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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 13. Mai 2014, 10:03

Titel: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Uwe am 13. Mai 2014, 10:03
Verfassungsrichter:
Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig


(http://www.smartdroid.de/wp-content/uploads/2011/07/Focus-Online-Logo.png)

Die seit 2013 erhobenen Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Koblenz und wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur ab.

Die aktuellen Entwicklungen in Kürze auf FOCUS Online.

mehr auf:
http://www.focus.de/finanzen/news/verfassungsrichter-rundfunkbeitrag-ist-rechtmaessig_id_3839229.html
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Uwe am 13. Mai 2014, 10:09
Verfassungsgerichtshof in Koblenz
Rundfunkbeitrag rechtmäßig


(http://www.faz.net/img/fazlogo_ressort.gif)

Mit der Verfassung von Rheinland-Pfalz ist der Rundfunkbeitrag vereinbar. Das verkündete der Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Am Donnerstag ist auch der bayerische Verfassungsgerichtshof mit dem Thema verfasst.

mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-mit-landesverfassung-vereinbar-12936870.html
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Fuuuuu am 13. Mai 2014, 10:21
Na, den Focus stimmt die Entscheidung ja wenig optimistisch, was?
Zitat
Am Donnerstag Urteil GEGEN Rossmann erwartet
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Uwe am 13. Mai 2014, 10:37
13. Mai 2014 10:12
Entscheidung des Koblenzer Verfassungsgerichts
Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig


(http://)

Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form ist mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar, wie der Koblenzer VGH in einem Entscheid mitteilte. Ein Straßenbauunternehmen hatte geklagt. Bereits am Donnerstag muss ein Münchner Gericht einen ganz ähnlichen Fall verhandeln.

Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag präsentiert sich auch weiterhin als gerichtsfest. Die Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz und wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens ab.

mehr auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/entscheidung-des-koblenzer-verfassungsgerichts-rundfunkbeitrag-ist-rechtmaessig-1.1960491
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 13. Mai 2014, 10:39
Na, den Focus stimmt die Entscheidung ja wenig optimistisch, was?
Zitat
Am Donnerstag Urteil GEGEN Rossmann erwartet

Werden die bayerischen Verfassungsrichter den Mut haben, den rheinlandpfälzische Kollegen zu widersprechen?
Zu zeigen, die bayerische Verfassung sei für den Bürger besser?

Die Erfahrung, die wir von den Politikern haben, ist: sie sind in Einklang für den Beitrag, wenigstens gegenüber die
Bevölkerung. Sie wollen sich nicht widersprechen, unabhängig von der Partei. Sich vor den Kindern nicht zeigen,
als sie, die Eltern, verschiedene Meinungen haben.

Alles ist eine Farce, ein Theater für die blödsten im Volk. Eben Rundfunkniveau!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: themob am 13. Mai 2014, 10:46
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz

Pressemitteilung Nr. 11/2014 vom 13.5.2014 (http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042)

Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei. Zudem sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Berufs-, Gewerbe-, Eigentums- und Informationsfreiheit von vornherein offenkundig ausgeschlossen; deren Schutzbereiche würden durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung nicht berührt.

weiter oben im Link
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: 2Xtreme am 13. Mai 2014, 10:56
Wenn es am Donnerstag auch so ausgeht, wars das wohl...
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: GezGirly am 13. Mai 2014, 11:01
Tja, wenn es am Donnerstag auch so endet ... dann weiß ich auch nicht mehr :-/

Dann bleibt ja eigentlich nur zahlen, oder obdachlos werden und obdachlos werden möchte ich zumindest nicht.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: SchwarzSurfer am 13. Mai 2014, 11:01
Vielleicht liegt es in der Natur der Sache: Das Pferd namens "Deutsche Demokratische Republik" wurde ja auch totgeritten anstatt nach und nach zu reformieren, Opposition zuzulassen, Pressefreiheit einzuführen. Das Pfert namens "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" wird sicher auch so lange geritten bis es tot zusammenbricht. Lasst es uns daher weiter auf Trab halten  ;)
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Mai 2014, 11:03
Wenn es am Donnerstag auch so ausgeht, wars das wohl...

So ein Quatsch, dann geht es erst richtig los. Jetzt erst recht!

Auch in meinem Verfahren steht demnächst die Verhandlung an und wenn das Verfahren verlorengeht, dann starte ich wieder eine neue Petition und wenn die verlorengeht, dann denke ich mir wieder was aus und wieder was aus!

Der Kampf gegen die Rundfunkgebühren ist nichts für Warmduscher ;-) Der Kampf ist was für beinharte Marathonläufer!

Nichts für ungut :-)
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: karlsruhe am 13. Mai 2014, 11:06
Tja, wenn es am Donnerstag auch so endet ... dann weiß ich auch nicht mehr :-/

Dann bleibt ja eigentlich nur zahlen, oder obdachlos werden und obdachlos werden möchte ich zumindest nicht.

