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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: marbie85 am 14. Mai 2014, 20:46

Titel: GEZ Gebühr im Falle einer nicht-EU Ausländerin
Beitrag von: marbie85 am 14. Mai 2014, 20:46
Hallo zusammen,

Person A kommt aus Kolumbien und wohnt seit diesem Jahr in Deutschland. Sie hat einen Nebenjob mit dem sie ca. 500 € im Monat verdient und nur dadurch bestreitet sie ihren Lebensunterhalt und finanziert das Studium. Wäre sie deutsche, würde sie Bafög erhalten und wäre damit GEZ befreit. Da sie dies nicht ist, erhält sie kein Bafög und die GEZ fordert von ihr die anfallenden Gebühren ein. Aus meiner rechtlichen Brille macht es Sinn, dass ein Deutscher bei Unterschreiten einer Einkommensschwelle (die bspw. zum Bafög berechtigt) von der GEZ befreit wird, eine nicht-EU Ausländer mit dem selben Einkommen dadurch nicht.

Nach meinem Kenntnisstand sieht die GEZ in dem Fall von Person A keine Befreiung vor - ob dies rechtlich in Ordnung ist, ist jedoch eine andere Frage. Wie sollPerson A hier vorgehen?

Vielen Dank für die Hilfe!!!
Titel: Re: GEZ Gebühr im Falle einer nicht-EU Ausländerin
Beitrag von: nonamer am 14. Mai 2014, 22:05
Wollte gerade ein Thema mit dem gleichen Inhalt eröffnen, da hier eine fiktive Person B aus einem anderen Land sitzt, die das gleiche Problem hat ;)
Ich hoffe das stört dich nicht, dass ich da noch eine Frage ergänze und meine Meinung in den Topf werfe ...

Frage: Kann diese Person rückwirkend bereits gezahlte Beiträge einfordern? (1.1.2013!!)

Was man dazu vermutlich lesen müsste (wobei das aber größtenteils auf Deutsche bzw. Leute mit Anrecht auf Unterstützung betrifft):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5973.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5609.0.html

D.h. die Person bräuchte eine Bescheinigung von einer Behörde bzgl. der Möglichkeit aufstocken zu können ... das Problem was ich hier sehe, ein Nicht-EU-Ausländer kann ja überhaupt keine Leistungen beantragen, gibt es dann überhaupt irgendeine Bescheinigung, dass die Person eigtl. zu wenig verdient?
Titel: Re: GEZ Gebühr im Falle einer nicht-EU Ausländerin
Beitrag von: nonamer am 30. Juni 2014, 11:30
So, der Beitragsservice beantwortet eine Frage bzgl. aktuellem Beitragskontostand recht zügig. Eine Nachricht bzgl. "Wie befreie ich mich als Ausländer, der so wenig verdient, dass er wenn er Deutscher wäre aufstocken könnte und dementsprechend Nachweise die ihn berechtigen sich vom Beitragsservice zu befreien einreichen könnte" wird einfach ignoriert.
Naja, war ja nicht anders zu erwarten, aber ich mein, sie wollen ja einen "Service" leisten, dann kann so eine Anfrage doch auch beantwortet werden, was für Nachweise sie den von einer Ausländerin/einem Ausländer fordern um sich befreien lassen zu können.
Titel: Re: GEZ Gebühr im Falle einer nicht-EU Ausländerin
Beitrag von: TVfrei am 30. Juni 2014, 11:40
Das ist nur ein weiteres Beispiel für die Absurdität dieses Systems von Zwangszahlungen. Ich könnte mir folgendes Vorgehen vorstellen: da ihr ja bereits mit dem "Beitragsservice" in Kontakt steht, zunächst Antrag auf Befreiung stellen (der vermutlich abgelehnt wird), dann auf jeden Fall Widerspruch gegen Beitragsbescheid einlegen. Vielleicht könnt Ihr bei einem der Runden Tische, die sich in vielen Städten organisieren, weitere Hilfe bekommen.
Titel: Re: GEZ Gebühr im Falle einer nicht-EU Ausländerin
Beitrag von: TVfrei am 30. Juni 2014, 12:20
Den Antrag auf Befreiung würde ich mit folgendem Satz beschließen:

"Sollte dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht stattgegeben werden, bitte ich um Ausstellung eines rechtmittelfähigen Bescheids."