Chance haben könnte.
Daher sehe ich das mittlerweile so, dass man nun vielleicht doch nachgeben sollte. Wir haben lange gewartet, viel gehofft, doch alles, was wir nun noch an Widerstand leisten, geht entweder zu Gunsten derer - denn sie kommen langfristig gesehen ohnehin an das Geld - oder zu Lasten unserer Seele. Denn das bedeutet nur Stress, Angst und Ungewissheit.
Und wer will sich wegen 18,-- EUR mtl. diesem Stress hingeben? Ich gebe das 5-fache für eine komplette Tankfüllung aus und die verprasse ich dann auch innerhalb von 2 Wochen.
Vielleicht ist nachgeben und seine Ruhe und seinen Frieden haben, nun wirklich eine Alternative.
-
Ist die Frage welche Zukunftsgedanken Person A hat und ob es wichtig ist, eine gute Bonität zu haben.
Für Arbeitgeberwechsel sicherlich nicht förderlich. Für Wohnungswechsel evtl auch nicht. Ratenkauf vergessen. Neuen Handyvertrag vergessen usw.
Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.
Person A braucht gar keine Bonität und weder Ratenkauf, noch das neueste iphone über Handyvertrag noch sonstigen SchnickSchnack.
Person A wohnt in einer Wohnbaugenossenschaft und fragt sich, ob es evtl dort Probleme geben könnte?
Person A hat mir mitgeteilt, dass sein Arbeitgeber teil seiner leiblichen Familie sein soll. Die Bank kann Person A wohl kreuzweiße.
Person A fragt sich überhaupt, ob die GEZ bis zur Zwangsvollstreckung geht und wie lange das ca. dauern wird...
-
Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.
Fidor Bank nicht.
Sehe: https://community.fidor.de/geldfrage/fidor-wirbt-mit-dem-slogan-sch?order=top
Es gibt keine SCHUFA-Klausel in unseren Kundenverträgen. Weiter haben wir aktuell keine SCHUFA-Anbindung. Somit fragen keine Daten ab und melden damit auch keine Daten an die SCHUFA.
Ubrigens, ich habe auch vor, alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen, Vollsteckungen zu ignorieren. Egal was passiert.
-
Das eingangs erwähnte Szenario hat wahrscheinlich keine nennenswerten Auswirkungen auf das Leben des TE.
Wenn man mit Pfändungsversuchen etc. leben kann, bitteschön.
Irgendwann im Leben kann sich aber eine Situation stellen in der man auf Vermögen oder Kredite angewiesen ist.
Z.B. Autokauf, Immobilienerwerb
Vermögenswerte sind bei Pfändungsversuchen durch Gerichtsvollzieher gefährdet, Kredite werden bei schlechter Bonität schwerlich vergeben.
Und nein, man sollte niemals NIE sagen. Ich habe inzwischen auch Familie + Haus und Hof.......
-
Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.
Fidor Bank nicht.
Sehe: https://community.fidor.de/geldfrage/fidor-wirbt-mit-dem-slogan-sch?order=top
Es gibt keine SCHUFA-Klausel in unseren Kundenverträgen. Weiter haben wir aktuell keine SCHUFA-Anbindung. Somit fragen keine Daten ab und melden damit auch keine Daten an die SCHUFA.
Ubrigens, ich habe auch vor, alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen, Vollsteckungen zu ignorieren. Egal was passiert.
Das hat mit Schufa Klauseln leider gar nichts zu tun.
Die Übermittlung an die Schufa erfolgt automatisch im Rahmen dessen, dass der Eintrag ins bundesweite Schuldnerverzeichnis erfolgt.
Bei der Abgabe der Vermögensauskunft, muss auch so ein Konto angegeben werden. Nicht ratsam es zu unterlassen.
Und wie speedy richtig sagt, langfristig denken.
-
Tja, vor einer ähnlichen Frage steht eine weitere fiktive Person A
- Vollzeitbeschäftigt
- Durchschnitlliches Einkommen
- Wohnungseigentümer
Unter diesen Punkten kann Person A wohl auch nichts machen da es sich in keinem Fall lohnt wegen diesem Dreck ins Gefägnis zu gehen oder seinen halbwegs guten Job zu riskieren. P-Konto etc. p.p. fällt alles weg. Noch nie einen negativ-Schufa Eintrag gehabt.
Da klagen nichts zu bringen scheint, ist Person A auch grade ziemlich ratlos ...