Doch es gibt noch 2 weitere Möglichkeiten:

Ausscheiden wegen: Tod oder Auswandern

Werde ja in München dabei sein und bei entsprechenden Urteil: Herzinfarkt entspricht Nr. 1 also Tod :-[
oder garnicht mehr zurückkommen und auswandern entspricht Nr. 2 :-[
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Mai 2014, 11:09
Nein, es gibt noch eine Möglichkeit: Weitermachen!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Fuuuuu am 13. Mai 2014, 11:16
Blos nicht von den Urteilen abschrecken lassen. Sollte in Bayern ebenfalls pro Rundfunkbeitrag entschieden werden, sehe ich mich noch lange nicht gezwungen mich diesem System zu beugen. Dann muss man es eben über andere Wege versuchen.

Auch wenn jemand Unrecht zu Recht erklärt, ist es noch immer Unrecht!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: 2Xtreme am 13. Mai 2014, 11:17
In die Verwaltungsgerichte hab ich kaum noch Hoffnung, die winken was das angeht doch eh alles ab, weil kaum einer von denen Bock auf den Aufwand hat, die Sache Karlsruhe vorzulegen.

Bin auf Donnerstag gespannt...
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Mai 2014, 11:28
Blos nicht von den Urteilen abschrecken lassen. Sollte in Bayern ebenfalls pro Rundfunkbeitrag entschieden werden, sehe ich mich noch lange nicht gezwungen mich diesem System zu beugen. Dann muss man es eben über andere Wege versuchen.

Eben, das mit der Klagewelle war ein erster Versuch, das System unter Druck zu setzen. Und das ist auf der Ebene Verwaltungsgericht nicht schlecht und es lohnt sich hier weiter zu machen, einfach aus Protest. Auch das nagt am System.

Wenn nun in Bayern die Klage abgewiesen wird, muss die nächste Phase starten. Seien wir kreativ und denken uns eine neue Aktion aus!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Fritzi am 13. Mai 2014, 11:35
Spätestens seit dem Kommentar von Jörg Münchhoff, den wir heute lesen konnten, sollte doch einleuchten, dass die Gerichte nicht mehr im Namen des Volkes entscheiden.

Lasst uns die Basis breiter machen, durch mehr Öffentlichkeitsarbeit. Die Bürger müssen besser erfahren, was mit ihnen gespielt wird. Lasst uns eine riesengroße Welle werden, die den ganzen Sabber überrollt.

Wir schaffen das!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: SchwarzSurfer am 13. Mai 2014, 11:47
Hier eine "live-Reportage" mit der Begründung warum die Gerichte so urteilen wie sie urteilen
https://www.youtube.com/watch?v=J5puqVIkTE8 (https://www.youtube.com/watch?v=J5puqVIkTE8)
... und dem Hinweis was wir tun sollten  >:D
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: seppl am 13. Mai 2014, 11:49
Also:
1) Das Urteil weist Teile der Klage als unzulässig ab. d.h. die sind schon mal gar nicht überprüft und zur Entscheidung angenommen worden, weil das LVG gar nicht zuständig ist.
2. hat das Gericht entschieden, dass der Rest der bemängelten Regelung mit der Landesverfassung konform geht. Landesverfassung ist nicht gleich Bundesverfassung (Grundgesetz)! Der RBStV hat Landesgesetzgebungscharakter. (Will man uns zumindest offiziell weismachen) Da er durch die Landesregierung verifiziert wurde, wäre es auch merkwürdig, wenn er der Landesverfassung widersprechen würde, bzw. wenn ein LV-Richter das feststellen würde.

Die Grundgesetzfrage ist in keiner Weise entschieden. Dafür bedarf es, wie gehabt, mühevolle Schritte über sämtliche Gerichtsinstanzen.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: koppi1947 am 13. Mai 2014, 11:50
Dann gibt es immer noch den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof,der Kampf ist noch lange nicht zu Ende.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: gronkh am 13. Mai 2014, 11:51
So lange es nicht vom BUNDESverfassungsgericht abgesegnet wird gibt es noch Hoffnung.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: seppl am 13. Mai 2014, 11:53
...und die Popularklage bleibt interessant!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Mai 2014, 11:57
Spätestens seit dem Kommentar von Jörg Münchhoff, den wir heute lesen konnten, sollte doch einleuchten, dass die Gerichte nicht mehr im Namen des Volkes entscheiden.

Wir leben zunehmend in einer inszenierten Demokratie. Demokratie, das gibt es irgendwo im Fernsehen, in der schönen heilen Welt der öffentlich-rechtlichen Sender. Nach echter Mitbestimmung muss man im wirklichen Leben hingegen suchen, da wird den politischen Eliten nach dem Mund geredet, da hat der Bürger nichts zu melden.

Daher müssen wir aufstehen und kämpfen. Jetzt erst recht!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Helmut Enz am 13. Mai 2014, 12:11
Spätestens seit dem Kommentar von Jörg Münchhoff, den wir heute lesen konnten, sollte doch einleuchten, dass die Gerichte nicht mehr im Namen des Volkes entscheiden.
....

Wo ist dieser Kommentar von Münchhoff zu finden?
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Helmut Enz am 13. Mai 2014, 12:23
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz

Pressemitteilung Nr. 11/2014 vom 13.5.2014 (http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042)

Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. ............. Zudem sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Berufs-, Gewerbe-, Eigentums- und Informationsfreiheit von vornherein offenkundig??????? ausgeschlossen; deren Schutzbereiche würden durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung nicht berührt.

weiter oben im Link

Was für ein Quatsch!!!!

