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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 15. Mai 2014, 10:20

Titel: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Uwe am 15. Mai 2014, 10:20
Rundfunkbeitrag zulässig!
Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab


(http://p5.focus.de/img/fotos/origs3465836/4694594074-w300-h225-o-q75-p5/urn-newsml-dpa-com-20090101-131208-99-02158-large-4-3.jpg)
Foto:dpa/Arno Burgi

Das  bayrische Verfassungsgericht hat die Rundfunkgebühr für verfassungsgemäß erklärt. Damit ist die Frage eines Juristen und der Drogeriekette Rossmann abgewiesen.

mehr auf:
http://www.focus.de/finanzen/news/rundbeitrag-zulaessig-verfassungsrichter-weisen-klage-gegen-zwangsabgabe-ab_id_3845879.html
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Justlive am 15. Mai 2014, 10:30
Oh man , bitte bis zum Bundesverfassungsgericht bringen. Wenn die genauso bescheuert Urteilen verlasse ich das Land!
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: GezGirly am 15. Mai 2014, 10:33
Rossman und Geuer, bitte bitte gebt nicht auf!  :(

Das kann doch nicht wahr sein!
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Justlive am 15. Mai 2014, 10:35
Rossmann ist ein spritiueller und fairer Mensch / Betrieb, der meinen Dank verdient!  Ich werde monatlich 18€ mehr bei Rossmann ausgeben!
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: René am 15. Mai 2014, 10:39
Eine kleine Elite treibt das Volk in die Enge. Sie darf sich nicht wundern, wenn das Volk irgendwann geschlossen sagt: "BASTA!" Hier werden alle Gesetze des gesunden Menschenverstandes von Leuten, deren Denkweise und Ansichten aus dem vorigen Jahrhundert stammen, sträflich und fahrlässig außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich unser Rechtssystem?
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: abacap am 15. Mai 2014, 10:40
Naja, wer hat denn was anderes gedacht?Wie schon beim letzten Urteil gesagt wurde:kein Richter möchte sich den "Schuh" anziehen und das perfide Finanzierungssystem des ÖRR kippen.Was bleibt jetzt noch? Die nächst höhere Instanz!Ich kann nur hoffe das Rossmann diesen Weg geht und endlich Recht gesprochen wird.Ich für meinen Teil werde mich solange weigern wie es nur möglich ist.Denn Zwang und Unterdrückung sind, meines Erachtens nach, kein Teil von Demokratie.
Ein Trost:die Akzeptanz der ÖRR sinkt mit jedem Tag und es wird der Tag kommen an dem die ÖRR fallen werden. Die Berliner Mauer ist auch gefallen!!!
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Fuuuuu am 15. Mai 2014, 10:47
Wenn ich mir das Ergebnis anschaue und mit den Beobachtungen der Verhandlung vergleiche, stellt sich mir hier doch die Frage, ob die Richter nicht unter Druck höherer "Instanzen" eingegnickt sind.

Nach den Verhandlungsberichten war ich eigentlich noch recht zuversichtig, dass hier mal ein Gericht fair und gegen den Rundfunkbeitrag entscheidet. Doch plötzlich sieht das Ganze nach einer 180 Grad Wendung aus.

Für mich nur ein Grund mich weiterhin und noch stärker gegen dieses System zu wehren. Ich warte eigentlich nur noch auf den großen Knall.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Totalverweigerer am 15. Mai 2014, 11:06
"Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten."
(Georg Büchner - Hessischer Landbote 1834)
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Uwe am 15. Mai 2014, 11:08
(http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.-Entscheidung-Dateien/image004.gif)

Vf.   8-VII-12                                                                                         München, 15. Mai 2014
Vf. 24-VII-12
 
Pressemitteilung
 
zur
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014

 
über zwei Popularklagen
 
auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)