-
Gefängnis wohl kaum, aber neben einer Gehaltspfändung kann auch Eigentum (Wohnung) verwertet werden (Zwangsvollstreckung).
Was die Schufa angeht: Auch bei Mietern verlangen die Vermieter oftmals die Vorlage einer Schufaauskunft bei Neuvermietung.
Eine Möglichkeit wäre nach Polen umziehen oder Obdachlos werden. Polen ist zu weit zur Arbeit und Obdachlos macht mir auch keinen Spaß - gleiches gilt für eine Wohngemeinschaft. Außerdem ist mir das die 17,98 € nicht wert.
Was bleibt? Wie Radio Libertas geschrieben hat sich professionalisieren und den politischen Widerstand organisieren. Derweil weiter Sand ins Getriebe schaufeln - vor einer Vollstreckungsankündigung zahle ich nicht.
-
Ich denke,"Zahlungsstreik" sollte nach wie vor ein Puzzlestein des Widerstands für ein gerechteres und demokratischeres Rundfunksystem bleiben.Selbst angelaufene Rundfunkbeiträge bei "Vollstreckungsandrohung" erst mal bezahlen und erneut Zahlng verweigern, kann in Erwägung gezogen werden.Aufklärungsarbeit unter den willigen Beitragszahlern,Druck auf die Landespolitiker (nochmal:in Sachsen,Thüringen und Brandenburg stehen Landtagswahlen an),die Runden Tische aktiv halten,sind weitere Bestandteile. Wir sollten uns durch die Gerichtsurteile keines wegs vom weiteren Widerstand abhalten lassen.Zu DDR Zeiten war auch alle "Gesetzeskonform" bis der Kessel schlussendlich den "Gesetzesgebern" und "Gesetzeshütern" um die Ohren flog.In einigen Wochen (Juni oder Juli)veröffentlicht der "Beitragsservice"die Statistik der tatsächlichen Zahlungseingänge.Denn bisher ist alles immer noch "prognostiziert". Wenn meine persönliche Handlungsfreiheit per Gesetz abgeschaft wird,sehe ich es erst recht als meine Pflicht an,mich dagegen zur Wehr zu setzen >:D >:D
-
Schlimmstenfalls zahlen, bis auf einen Minibeitrag, wieder die nächste Erinnerung abwarten, dann wieder zahlen bis auf etwas, wieder abwarten, wieder fast alles zahlen...
Außerdem soweit ich informiert bin, darf ein Inkassounternehmen gar keine Mahngebühren verlangen oder Bearbeitungsgebühren (oder ähnliches), weil deren Geschäfte es sind und somit keine zusätzlichen Kosten außerhalb des Betriebs entstehen, und da die Rundfunkgebühren-GEZ-Beitrags Typen als Inkassounternehmen eingetragen sind, bringen (theoretische) Mahnbeträge nichts. Muss man nur dem Richter erklären warum - wer ahnt schon, dass das Inkassounternehmen sind.
-
Seit 1.1.2013 gibt es das Gesetzt zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Hier ein relativ gut verständliches Dokument dazu, in Schritten erläutert was zu welchem Zeitpunkt passiert und welche Rechtsmittel der Schuldner wann anwenden kann
Gesetzt zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag-charl/reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf?start&ts=1301395764&file=reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf)
Die Vorgehensweise gilt für GV - OGV genauso wie für Vollstreckungsbehörden der Städte - Gemeinde
-
Hallo,
…wenn Ihr darauf verzichten könnt, bestellt zumindest
Eure Zeitungen ab, bevor Euch auch diese Möglichkeit genommen wird.
Die Paper Press hat sich, mit wenigen Ausnahmen, in Sachen ÖRR, wie immer,
systemtreu verhalten, ruhig bleiben, abwarten wie sich die Sache entwickelt,
dann die richtige Seite wählen.
Glücklicherweise kann man im Netz, rückstandsfrei Angebote abklicken,
was bei den Anderen " INFORMATIONSHÄNDLERN" nicht gegeben
ist, die Zeitung muss ich auf meine Koste entsorgen und beim ÖRR
laufen die Kosten ( mit steigender Tendenz ) ungehindert weiter.
Überlegt Euch den Vorschlag, Widerstand ist vielgestaltig.
-
Gefängnis wohl kaum, aber neben einer Gehaltspfändung kann auch Eigentum (Wohnung) verwertet werden (Zwangsvollstreckung).
Das stimmt jetzt zum Glück nicht da völlig unverhältnismäßig:
Der Gläubiger betreibt die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, obwohl er sich aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners befriedigen könnte.