Ich denke, die Mehrheit der Forumsteilnehmer empfindet diesen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Yuminae am 13. Mai 2014, 12:27
Sehe es auch eher gelassen.
Es ging nur um die Landesverfassung und sie hatte noch nicht den Verwaltungsrechtsweg exerziert.
Zur informationellen Selbstbestimmung kann ich nur sagen: Kann man als Unternehmer scheinbar weniger gut klagen als wenn ich als Privatperson klage. Weil diese Grundrechte meine Person betreffen und nicht mich als Firmeninhaber.
Wenn ich argumentiere, dass ich mit 18€ eher Zeitschriften kaufen will und sonst nicht viel in der Kasse habe, dann ist das etwas klarer für die Gerichte als bei einem Unternehmer, der mehr auf seine freie Ausübung klagt. Wie auch immer, sie hätte eher den Verwaltungsrechtsweg beschreiten sollen, da sehe ich mehr Chancen. Insbesondere wo man momentan scheinbar politisch überlegt Städte zu entlasten und momentan dadurch eine Ungleichbehandlung entstehen könnte, wenn man nicht auch Firmenbesitzer entlasten möchte (am Ende zahlt mal wieder der trottelige Tatort Zuschauer).

Für mich ist daher die bayrische Popularklage interessanter und diese eher nichtssagend.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: schildzilla am 13. Mai 2014, 12:37
Was haben der (Pharma)Lobbyist, Rundfunkbeitragsstaatsvertragsunterschreiber alias ex Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und zweifacher Vorsitzender im öffentlich rechtlichen Rundfunk alias Kurt Beck (Person A) - mit dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes Lars Brocker (Person B) gemeinsam?
Evtl eine Schuld für seinen gut bezahlten Posten?


Zitat
08.06.2012 | Verfassungsgerichtshof
Beck überreicht Lars Brocker die Ernennungsurkunde
Ministerpräsident Kurt Beck hat Landtagsdirektor Dr. Lars Brocker zum neuen Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ernannt.

Quelle:
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/article/beck-ueberreicht-ernennungsurkunde-an-lars-brocker/ (http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/article/beck-ueberreicht-ernennungsurkunde-an-lars-brocker/)


Schon weiss man wie der Hase läuft!
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: gronkh am 13. Mai 2014, 12:41
Was ich krass finde ist, dass in der Frankfurter Allgemeinen Dinge behauptet werden wie, das sei jetzt höchstrichterlich entschieden (höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht, nicht der Verfassungsgerichtshof in RP, hallo?!) und gegen den Rundfunkbeitrag sei jetzt juristisch kein Kraut mehr gewachsen, ARD, ZDF und die Länder bräuchten jetzt nichts mehr zu befürchten, das Steuerargument ist vom Tisch etc. Eine umfassende Prüfung, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat doch noch gar nicht stattgefunden, das kann nur das Bundesverfassungsgericht.
Warum schütten die so einen Propagandamist in die ohnehin schon verseuchte Berichterstattung in diesem Land...
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Totalverweigerer am 13. Mai 2014, 13:08
Die Gerichte können von mir aus urteilen wie sie lustig sind. Für den Staatsfunk gibt es von mir keinen Cent.

"Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten."
(Georg Büchner. Hessischer Landbote 1834)

"Sich fügen heisst lügen!"
(Erich Mühsam. Der Gefangene)




http://www.zahlungsstreik.net (http://www.zahlungsstreik.net)
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: SchwarzSurfer am 13. Mai 2014, 13:38
Was haben der (Pharma)Lobbyist, Rundfunkbeitragsstaatsvertragsunterschreiber alias ex Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und zweifacher Vorsitzender im öffentlich rechtlichen Rundfunk alias Kurt Beck (Person A) - mit dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes Lars Brocker (Person B) gemeinsam?
Evtl eine Schuld für seinen gut bezahlten Posten?

Es ist kein Geheimnis und wurde vor kurzem auch hier gepostet, aber hier nochmal der Link der erklärt wie es in D um Gewaltenteilung steht:
http://www.gewaltenteilung.de/idee.htm (http://www.gewaltenteilung.de/idee.htm)
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: abgezockter1984 am 13. Mai 2014, 13:45
Wenn es am Donnerstag auch so ausgeht, wars das wohl...

Mein Motto: Einfach nichts bezahlen, egal um was es geht.
Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Gehe ich irgendwo einkaufen, bezahle ich dafür auch.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2014, 13:54
Dann gibt es immer noch den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof,der Kampf ist noch lange nicht zu Ende.

Der BGH hat mit der Sache nichts zu tun. Höchste Bundesinstanz wäre das Bundesverwaltungsgericht. Der BGH ist die höchste Instanz für Straf- und Zivilsachen.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 13. Mai 2014, 13:54
FAZ gegen uns? Siehe neuen Aufsatz da:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/carte-blanche-im-nachhinein-12937040.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/carte-blanche-im-nachhinein-12937040.html)
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: René am 13. Mai 2014, 13:59
Mich hat das bisher sehr gefallen und ich würde gerne den Beweis dafür sehen:

Zitat
b) Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für den sog. nicht privaten – gewerblichen bzw. unternehmerischen – Bereich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk diene der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung; ihm obliege die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentliche Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. Wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft komme ihm hierbei eine im Vergleich zu anderen Medien herausgehobene Bedeutung zu. Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr sei eine freie wirtschaftliche Betätigung allein in einem demokratischen Umfeld möglich. An der gesellschaftlichen, insbesondere der politischen Meinungsbildung wirkten Unternehmen und ihre Verbände zudem passiv wie aktiv mit. Weitere Vorteile ergäben sich daraus, dass der Rundfunk eine wichtige Informationsquelle wirtschafts- und erwerbsrelevanter Informationen sei.

