gez-boykott.de::Forum
		"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jonDo am 10. Mai 2014, 22:45
		
			
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				Hallo liebe Mitbürger,
 ab wann sollte Person A denn überhaupt tätig werden?
 Da ist jetzt eine Zahlungaufforderung zum 15.5.14 gekommen - was wäre denn hier taktisch am besten?
 
 Person A ist euch für jede Hilfe sehr dankbar
 
 LG
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				Wenn Gebühren/Beitragsbescheid als Überschrift draufsteht, wenn 8 Euro Säumniszuschlag dazukommen, wenn auf der Rückseite eine "Rechtsbehelfsbelehrung" abgedruckt ist, dann ist handeln erforderlich, so wie die Rechtsbehelfsbelehrung es vorgibt. Auf Zahlungaufforderungen hat bisher noch niemand reagieren müssen.
			
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				vielen lieben dank :-)
			
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				Das sind die von Roggi beschriebenen Schreiben, die es abzuwarten gilt:
 
 BeitragsBESCHEIDE im Überblick
 www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
 
 Zwischenzeitlich gilt es aber, sich ins Thema einzulesen, um dann nicht "Panik" zu schieben!
 
 Ein paar der wichtigsten Infos/ Links finden sich hier:
 
 FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
 www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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				super - vielen dank, genau dieser anhaltspunkt hat mir noch gefehlt