Nach dem ZVG ist eine solche Zwangsversteigerung zulässig. Hier könnte es nahe liegen, die Verfassung zur Hilfe zu rufen und die Zwangsversteigerung für unzulässig zu erklären, solange sich der Gläubiger aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners befriedigen kann.
Man ginge dabei aber wie selbstverständlich davon aus, dass die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, die sogenannte Mobiliarvollstreckung, ein milderes Mittel ist als die Zwangsversteigerung. Das kann, muss aber nicht so sein. Auch durch eine Mobiliarvollstreckung kann der Schuldner empfindlich benachteiligt werden. Er kann z.B. nach einer Lohn- oder Gehaltspfändung den Arbeitsplatz verlieren, nach einer Kontopfändung bei seiner Bank oder Sparkasse den Kredit einbüßen oder nach der Versteigerung eines Geschäftsanteils wirtschaftlich ruiniert sein, während ihn die Versteigerung eines Baugrundstücks weniger hart treffen würde.
Quelle: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/user_upload/Zwangsvollstreckung_9.pdf
-
Person A ist ein bisschen verunsichert.
Wie wäre es, wenn Person A nicht die kompletten 330€ ausstehenden Beiträge, sondern sagen wir mal "nach Lust und Laune" irgendwelche Beträge willkürlich überweist.
Alle paar Monate mal ein paar Euro.
Was wäre hierbei zu erwarten?
-
Irgendwo sinnfrei.
Wer ein unpfändbares Einkommen hat, der hat sowieso Anspruch auf ALG2
und ist sowieso vom Zwangsbetrag befreit . Und ob es das alles wert ist ?
-
Irgendwo sinnfrei.
Wer ein unpfändbares Einkommen hat, der hat sowieso Anspruch auf ALG2
und ist sowieso vom Zwangsbetrag befreit . Und ob es das alles wert ist ?
Solche Sätze hier ... mir kraust es und es wird mir schlecht am frühen morgen. Hast Du eigentlich mal einen aktuellen Gerichtsvollzieherbeschluss in den Händen gehabt? Wo bitte gibt es ein unpfändbares Einkommen? Wenn jemand eine Familie hat oder Unterhalt bezahlt, aber selbst dort meldet die GEZ sich als Gläubiger. Selbst ein P-Konto wo eigentlich 1034 Euro geschützt sein sollten kann gepfändet werden. Lies mal nach bei der Verbraucherzentrale NRW.
Einen Anspruch auf ALG 2 zu haben ist abhänig von den Vermögenswerten und den mickerigen Freibeträgen. Nur das mal am Rande. Wer darüber liegt bezahlt aus seinem Vermögen und wenn er nur 10 Euro über der Freibetragsgrenze liegt.
-
Ein P-Konto kann dann erfolgreich gepfändet werden, wenn am Monatswechsel noch Guthaben drauf ist (und zwar genau dieses Guthaben).
Man tut also gut daran, dieses Konto zum Monatsende auf +-0 zu setzen.
Nachteil: Man kann nie auf legalem Weg Vermögen bilden. Nur in der Keksdose ....
Beim heutzutage üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr ist das schon belastend, finde ich.
-
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO
Geltung ab 01.07.2013
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/ (http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/)
-
Ein P-Konto kann dann erfolgreich gepfändet werden, wenn am Monatswechsel noch Guthaben drauf ist (und zwar genau dieses Guthaben).
Man tut also gut daran, dieses Konto zum Monatsende auf +-0 zu setzen.
Nachteil: Man kann nie auf legalem Weg Vermögen bilden. Nur in der Keksdose ....
Beim heutzutage üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr ist das schon belastend, finde ich.
Genau richtig Speddy so ist es richtig formuliert ... das ist die Demokratie heute die uns ... menschenunwürdiger Zwang aussetzt .. den Menschen psychisch zum Tod treiben. Jeder tote Krieger ist ein Sieg für die herrschende Klasse.
-
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO
Geltung ab 01.07.2013
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/ (http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/)
Dann diese Informationen bitte den Schlaumeinern hier mitliefern
Einleitung: Beispielfälle und Hinweise
Die nachfolgende Tabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO)[1] zeigt auf, wie viel vom Nettoeinkommen des Schuldners gepfändet werden darf. Der Grundfreibetrag für alle Personen beträgt 1.045,04 Euro (lt. Tabelle – s.u. – entstehen pfändbare Beträge aber erst, wenn das Netto-Einkommen 1.050,00 Euro überschreitet). Liegen Unterhaltsverpflichtungen vor, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze (je nach Anzahl der Unterhaltspflichten).