Und dennoch sehe ich für mich und mein Umfeld keinen Vorteil.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Titanquest am 13. Mai 2014, 14:04
Ich weiß, das gehört hier wahrscheinlich nicht direkt rein, aber nehmt sowas einfach mal zum Anlass!

Am 25.05. ist wieder eine Wahl, wählt einfach mal jemand Anderen als CDUSPDFDPGRÜNELINKE, die allesamt diesen Mist durchgewunken haben und in diesem unsäglichen Sumpf verbandelt sind!

Stehen genug Alternativen zur Auswahl.

Gruß TQ
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: René am 13. Mai 2014, 14:09
Noch ein Passus, der mich erstaunt:

Zitat
Beide Bereiche unterschieden sich so grundlegend voneinander, dass eine einheitliche Maßstabsbildung ausgeschlossen, zumindest jedoch nicht zwingend sei. So habe der Gesetzgeber bei der Entscheidung, Kraftfahrzeuge nicht auch im gewerblichen Bereich unabhängig von ihrer Zahl beitragsfrei zu lassen, berücksichtigen dürfen, dass Fahrzeuge im nicht privaten Bereich Erwerbszwecken dienten und steuerlich als Betriebsvermögen abgesetzt werden könnten. Dass Rundfunk im Auto intensiver als während sonstiger beruflicher Tätigkeiten genutzt werde, entspreche wiederum allgemeiner Lebenserfahrung; dem habe der Gesetzgeber bei der Bemessung der Beiträge Rechnung tragen können.

Was für Argumente sind das?

Der Beitrag ist keine Steuer aber man zahlt für Fahrzeuge im gewerblichen Bereich, weil diese Erwerbszwecken dienen und steuerlich als Betriebsvermögen abgesetzt werden können? Tolles Argument!

Dann: Allgemeine Lebenserfahrung... Was ist das denn? Wer definiert allgemeine Lebenserfahrung. Meine ist sie aber nicht.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Viktor7 am 13. Mai 2014, 14:10
...
Eben, das mit der Klagewelle war ein erster Versuch, das System unter Druck zu setzen. Und das ist auf der Ebene Verwaltungsgericht nicht schlecht und es lohnt sich hier weiter zu machen, einfach aus Protest. Auch das nagt am System.

Wenn nun in Bayern die Klage abgewiesen wird, muss die nächste Phase starten. Seien wir kreativ und denken uns eine neue Aktion aus!

Sehr gut erkannt und wir werden weitermachen. Es gibt noch jede Menge weiterer Klagen mit andereren Argumenten. Hier ging es nur um Thema Betriebsstätte und wichtig ist folgendes:

Also:
1) Das Urteil weist Teile der Klage als unzulässig ab. d.h. die sind schon mal gar nicht überprüft und zur Entscheidung angenommen worden, weil das LVG gar nicht zuständig ist.
2. hat das Gericht entschieden, dass der Rest der bemängelten Regelung mit der Landesverfassung konform geht. Landesverfassung ist nicht gleich Bundesverfassung (Grundgesetz)! Der RBStV hat Landesgesetzgebungscharakter. (Will man uns zumindest offiziell weismachen) Da er durch die Landesregierung verifiziert wurde, wäre es auch merkwürdig, wenn er der Landesverfassung widersprechen würde, bzw. wenn ein LV-Richter das feststellen würde.

Die Grundgesetzfrage ist in keiner Weise entschieden. Dafür bedarf es, wie gehabt, mühevolle Schritte über sämtliche Gerichtsinstanzen.

Nach dem Beitrag von themob und jetzt von seppl, stellt sich doch die Frage, warum Focus oder andere Zeitungen die Sachverhalte dermassen verfälschen, dass ganz anderer Eindruck des Urteils entsteht.

Ich frage mich auch, wie z.B. der Verstoß gegen das Eigentumsrecht von vornherein offenkundig ausgeschlossen sein soll und ob man gegen diese Richter wegen Rechtsbeugung vorgehen kann, wenn es denn eine ist?

Grund: Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz

Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen. Ich werde pro Quartal gezwungen, mich mit 54 € bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen meinen Willen und meine Weltanschauung freizukaufen. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen.

Ich wähle und kaufe meine Bücher, Zeitschriften und CD-es selbst und informiere mich ungehindert im Internet. Für diese Informationsquellen benötige ich mein Geld (=Eigentum). Die 54 € pro Quartal abgepresste Abgaben, behindern mich meine eigene Wahl nach meiner Weltanschauung und meinen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen. 