Bitte auf Pressemitteilungen klicken und dann auf Rundfunkbeitrag!
mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: SiFliegen am 15. Mai 2014, 12:14
Wenn man sich die Userkommentare ansieht merkt man zumindest, dass man nicht alleine ist….
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. Mai 2014, 12:21
Eine kleine Elite treibt das Volk in die Enge. Sie darf sich nicht wundern, wenn das Volk irgendwann geschlossen sagt: "BASTA!" Hier werden alle Gesetze des gesunden Menschenverstandes von Leuten, deren Denkweise und Ansichten aus dem vorigen Jahrhundert stammen, sträflich und fahrlässig außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich unser Rechtssystem?
Ich glaube, dass für alle sehr viel auf dem Spiel steht!
Es handelt sich um ein multimillarden Unternehmen.
Dass das Volk geknechtet wird, spielt es für sie keine Rolle!
Und glaub mir: in Deutschland muss noch SEHR viel mehr passieren, bis das Volk sagt BASTA. Und bis dahin sind sie alle durch das System assimiliert!
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: spielo am 15. Mai 2014, 12:32
na toll.  :(
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: abacap am 15. Mai 2014, 14:01
Ich glaube man geht die Sache falsch an-das Grundsatzproblem bleibt ja.Ich bekomme etwas, was ich nicht bestellt habe.Was ist denn mit SKY und den ganz anderen Pay TV Sendern?Die werden doch klar benachteiligt?Ich würde mir gerne ein Sky Abo holen,tue es aber nicht weil ich ja schon 17€ im Monat zwangsweise an den ÖRR zahlen muss.Ist das nicht Wettbewerbsverzerrung? Gibt es da von denen Stellungnahmen?
 
Eine andere Frage, die mich den ganzen Tag schon beschäftigt: gibt es in Deutschland nicht sowas wie ein Bürgerbegehren? Beziehungsweise eine Art Volksentscheid, bei dem jeder wahlberechtigter Bürger abstimmen kann.Damit wäre das Thema dann doch endlich vom Tisch bzw. man könnte endlich das Volk entscheiden lassen.Vor allem vor dem Hintergrund das ja laut einer Studie 60!% nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden sind.Nach dem 2. Urteil heute werden vermutlich die anderen 14 Verfassungsgerichte klagen darüber erhalten und sich damit befassen müssen.Wieso nicht einmal etwas richtig machen?

Weis diesbezüglich jemand was genaueres?
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Totalverweigerer am 15. Mai 2014, 14:13

Eine andere Frage, die mich den ganzen Tag schon beschäftigt: gibt es in Deutschland nicht sowas wie ein Bürgerbegehren? Beziehungsweise eine Art Volksentscheid, bei dem jeder wahlberechtigter Bürger abstimmen kann.Damit wäre das Thema dann doch endlich vom Tisch bzw. man könnte endlich das Volk entscheiden lassen.Vor allem vor dem Hintergrund das ja laut einer Studie 60!% nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden sind.Nach dem 2. Urteil heute werden vermutlich die anderen 14 Verfassungsgerichte klagen darüber erhalten und sich damit befassen müssen.Wieso nicht einmal etwas richtig machen?

Weis diesbezüglich jemand was genaueres?

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland) (http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland))
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Fuuuuu am 15. Mai 2014, 14:14
Ich glaube man geht die Sache falsch an-das Grundsatzproblem bleibt ja.Ich bekomme etwas, was ich nicht bestellt habe.Was ist denn mit SKY und den ganz anderen Pay TV Sendern?Die werden doch klar benachteiligt?Ich würde mir gerne ein Sky Abo holen,tue es aber nicht weil ich ja schon 17€ im Monat zwangsweise an den ÖRR zahlen muss.Ist das nicht Wettbewerbsverzerrung? Gibt es da von denen Stellungnahmen?

Ich habe mich zu diesem Thema damals direkt an das Bundeskartellamt gewandt. Deren Antwort kurz zusammengefasst: "Wir sind dafür leider nicht zuständig." Kurz gesagt: Der örR dürfte sich sogar eine Monopolstellung leisten und niemand würde dagegen etwas machen können.

Der örR ist unantastbar und es gelten für ihn nachweislich keine marktrechtlichen Regelungen.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Justlive am 15. Mai 2014, 14:14
Kann ich nicht ein teuren Smart TV kaufen und die Rechnung an die GEZ schicken, warum halbe Sachen. Die sollen dann die Geräte verteilen, WENN die Demokratie von den öffentlich rechtlichen abhängt ?!  >:D >:D
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: abacap am 15. Mai 2014, 14:23
Und wenn die Privaten und die Pay TV Sender ne Klage fahren würden?(Wird nie passieren)Aber haben die sich zu dieser Thematik(Benachteiligung) mal geäußert?
Oder die ganzen Printmedien?Springer etc.... da muss doch irgendwie ein Widerspruch oder Einwand von denen kommen.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Helmut Enz am 15. Mai 2014, 15:19
Und wenn die Privaten und die Pay TV Sender ne Klage fahren würden?(Wird nie passieren)Aber haben die sich zu dieser Thematik(Benachteiligung) mal geäußert?
Oder die ganzen Printmedien?Springer etc.... da muss doch irgendwie ein Widerspruch oder Einwand von denen kommen.