1. Beispiel: Der Schuldner bezieht ein Einkommen von 1.058,00 Euro (netto = “auf die Hand”) und hat keine (= “0?) Unterhaltsverpflichtung: Es sind 3,47 Euro pfändbar.
2. Beispiel: Der Schuldner bezieht ein Einkommen von 1.477,00 Euro (netto) und hat ein unterhaltsberechtigtes Kind: Es sind 15,83 Euro pfändbar.
3. Beispiel: Wie 2., aber der Schuldner hat kein Kind: Es sind 297,47 Euro pfändbar.
Und da geht die GEZ ran das muss jedem mal klar sein
Bei dem Betragservice wird jeder Cent per Gerichtsvollzieher eingezogen und in den Urteilen von den Verwaltungsgerichten ist es den Richtern gleichgültig, dass eine Gebührenerhöhung bei einem Unternehmen vom 400% mit dem Rundfunkstaatsvertrag eingetreten ist. Es wird einfach alles pauschal spezifiziert. So sieht es aus und schon hat der Schäuble keinen Rollstuhl mehr, sonder eine in Geld schwimmende Nusschale. Frag mal einer den Gerichtsvollzieher ob er den Betrag nicht pauschal machen kann? Oder sagen wir es mal so ... im Supermarkt wird ja auch so geworben, sagen Sie einfach AUFRUNDEN. Schon das ist für mich ein demokratischer Rechtsverstoss für das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof. Fragen Sie mal das Finanzamt was Ihnen blüht wenn Sie alle Angaben gegenüber dem Finanzamt pauschal angenommen haben. Die vom Finanzamt dürfen das. Nur der Bürger umgekehrt eben nicht.
Achtung: Die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgt nicht nach der Differenzmethode. Das sieht man beim dritten Beispiel besonders deutlich: Bei einem Einkommen von 1.477,00 Euro sind dort 297,47 Euro pfändbar, während die Differenz zwischen Einkommen (1.477,00 Euro) und Pfändungsfreigrenze (1.045,04 Euro) 431,96 Euro beträgt.
Achtung: Die Pfändungsfreigrenzen gelten in Ausnahmefällen nicht, insbesondere nicht für (v.a. “laufende”) Unterhaltsschulden, hier gilt § 850d ZPO. Dies gilt (außerhalb der Insolvenz) oft auch für “alte” Unterhaltsschulden. Lesen Sie dazu bitte auch unseren Artikel zum Thema Unterhaltsschulden in der Insolvenz.
-
Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?
-
Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?
Noch nicht kapiert ??? ... tut mir Leid aber davon gibt es genug hier .
-
Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?
Seine Tochter führt die Degeto, die wiederum mit einem Politiker aus BaWü verheiratet ist >:D
Ansonsten verstehe ich die Aufregung nicht. Speedy hat sachlich die Fakten aufgeführt.
Pfändungsfreigrenze existiert, auch die Möglichkeit, diese Freigrenze erhöhen zu lassen, erfüllt jemand entsprechende Vorausssetzungen.
Jeder der aus welchen Gründen auch immer mit dem Thema Zwangsvollstreckung konfrontiert ist, muss sich doch schon aus eigenstem Interesse umfänglich über alle Hintergründe informieren.
Sei es P-Konto was Speedy sagt +- 0 Grenze einhalten, kein Guthaben mit in den neuen Monat nehmen
Sei es Pfändungsfreigrenze indem sich jeder die Beträge in der Tabelle anschaut.
Das Herr Schäuble im Rollstuhl sitzt, sollte nicht verunglimpft werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Auch eine Aktion wie "Aufrunden" hat damit nichts zu tun. Wer diese Aktion unterstützt, macht es freiwillig.
Und das die Rundfunkanstalten Gebrauch machen von den Gesetzen, ist auch normal. Da gehen Sie so vor wie jeder andere Gläubiger in Ihrer Position.
Die Frage ist doch mehr, dass wir die breite Masse aufklären müssen, dass diese Finanzierungsart "Sozial unverträglich und ungerecht" ist. Ja sogar wirtschaftliche Existenzen vernichten können durch die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung. (Abgesehen davon das der ÖRR in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert für die Gesamtheit hat, sondern nur der Suggestivkraft der politischen Richtung dient, die wir als mündige Bürger nicht brauchen)
Wo jeder, der mehr als den Grundsicherungsbetrag von 391€ + 17,98€ als sein zur Verfügung stehendes Einkommen nennt (zuzügliche Miete - Nebenkosten) genauso 17,98€ Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wie die Herren und Damen der Gegenseite (ÖRR + Politik) die 9999€ bis 30.000€ monatliches Einkommen zur Verfügung haben, die auch nur 17,98 € im Monat bezahlen müssen.