Rechtsbeugung:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Diesen Aspekt sollten wir neben der Zwangsanmeldung ebenfalls von dem Anwalt prüfen lassen.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: René am 13. Mai 2014, 14:14
Zitat
bb) Zu der gesetzgeberischen Annahme einer grundsätzlich überall – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – erfolgenden Rundfunknutzung als Maßstab für die Berechnung der Beitragshöhe lägen bislang keine Erfahrungen vor. Jedoch müssten nach statistischen Erhebungen voraussichtlich rund 70 v.H. der Betriebsstätten lediglich den ermäßigten Beitrag von einem Drittel und weitere 20 v.H. nur einen vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Zudem dürfe eine Typisierung und Pauschalierung ausnahmsweise ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte erfolgen, wenn sich aufgrund der Eigenarten der zu regelnden Lebenssachverhalte ein Regelfall nicht feststellen lasse und hiermit nur eher geringfügige Belastungen einhergingen. Diese Voraussetzungen seien vorliegend gegeben: Pro Beschäftigtem belaufe sich der Beitrag auf zwischen 5,99 € und weniger als 0,11 € im Monat und damit auf Bruchteile der Personalkosten; auch der für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu zahlende Beitrag von 5,99 € monatlich wirke sich gegenüber den sonstigen Betriebskosten nicht aus.

(...) ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte (...)

Trotzdem darf man einen Beitrag verlangen, wenn dieser nur ein Bruchteil der Personalkosten beträgt? – Was für ein Argument ist das? Entweder gibt es Anhaltspunkte, die einen möglichen Beitrag bemessen oder eben keine und ergo keinen Beitrag!

Die Argumentation wir immer abenteuerlicher, ohne das Konkretes genannt wird.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 13. Mai 2014, 14:15
Das dieser Auszug: "Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger," ein "Vorteil" vorschiebt ist schon allein der Hammer absoluter Bevormundung! Wer will mir als muendigen Buerger vorschreiben was fuer mich von "Vorteil" ist?

Ein echter Vorteil waere die ABSOLUT FREIE ENTSCHEIDUNG zu haben ueber diesen Selbstbedienungsbeitrag, oder Sonderunterhaltungssteuer, selbst entscheiden zu koennen und nicht zu duerfen!

Gegen eine "Pay per View", oder freiwilligen Beitrag waere sicher nichts einzuwenden, schauen tu ich den Schmarrn sowieso, seit dem ich denken kann, aus Ueberzeugung nicht!

Warum wir gezwungen werden sollen, ist halt das Ding das Wachstum und Wirtschaft allem voran gestellt wird, und dem voran die Konzerne, d.h. im Klartext, deren Macher, und die lassen sich das "Machen" fett bezahlen, mit allem drum und dran!

Siehe BER, Stuttgart21, Elbfielohneharmonie... etc., Privatisierung oeffentlicher, von Steuermitteln bezahlten Einrichtungen, Telekom, Post, Bahn, OePNV, Energieversorgung!

Tja, was kann das noch ausbremsen?

Der Trend geht ja immer mehr dahin das die, die immer weniger oder garnichts produzieren, immer mehr Geld zusammenraffen, dadurch immer mehr Hebelkraft erlangen - auf Dauer kannn das nicht gut gehen, nie und nimmer!

Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: themob am 13. Mai 2014, 14:16
FAZ gegen uns? Siehe neuer Aufsatz da:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/carte-blanche-im-nachhinein-12937040.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/carte-blanche-im-nachhinein-12937040.html)

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist durch. Er ist durch in dem Sinne, dass juristisch dagegen kaum noch ein Kraut gewachsen sein dürfte.
Quelle FAZ (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/carte-blanche-im-nachhinein-12937040.html)

Es zeigt die grundsätzliche Problematik und sollte entsprechend dokumentiert werden, es wird der Zeitpunkt kommen, wo es gebraucht wird.

Erstens sind Journalisten nicht mehr in der Lage, Tatsachen wieder zu geben. Oder Sie dürfen es nicht mehr. Einen Presserat interessiert sowas schon lange nicht mehr.
Zweitens wird es inhaltlich komplett falsch dargestellt ohne auf den Sachverhalt einzugehen. Die Suggestivkraft, von der der Verfassungsgerichtshof so treffend schreibt, findet hier vorbildlich statt.
Drittens ist es nur eine konsequente Anwendung der Ergebnisse, die Herr Lutz M. von der ARD mit Verlegern hatte. Auf eine Linie bringen.

Zitat
Der ARD-Vorsitzende Lutz Mamor habe über den Stand der Gespräche mit den Verlegern berichtet. Das Angebot der ARD habe immerhin zu einer Kooperation mit der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ geführt.
 

Quelle TOP 6 erster Absatz (Seite 17) vom Rundfunkratsprotokoll des RBB vom 5.9.2013 (74 Sitzung) (http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/rundfunkrat/protokolle0/protokoll-der-74--rundfunkratssitzung.file.html/131018-74.%20Rundfunkratssitzung%20am%2005.09.2013.pdf)
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2014, 14:18
..., das Steuerargument ist vom Tisch etc. Eine umfassende Prüfung, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat doch noch gar nicht stattgefunden, das kann nur das Bundesverfassungsgericht.
Warum schütten die so einen Propagandamist in die ohnehin schon verseuchte Berichterstattung in diesem Land...

Das Steuerargument ist noch nicht vom Tisch. Denn es wird nicht nur der Rundfunk an sich finanziert sondern eine für sich genommene staatliche Aufgabe, nämlich die Unterhaltung der Landesmedienanstalten. "Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien"(wiki).

