gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jonDo am 10. Mai 2014, 22:45
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Hallo liebe Mitbürger,
ab wann sollte Person A denn überhaupt tätig werden?
Da ist jetzt eine Zahlungaufforderung zum 15.5.14 gekommen - was wäre denn hier taktisch am besten?
Person A ist euch für jede Hilfe sehr dankbar
LG
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Wenn Gebühren/Beitragsbescheid als Überschrift draufsteht, wenn 8 Euro Säumniszuschlag dazukommen, wenn auf der Rückseite eine "Rechtsbehelfsbelehrung" abgedruckt ist, dann ist handeln erforderlich, so wie die Rechtsbehelfsbelehrung es vorgibt. Auf Zahlungaufforderungen hat bisher noch niemand reagieren müssen.
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vielen lieben dank :-)
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Das sind die von Roggi beschriebenen Schreiben, die es abzuwarten gilt:
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Zwischenzeitlich gilt es aber, sich ins Thema einzulesen, um dann nicht "Panik" zu schieben!
Ein paar der wichtigsten Infos/ Links finden sich hier:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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super - vielen dank, genau dieser anhaltspunkt hat mir noch gefehlt