Die Rundfunkanstalten beziehen sich zu Recht auf die Vorgaben, die ihnen der Gesetzgeber gegeben hat (in allen Punkten was den Rundfunk betrifft). Solange eine letzte gerichtliche Instanz nicht das Gegenteil beschließt (Wovon wir im Moment wieder recht weit weg sind).
Warum lässt es denn der Gesetzgeber (Politik) zu, dass wenn eine hoheitliche Vollstreckung nur unzureichenden, oder keinen Erfolg hat, die Rundfunkanstalten ein Inkassounternehmen als Dritte beauftragen können? Wenn die hoheitliche Vollstreckung nichts bringt, was bringt dann der Versuch eines Inkassounternehmens?
Die zielgerichtete Gegenwehr muss sich auf die richten, die das ganze Konstrukt vermurkst haben. Da ist das Thema Zwangsvollstreckung und Konsequenzen nur eines von vielen, mit denen man die konfrontieren muss.
-
Zitat themob:
Wo jeder, der mehr als den Grundsicherungsbetrag von 391€ + 17,98€ als sein zur Verfügung stehendes Einkommen nennt (zuzügliche Miete - Nebenkosten) genauso 17,98€ Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wie die Herren und Damen der Gegenseite (ÖRR + Politik) die 9999€ bis 30.000€ monatliches Einkommen zur Verfügung haben, die auch nur 17,98 € im Monat bezahlen müssen.
Hallo,
…..es seien noch aufzuzählen, die vielgestaltigen Nebenverdienste
und Vorteilnahmen ( Dienstwagen etc.) der Systemdiener,
die der Öffentlichkeit nicht offenbart werden und wenn,
dann mit Freistellung und Rückzahlungsbefreiung für den
Schwarzarbeiter.
Ich muss mich wiederholen:
Wenn eine Putzfrau neben Ihrer angemeldeten unterbezahlten Tätigkeit,
heimlich eine zweite Stelle bedient, damit Sie überhaupt was in
der Tasche hat, wird Sie zum Fall für den Staatsanwalt.
Alles gesagt.
-
Man kann nie auf legalem Weg Vermögen bilden. Nur in der Keksdose ....
Es gibt auch Bitcoin.
Kann nicht gepfändet werden.
-
Es gibt auch Bitcoin.
Kann nicht gepfändet werden.
Kann zwar nicht gepfändet werden, ist aber auch alles andere als ein verlässlicher Werteträger....
Ich bin neu hier und verfolge diese GEZ-Thematik schon länger. Gezahlt habe ich nie und war/bin demnach auch wenig begeistert von den aktuellen Urteilen zum Rundfunkbeitrag.
Es stellt sich jetzt also auch für mich die Frage wie weiter verfahren werden soll. Widespruch gegen den Beitragsbescheid einlegen war für mich immer eine solide Option um auf Zeit zu spielen. Ich werde diesen Weg auch wie geplant beschreiten, in dem Wissen das ich hier nichts mehr als Zeit gewinne und der Rundfunk"service" nur Arbeit mit mir hat.
Dennoch kamen mir auch offensichtliche Optionen in den Sinn. Einfach nichts tun....
Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.
Die letzte Option meinerseits wäre es die Zahlungen vom "Vollstreckungsbeamten" abholen zu lassen und diese Prozedur einfach immer und immer wieder zu wiederholen. Denn überweisen werde ich dem Laden sicher nichts. Und so arbeiten die zumindest für das Geld ;)
-
Dennoch kamen mir auch offensichtliche Optionen in den Sinn. Einfach nichts tun....
Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.
Ist leider alles andere als empfehlenswert ! Mit dem Aufbringen des Stickers haben die schon ihr Ziel erreicht. Der Empfänger hat die Post bekommen und somit die schlechteren Karten.
Besser also wie schon von dir in Betracht gezogen "EINFACH NICHTS TUN". Du willst von denen nichts , also existierst du für die Gegenseite erst mal nicht ! Wie die dennoch an dich heran kommen , ist ganz allein deren Problem. Dafür gibt es schließlich die Zustellung per Einschreiben in verschiedenen Varianten.