Aufsichtsbehörde klingt für mich aber massiv nach staatlicher Aufgabe. Die Aufsicht sollte somit aus einem anderen Pott gezahlt werden. Ist das nicht der Fall, ist der Beitrag nun mal eine Steuer.

Und was die Zahl der Abgabepflichtigen betrifft: diese ließe sich ermitteln und steht damit nicht zur Debatte. Es ist einfach kein Vorteil über eine Abgrenzung gegenüber einer anderen Gruppe möglich, was letztendlich die Voraussetzung für den Begriff des Beitrags wäre. Denn wenn wir allesamt einen Vorteil haben, läßt sich auch ein Benachteiligter nicht davon abgrenzen. Und damit geht eine solche Argumentation fehl.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: gronkh am 13. Mai 2014, 14:23
@Rochus:
Höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht.

Außerdem: Natürlich ist das Steuerargument nicht vom Tisch, die FAZ hat das aber geschrieben und das regt mich auf.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Mai 2014, 14:25
Die FAZ schreibt:

Zitat
Der Verfassungsgerichtshof urteilt jedoch, dass der Gesetzgeber typisieren und pauschalisieren dürfe. Damit hat das Gericht den Bundesländern für den Rundfunkbeitrag im Nachhinein eine carte blanche ausgestellt. ARD, ZDF und die Länder dürften jetzt nichts mehr zu befürchten haben.

Das klingt irgendwie schon triumphierend.


Nach dem Beitrag von themob und jetzt von seppl, stellt sich doch die Frage, warum Focus oder andere Zeitungen die Sachverhalte dermassen verfälschen, dass ganz anderer Eindruck des Urteils entsteht.


Man hofft, den Gegnern damit den Wind aus den Segeln genommen zu haben. Das zeigt aber auch, dass die Proteste weh tun. Denn warum sollte man sonst mit solch einer Tatsachenverdrehung wie einer angeblichen "carte blanche" für den ÖRR ankommen? Carte blanche, soll das heißen, der ÖRR darf alles?!!

Sehr witzig. Das glaubt auch nur ihr. Jetzt heißt es erst recht klagen und mit weiteren Aktionen starten.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: René am 13. Mai 2014, 14:45
Zitat
ee) Eine Rücksichtnahme auf weitere atypische Fälle sei derzeit verfassungsrechtlich nicht geboten.
Warum?

Zitat
Der Gesetzgeber müsse jedoch die Entwicklung des Rundfunkbeitragsrechts einschließlich der hierzu wechselbezüglichen technischen Veränderungen kontinuierlich beobachten.
Welche Technik? Man bezahlt nicht pro Gerät sondern weil man ein Dach über dem Kopf bzw. eine Arbeitsstelle hat.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: René am 13. Mai 2014, 15:01
Zuletzt:

Zitat
d) Die Rundfunkbeiträge seien schließlich verhältnismäßig. Sie beliefen sich auf einen nur geringen Prozentsatz der Personal- und Betriebskosten.
Wieder die gleiche Argumentation. Wenn man nur ein Bisschen nimmt, tut es nicht weh und man muss es daher gut heißen.

Zitat
Auch die von der KEF prognostizierten Mehreinnahmen zögen die Verhältnismäßigkeit nicht in Zweifel. Die vollständige Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung erfordere eine prognostische Entscheidung des Gesetzgebers, mit der Ungenauigkeiten und Abweichungen zwangsläufig verbunden seien.
Zwangsläufig? Gibt es keine Statistik/Mathematik? Keine allgemeine Lebenserfahrung?

Zitat
Eine von Anbeginn bestehende Aufkommensneutralität sei deshalb nicht Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit des gesetzgeberischen Handelns. Die geschätzten Mehreinnahmen beliefen sich zudem zwar auf mehr als 1,1 Mrd. €, wichen hiermit jedoch nur um 3,7 v.H. von dem von der KEF festgestellten Finanzbedarf ab. Darüber hinaus gewährleiste das Rundfunkfinanzierungsrecht, dass etwaige Mehreinnahmen bei der Berechnung des zukünftigen Finanzbedarfs berücksichtigt würden und sich letztlich nicht zu Lasten der Beitragspflichtigen auswirkten.
Nicht zu Lasten der Beitragspflichtigen? In dem Augenblick, wo ich etwas bezahlen muss, dass a) nicht notwendig ist, b) ich nicht brauche und c) auch nicht will, geht das zu meinem Lasten. Der Betrag spielt keine Rolle.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: themob am 13. Mai 2014, 15:16
Zwischendurch als mögliche Aufmunterung        Quelle Twitter E Geuer (https://twitter.com/geuerermano)

(http://online-boykott.de/ablage2/public/info4all/eg-13-5-2014.PNG)

Artikel SZ  (http://www.sueddeutsche.de/medien/entscheidung-des-koblenzer-verfassungsgerichts-rundfunkbeitrag-ist-rechtmaessig-1.1960491)

Letzter Absatz
Zitat
Ob die beiden Verfassungsgerichte letztlich zu ähnlichen Schlüssen kommen, ist völlig offen. Maßstab in den Verfahren sei jeweils die Landesverfassung, sagte ein Sprecher des Koblenzer VGH. Auch VGH-Präsident Lars Brocker hatte in der Verhandlung betont, es sei durchaus möglich, dass die Gerichte zu zwei verschiedenen Auffassungen kämen. Das sei dem Föderalismus geschuldet.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: bad1080 am 13. Mai 2014, 15:18
Ist dieses Urteil nur für Rheinland-Pfalz interessant oder auch für andere Bundesländer? Im Bezug auf einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2014, 15:35
Zitat
Weitere Vorteile ergäben sich daraus, dass der Rundfunk eine wichtige Informationsquelle wirtschafts- und erwerbsrelevanter Informationen sei.

