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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: abacap am 13. Mai 2014, 19:30

Titel: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: abacap am 13. Mai 2014, 19:30
Hallo

macht es nach dem heutigen Urteil überhaupt noch Sinn Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und dann Klage einzureichen?
Wie soll jetzt vorgegangen werden?

Danke auf einen Erfolgreichen Donnerstag!!!!!
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 13. Mai 2014, 20:14
macht es nach dem heutigen Urteil überhaupt noch Sinn Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und dann Klage einzureichen?

Ja. Auf jeden Fall. Es geht um Rheinland Pfalz mit einem ganz konkreten Fall. Alles hängt auch von der Begründung ab.
Am besten einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall stellen.
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: themob am 13. Mai 2014, 20:17
Hallo

macht es nach dem heutigen Urteil überhaupt noch Sinn Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und dann Klage einzureichen?
Wie soll jetzt vorgegangen werden?

Danke auf einen Erfolgreichen Donnerstag!!!!!

Was sagt denn das Urteil genau? Warum wird die Frage gestellt?

Wieso sollte es keinen Sinn haben, Widerspruch - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und danach Klage einzureichen?
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Peer_Gynt am 13. Mai 2014, 21:22
Das Koblenzer Urteil ist in mehrfacher Hinsicht nicht richtungsweisend:

Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Da gibt es vielmehr positive Möglichkeiten am 15.5. in München (weil ja in Bayern die Verfassungsklage uneingeschränkt möglich ist)
und in den weiteren Bundesländern nach Ausschöpfen der dortigen VerwG-Wege.

Der RB ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Ich werde mich auch weiterhin wehren!
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: abacap am 14. Mai 2014, 08:37
Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei.

Also verstehe ich das dann richtig.Die Richter haben sich mit etwas befasst, was sowieso erst die Wege über die Verwaltungsrichter gehen muss? Wenn dem so ist:
Wieso haben die sich dann die Mühe gemacht und nicht direkt gesagt, das es die (vielleicht) "Falsche Adresse" ist.Wie können unsere Politiker hier von "Rechtssicherheit" sprechen?
Sorry ich bin noch neu hier und jeden Tag mehr geschockt, was wir in unserer "Demokratie" für einen Schwachsinn aufgetischt bekommen.
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Bürger am 14. Mai 2014, 12:42
Also verstehe ich das dann richtig.Die Richter haben sich mit etwas befasst, was sowieso erst die Wege über die Verwaltungsrichter gehen muss?
Nein, sie haben sich nur mit den Teilen beschäftigt, für die sie sich zuständig fühlten.

Wenn dem so ist: Wieso haben die sich dann die Mühe gemacht und nicht direkt gesagt, das es die (vielleicht) "Falsche Adresse" ist.
Das haben sie - siehe Urteilsbegründung.
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Daniel61 am 15. Mai 2014, 20:41
Warum zum Teufel denn nicht??

Schau mal hier - ist ein Auszug aus der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz:

2. Gleichheitsrechte
Artikel 17  [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]
(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.
(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der Gleichstellung dienen, zulässig.
(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Lasst Euch NICHT einschüchtern!  Wendet Euch an Euere Ministerpräsidenten und drückt Euere Missbilligung, Euer Misstrauen und Eueren Zorn aus.  Beschwert Euch bei Eueren Ministern für Verbraucherschutz und bereitet weiter Euere Klagen vor!  Nichts ist wichtiger als der Kampf um die Freiheit - denn wenn wir heute aufstecken, dann können wir uns an den 15. Mai 2014 als den Tag erinnern, an dem die Freiheit der Bürger in Deutschland starb!

Nieder mit dem Medien-Faschismus, hinweg mit den die Bürger fesselnden und knebelnden Unrechts-Gesetzen, hinfort mit den politischen Parteien, die ihre Bürger versklaven wollen!

D61
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Roggi am 16. Mai 2014, 00:05
Warum zum Teufel denn nicht??

Schau mal hier - ist ein Auszug aus der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz:

2. Gleichheitsrechte
Artikel 17  [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]
(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.
Das ist ein guter Ansatz. Die Nutzer von örR werden begünstigt, zu Ungunsten der Rundfunkverweigerer. Mein weiterer Ansatz wird die Verweigerung aus Gewissensgründen sein. Mein Kampf geht weiter, aber nicht mehr ganz so öffentlich, wenn der Feind mitliest, ist er im Vorteil. Runde Tische und PM werden nun einen Grossteil meiner Aktivitäten ausmachen, aber ich werde keine Argumente mehr veröffentlichen. Das meiste ist hier schon zu lesen, nun folgt Feintuning bis zu meiner Klage. Nach diesen Urteilen wird wohl bald jeder einen Widerspruchsbescheid im Briefkasten haben.
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: UnerhÖRt am 21. Mai 2014, 19:18
Da meine Klage ebenfalls beim VG Koblenz anhängig ist, habe ich das Urteil natürlich mit Spannung erwartet.
Überrascht hat es mich jedoch nicht. Von der Gerichtsbarkeit in Koblenz habe ich nach einschlägigen Erfahrungen nichts anderes erwartet.
 
Heute kam dann die Ablehnung meines Antrags auf Aussetzung des Vollzugs, der schon andeutet, wohin die Reise gehen wird:
"Nach derzeitigem Sach- und Streitstand wird der Antragsteller mit seiner Klage jedoch aller Voraussicht nach nicht durchdringen können. Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ... an das alle Gerichte des Landes ... gebunden sind..."
 
Scan war zum Posten leider zu groß, bei Interesse bitte per PN bei mir melden.
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Bürger am 22. Mai 2014, 01:48
"Nach derzeitigem Sach- und Streitstand wird der Antragsteller mit seiner Klage jedoch aller Voraussicht nach nicht durchdringen können.
Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ... an das alle Gerichte des Landes ... gebunden sind..."

Nochmal: Es sind eben gar nicht alle Klagepunkte behandelt oder gar entschieden worden.
Ein Großteil wurde doch zurück auf den Instanzenweg verwiesen:
Pressemitteilung Nr. 11/2014 - VerfGH Rheinland-Pfalz (http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042)
Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig [...] zurück.
1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei.

Das wäre also anhand der Klagepunkte des Klägers wohl noch zu prüfen.

Bezüglich der behandelten Themen, deren "Urteil" jetzt angeblich so "bindend" sei für "alle Gerichte des Landes":
Ist damit gleichzeitig gesagt, dass in diesen Punkten der Weg der Instanzen ausgeschöpft und nunmehr das Bundesverfassungsgericht direkt anzurufen zulässig wäre...?
Titel: Re: nach Koblenzer Urteil: noch Möglichkeit zu Klagen?
Beitrag von: Rochus am 22. Mai 2014, 07:40
...
Bezüglich der behandelten Themen, deren "Urteil" jetzt angeblich so "bindend" sei für "alle Gerichte des Landes":
Ist damit gleichzeitig gesagt, dass in diesen Punkten der Weg der Instanzen ausgeschöpft und nunmehr das Bundesverfassungsgericht direkt anzurufen zulässig wäre...?

Nur mit diesen Punkten alleine würde ich aber nicht vor das BVerfGer ziehen wollen.