-
Dennoch kamen mir auch offensichtliche Optionen in den Sinn. Einfach nichts tun....
Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.
Ist leider alles andere als empfehlenswert ! Mit dem Aufbringen des Stickers haben die schon ihr Ziel erreicht. Der Empfänger hat die Post bekommen und somit die schlechteren Karten.
Besser also wie schon von dir in Betracht gezogen "EINFACH NICHTS TUN". Du willst von denen nichts , also existierst du für die Gegenseite erst mal nicht ! Wie die dennoch an dich heran kommen , ist ganz allein deren Problem. Dafür gibt es schließlich die Zustellung per Einschreiben in verschiedenen Varianten.
Ich habe für mich diese Handlungsweise auch in Betracht gezogen und zwar aus einem konkreten Anlaß. Ich hatte im Jan. 2014 ein Einschreiben mit Rückschein an die LRA geschickt. Ende Jan. erhielt ich von der Post einen Auslieferungsbeleg. Gegen diesen Auslieferungsbelg bekam ich mein Einschreiben zurück. Auf dem Umschlag ist ein Aufkleber der Post. Angekreuzt ist "Nicht abgeholt" und ein Datum vermerkt. Was die LRA kann, kann ich auch!
-
Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.
was denkst du eigentlich über die Aktion die zugestellten Briefe von GEZ zurück zum Absender zu schicken. Einfach bei der Post abgeben, am besten am gleichen Tag, da der Herr/Frau unbekannt verzogen ist.
Bei der Post fragen sie auch nicht nach wo die Person z.Z wohnt bzw. wer gerade diesen Brief zurückgibt. Wenn trozdem die Postangestellt komische Fragen stellt, dann kann man höflich darauf hinweisen, dass man gegenüber der Post nicht auskunftspflichtig ist ;D
-
was denkst du eigentlich über die Aktion die zugestellten Briefe von GEZ zurück zum Absender zu schicken. Einfach bei der Post abgeben, am besten am gleichen Tag, da der Herr/Frau unbekannt verzogen ist.
Bei der Post fragen sie auch nicht nach wo die Person z.Z wohnt bzw. wer gerade diesen Brief zurückgibt. Wenn trozdem die Postangestellt komische Fragen stellt, dann kann man höflich darauf hinweisen, dass man gegenüber der Post nicht auskunftspflichtig ist ;D
Warum nicht einfach den Empfänger durchstreichen,"Verzogen" selbst hinschreiben und in den Briefkasten werfen? So hatte ich das mal angedacht.
Würde man nun seinen Nachnamen von Klingel und Briefkasten entfernen und irgendetwas anderes hinkleben wäre das, sozusagen, die Krönung dieser Aktion ;D
Nun gut. Ich muss mich ohnehin schnell für irgendeine Option entscheiden. Die haben mir natürlich einen loveletter am Freitag zukommen lassen. Das liegt hier ungeöffnet herum und wartet darauf zurückgeschickt zu werden.
-
Warum nicht einfach den Empfänger durchstreichen,"Verzogen" selbst hinschreiben und in den Briefkasten werfen? So hatte ich das mal angedacht.
Würde man nun seinen Nachnamen von Klingel und Briefkasten entfernen und irgendetwas anderes hinkleben wäre das, sozusagen, die Krönung dieser Aktion ;D
Nun gut. Ich muss mich ohnehin schnell für irgendeine Option entscheiden. Die haben mir natürlich einen loveletter am Freitag zukommen lassen. Das liegt hier ungeöffnet herum und wartet darauf zurückgeschickt zu werden.
Ich denke mal, dass irgendwann ein Abgleich mit den Meldeämtern von der GEZ vorgenommen wird und dann bist du wieder am Anfang.
Ist höchstens ein kleiner Zeitgewinn. Der Schuldenstand auf dem GEZ-Konto wächst jedoch weiter munter an.
Schilder abnehmen bringt so gut wie gar nichts.
Person A hat einen Bekannten mal angewiesen, er soll diesen Monat einen falschen Betrag überweisen. Person A ist gespannt, was dann passiert.
Ob das Geld sofort wieder zurückkommt oder ob sich die GEZ evtl. sogar persönlich meldet und auf den Fehler aufmerksam macht.
Person A hängt immer noch an der Idee fest, total willkürliche und unregelmäßige Beträge zu zahlen. Dann können se zumindest nicht sagen, dass sie gar nix bekommen haben.
Wie und ob die das das intern verbuchen ist dann nicht mein Problem.