Für wen?

Für meinen Freund, den Landwirt von nebenan etwa? Was das Wetter betrifft: Der braucht den Quatsch nicht. Der hat eine Wetter-App auf seinem Handy. Außerdem hat der so viel Erfahrungen gesammelt, dass er sich darauf nicht zu verlassen braucht. Und außerdem haben wir den DWD. Der ist über Internet erreichbar.

Und was die anderen Dinge des für ihn wichtigen Lebens betrifft: Auch da hilft ihm der ÖRR nicht weiter. Das Gras für seine Rinder wächst auch ohne Tom, den Mann mit dem Liftboygrinsen.

Und was ist mit dem Bäcker, bei dem ich meine Brötchen kaufe? Nun, der bezieht sein Getreide aus der Landwirtschaft. Dazu: sieh oben!

Und was ist mit dem Supermarkt um die Ecke? Kann man aus oben gesagtem ableiten.

usw. usw. usw.

Die einzige Institution für die der ÖRR erwerbsrelevant ist, ist er selbst.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2014, 15:39
Zitat
...Der Gesetzgeber müsse jedoch die Entwicklung des Rundfunkbeitragsrechts einschließlich der hierzu wechselbezüglichen technischen Veränderungen kontinuierlich beobachten...

Dazu gehört für mich ganz klar die Verschlüsselung. Die ist erkennbar möglich. Ansonsten würden es die Österreicher nicht machen und Sky wäre längst pleite gegangen.

Andersherum könnte man von denjenigen, die diese Regelung wegen angeblicher Umgehungsmöglichkeiten ablehnen, verlangen, dass diese auf online-banking und das Abheben von Geld per Scheckkarte am Automaten verzichten. Das kann man auch umgehen.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Viktor7 am 13. Mai 2014, 17:31
Zitat
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
... Vielmehr komme es darauf an, ob sie dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile diene (Beitrag) oder hiervon unabhängig zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben auferlegt werde (Steuer). Der Rundfunkbeitrag sei vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde. ...


"besonderer staatlich gewährter Vorteile"
-> Das ist reinste Propaganda

Welche staatlichen Vorteile? 54€/Quartal oder bis zu 600% mehr Rundfunkkosten für eine Firma und damit weniger für eigene Information/Zugang/Hardware/sonstige Medien eigener Wahl sind kein Vorteil.

"dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde."

Eben nicht, das ist ein typischer Fehlurteil! Abgeschrieben aus alten Begründungen. Die aktuelle Regelung ist nur von dem "Innehaben einer Raumeinheit" abhängig und von der Möglichkeit ö.-r. Rundfunk zu empfangen vollkommen abgekoppelt. Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: SiFliegen am 13. Mai 2014, 22:55
Ich habe ja erwartet das jeder Bürger verliert egal wie gut die Argumente sind, dass aber Unternehmen auch mit ihren Klagen nicht durchkommen hätte ich nie zu träumen gewagt. Normalerweise bekommen Unternehmen bei sowas immer Sonderrechte, wenn die schon nichts bekommen sieht es für uns sehr düster aus.

Jap da hilft nur noch auswandern und vorher in Köln ein bestimmtes Gebäude mit Fäkalien beschmieren.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: mickschecker am 13. Mai 2014, 23:25
Ich frage mich immer noch  , wieso Firmen überhaupt erst klagen müssen , wieso sie überhaupt erst zur Zahlung von Rundfunkbeitrag herangezogen werden ? Die Betriebsstättenabgabe gehört ganz einfach vollständig abgeschafft , sie hat keinen nachvollziehbaren Hintergrund.
Darin geht es nur um versteckte mehrfache Abschöpfung von ein und denselben Personen.
Wäre vielleicht damit zu vergleichen : Ein Familienauto wird von 3 Mitgliedern der Familie genutzt. (versicherungstechnisch so auch ordnungsgemäß eingetragen und tariflich eingeordnet) Es wird für alle die Infrastruktur eines guten Straßennetzes zur Nutzung bereit gestellt.
Zahlen den alle 3 (Vater,Mutter,Tochter) auch 3 mal die volle KFZ-Steuer/Beitrag oder wie auch immer ? Nein !
Vergleich nicht so gut passend ? ok, wäre das so Realität  , wäre es doch verkehrte Welt mit immensen Protest dagegen , oder?
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Viktor7 am 14. Mai 2014, 07:04
Ich habe ja erwartet das jeder Bürger verliert egal wie gut die Argumente sind, dass aber Unternehmen auch mit ihren Klagen nicht durchkommen hätte ich nie zu träumen gewagt. Normalerweise bekommen Unternehmen bei sowas immer Sonderrechte, wenn die schon nichts bekommen sieht es für uns sehr düster aus.