Von Springer braucht man nichts zu erwarten. Siehe hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9274.msg64685.html#msg64685 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9274.msg64685.html#msg64685)

"In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass es in Deutschland sogar eine Zwangsabgabe für staatliche Propaganda gibt, den sogenannten "Rundfunkbeitrag"! Das ist einmalig auf der ganzen Welt!"
Meine Antwort auf BILDs Frage "Was sagen Sie zu Putin's Propaganda-Krieg?" am 7. Mai 2014.

http://www.bild.de/ka/p/ugc/35834436/comment/dsc (http://www.bild.de/ka/p/ugc/35834436/comment/dsc)

BILD kann die Wahrheit nicht ertragen: Sie haben zum zweiten Mal meinen Kommentar gelöscht.

Wenn die Wörter "Rundfunkbeitrag" und "Zwangsabgabe" oder "staatliche Propaganda" zusammen in einem Kommentar erscheinen, wird dieser automatisch gelöscht.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Minion am 15. Mai 2014, 16:33
Die Urteile entsprechen der Einschätzung eines RA der mir bereits am Telefon mitteilte, dass er davon ausgeht, das diese Sache vor dem EuGH landen wird.

Meine Klageschrift werde ich in den nächsten Tagen einreichen und weiterhin Standhaft bleiben. Es gibt noch viele gute Argumente (gerade aus diesem Forum hier), die afaik auch nicht von Herrn Geuer vorgebracht wurden, somit ist noch nicht aller Tage Abend. Der Kampf wird nur länger und härter.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: lotschmi am 15. Mai 2014, 17:05
Ich verstehe das auch nicht das Sky , Maxdome und die Printmedien da die Füße stillhalten.
Die müßten sich doch auch mal melden .
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Fuuuuu am 15. Mai 2014, 17:14
Ich verstehe das auch nicht das Sky , Maxdome und die Printmedien da die Füße stillhalten.
Die müßten sich doch auch mal melden .

Für Maxdome sind die örR ja keine Konkurrenz. Wenn die örR damit anfangen auch Spielfilme und Serien in ihre Mediatheken aufzunehmen, könnte es vielleicht zu unruhen bei den Video On Damand-Anbietern kommen.

Sky und andere TV-Sender halten vermutlich den Ball flach aus Angst ihre Sendelizenzen zu verlieren. Diese werden von den örR vergeben, wenn ich mich recht erinnere.

Bei der Printpresse bin ich mir auch unsicher, was da der Grund sein könnte. Wer weiß, wie die mit den örR verbandelt sind.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: abacap am 15. Mai 2014, 17:22
Die Urteile entsprechen der Einschätzung eines RA der mir bereits am Telefon mitteilte, dass er davon ausgeht, das diese Sache vor dem EuGH landen wird.


Welche Urteile?Die jetzt gefallen sind?

Das ist ne gute Frage.Auch wenn ich gegen amerikanische Konzerne bin, hoffe ich das wenn die "Großen" (Amazon,Netflix, google-Google music ist erst der Anfang!) auf den Markt kommen, da mal richtig einheizen werden.Von daher denke ich das, auch wenn die Urteile Pro "Rundfunkbeitrag" waren, die Glocken eher für "Ende läuten".
Auch wenn die ÖRR so übermächtig scheinen.Bei einem Gegner wie z.B. Google oder Netflix werden die ziemlich schnell einknicken-so meine Einschätzung.

Bitte versteht mich nicht Falsch ich bin kein  Google "Fanboy"-aber ich schätze das der ÖRR spätestens da in die Schranken gewiesen wird.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: AndyEF am 15. Mai 2014, 18:37
Die Urteile entsprechen der Einschätzung eines RA der mir bereits am Telefon mitteilte, dass er davon ausgeht, das diese Sache vor dem EuGH landen wird.

Meine Klageschrift werde ich in den nächsten Tagen einreichen und weiterhin Standhaft bleiben. Es gibt noch viele gute Argumente (gerade aus diesem Forum hier), die afaik auch nicht von Herrn Geuer vorgebracht wurden, somit ist noch nicht aller Tage Abend. Der Kampf wird nur länger und härter.

Ich lege alle Hoffnungen auf den EuGH, da ich davon ausgehe, dass auch das das höchste deutsche Gericht alles abschmettern wird. Die Frage ist nur, in welchem Jahrzehnt kann mit einer Entscheidung gerechnet werden Seitens des EuGH?