Jap da hilft nur noch auswandern und vorher in Köln ein bestimmtes Gebäude mit Fäkalien beschmieren.
Auch hier gern noch mal: Nicht wuschig machen lassen ;) :D

...es ist ja gar nicht alles verhandelt worden ;)
Erst müsse es (in Teilen) den Weg der Instanzen gehen.

Rheinland-Pfalz ist halt auch nicht Bayern...
...und die dortige "Verfassungsbeschwerde" eben keine "Popularklage"
;)

Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei. [...]
Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2014
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Es besteht noch Hoffnung.
Zumal die Popularklage von Ermano Geuer äußerst substantiiert zu sein scheint.
Wir dürfen noch einen guten Tag gespannt bleiben... ;)

UND

Zitat
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
... Vielmehr komme es darauf an, ob sie dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile diene (Beitrag) oder hiervon unabhängig zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben auferlegt werde (Steuer). Der Rundfunkbeitrag sei vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde. ...


"besonderer staatlich gewährter Vorteile"
-> Das ist reinste Propaganda

Welche staatlichen Vorteile? 54€/Quartal oder bis zu 600% mehr Rundfunkkosten für eine Firma und damit weniger für eigene Information/Zugang/Hardware/sonstige Medien eigener Wahl sind kein Vorteil.

"dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde."

Eben nicht, das ist ein typischer Fehlurteil! Abgeschrieben aus alten Begründungen. Die aktuelle Regelung ist nur von dem "Innehaben einer Raumeinheit" abhängig und von der Möglichkeit ö.-r. Rundfunk zu empfangen vollkommen abgekoppelt. Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: six2seven am 14. Mai 2014, 11:03


Zitat Präs.Dr.A.S.W.:   
„Wir haben lange mit uns GERUNGEN, ob wir dem Staatsvertrag TROTZ DER ERHEBLICHEN MÄNGEL zustimmen können. Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht mit weiteren Gebühren belasten.
Zitat Ende


Hallo,
…was haben wir nur verbrochen, dass wir diesen Leuten ausgeliefert sind.

…1 € Erhöhung ergibt rund eine halbe Milliarde p.J.
Durch den " Beschluss der Entscheidungsträger " wurde genau diese Erhöhung durchgesetzt und der ÖRR kann sich bis 2016 auf rund 1,5 Milliarden Mehreinnahmen freuen.
Dafür haben uns also die beteiligten Politiker ( nach langem Ringen !!!! und trotz erheblicher Mängel !!!!!) die demokratisch geschützte Handlungsfreiheit entzogen und uns lebenslänglich und unkündbar an diese Propagandamaschinerie verkauft?
Sie sollten Alle zum Teufel gehen, die sich unter der Tarnung der GUTMENSCHEN am
Volk vergehen.
VERWEIGERN - VERWEIGERN  - VERWEIGERN - VERWEIGERN - VERWEIGERN
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 14. Mai 2014, 11:17
Was die Aufregung, ist doch klar das sich die "Medientraeger" selbst den Ball zuspielen, oder meint hier jemand im Ernst die FAZ wuerde sich gegen ihre de Fakto Kollegen stellen, moechte nicht wissen isen wieviele von denen "da rueber aeugeln" und auch gern dort mit wursteln wuerden!

Abwarten, Tee trinken, das geht SO nicht, das ist klar!

Ich muss ja dem Italiener an der Ecke auch keinen monatlichen Betrag zur sicheren Finanzierung seines Unternehmens zahlen, nur weil ich italienischen Kaffee und eine italienische Kaffeemaschine im Haushalt habe! Oder?
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: zwangsbeitragneindanke am 15. Mai 2014, 08:48
die Überschrift " Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig" stimmt ja demnach so nicht.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage zurückgewiesen, zumindest in Teilen.
Nun wahrscheinlich ist die Klageschrift falsch formuliert worden, die falschen Anträge gestellt worden.
So wollte sich das Gericht mit den Einzelheiten nicht beschäftigen und hat deshalb die Klage zurückgewiesen.
Der Weg durch die Instanzen ist also angesagt.
Leider teuer und das kann sich nicht jeder leisten.
Wobei diese Klage wahrscheinlich auch nicht billig war.
Der Weg durch die Gerichte ist eben nur einer.....
Wenn alle oder zumindest sehr viele den Beitrag nicht zahlen, bricht das System in sich zusammen. Denn man kann nicht bei allen vollstrecken. Das übersteigt sämtliche Kapazitäten der Gerichte, Gerichtsvollzieher und Finanzämter.
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: Fritzi am 15. Mai 2014, 09:09
Klingt nach einem Kardinalfehler. Nur warum macht ein renommierter Rechtsanwalt einen solchen Fehler. Oder war das Absicht?
Titel: Re: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Beitrag von: zwangsbeitragneindanke am 15. Mai 2014, 09:17
na ja, so etwas ist auch nicht immer einfach.....vorauszusehen, wie die Richter die Sache sehen /entscheiden.
Ich habe das Urteil / Klageschrift nicht gelesen.  Muss ick unbedingt nachholen.
Das Urteil wird ja hoffentlich veröffentlicht?

Dieses Recht hat so sein Eigenleben, finde ich.