Ich verstehe das auch nicht das Sky , Maxdome und die Printmedien da die Füße stillhalten.
Die müßten sich doch auch mal melden .

Für Maxdome sind die örR ja keine Konkurrenz. Wenn die örR damit anfangen auch Spielfilme und Serien in ihre Mediatheken aufzunehmen, könnte es vielleicht zu unruhen bei den Video On Damand-Anbietern kommen.

Sky und andere TV-Sender halten vermutlich den Ball flach aus Angst ihre Sendelizenzen zu verlieren. Diese werden von den örR vergeben, wenn ich mich recht erinnere.

Bei der Printpresse bin ich mir auch unsicher, was da der Grund sein könnte. Wer weiß, wie die mit den örR verbandelt sind.

Aber so schlecht ist das Beispiel Sky gar nicht mal: zahle ich meine Skygebühren nicht kann ich auch kein ÖR schauen oder zahle ich die Gebühren für TeleColumbus oder wie auch immer nicht kann ich auch kein ÖR sehen. Theoretisch werden mit diesen Gebühren der RFStV abgegolten ... aber da fließt das Geld ja nicht dahin wo es hin soll.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Pepe am 15. Mai 2014, 18:41
Wir werden trotzdem die Zahlung verweigern und den Beitragsbescheid abwarten. Das kann doch alles nicht wahr sein. Wir klagen auf jeden Fall. Die Gerichte müssen überflutet werden von Klageschriften.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: robbig am 15. Mai 2014, 18:46
Ist es nicht so, daß in den Beiräten vom ÖrR Politiker sitzen ? Und bei den Printmedien genauso, SPD hat doch die Mehrheit aller Printmedien in ihrem Einfluß, also auch Politiker.
Und beim Bundesverfassungsgericht ist das doch genauso..früher wurde eine Parität(3 CDU und 3 SPD-Richter) eingehalten, seit wenigen Jahren nicht mehr und seitdem gibt es einen Überhang von SPD.
Geht jetzt nicht um eine bestimmte Partei sondern darum, daß eigentlich überall die Politik ihre Finger im Spiel hat und somit der wahre Entscheider ist, und die Politik hat das ganze ja erst ins Laufen gebracht.

Will sagen, gerade an dem Urteil vor wenigen Wochen, von dem E. Geuer in Twitter gemeint hat, er habe noch nie so eine seichte Begründung von einem Gericht gehört sieht man doch, daß ein Gericht jederzeit so oder genau gegenteilig entscheiden kann, es hat immer für jede Entscheidung einen Sack voll toll klingender Argumente, so daß auch das darauf hinzeigt: der wahre Entscheider sind nicht die Gesetze sondern die Politik.
Die Politik lebt aber von Wählerstimmen, die sie sich durch die Rundfunkpropaganda sichern. D.h. es ist eigentlich eine größere Sache, nämlich das Recht auf Selbstbestimmung der Menschen, gegen den Willen der Politik, uns möglichst weitgehend zu beherrschen, also Selbst- gegen Fremdbestimmung.
Essentielle Angelegenheit das Ganze.
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: abacap am 15. Mai 2014, 18:49
Ich habe heute mal das Netz nach Nachrichten durchforstet..... das Thema wird jetzt doch ziemlich präsent, weil insgeheim ein Großteil der Bevölkerung wollte, dass diesem Übel ein Ende gemacht wird-auch wenn es nicht jeder offen zugeben will/wollte.
Das darf keine "Eintagsfliege bleiben.Die Leute müssen aufgeklärt werden!
Titel: Re: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab
Beitrag von: Rochus am 16. Mai 2014, 07:50
Kann ich nicht ein teuren Smart TV kaufen und die Rechnung an die GEZ schicken, warum halbe Sachen. Die sollen dann die Geräte verteilen, WENN die Demokratie von den öffentlich rechtlichen abhängt ?!  >:D >:D

Mein Reden.
Es wird immer wieder damit argumentiert, dass mit der Zahlung des Beitrags ein Vorteil abgegolten werden soll.

Es gibt aber keinen Vorteil, solange man auf den Kauf eines entsprechenden Empfangsgerätes angewiesen ist. Hinzu kommt noch der gesamte andere technische Firlefanz, den man für den  Empfang benötigt.

Und dann wird einem unterstellt, man habe ja auch einen indirekten Vorteil. Haarsträubenderen Unfug habe ich bisher noch nicht vernommen.