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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: lilygreen am 10. Mai 2014, 19:02
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Hi Ho,
da hatte ein Bürger eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten, Antrag der aufschiebenden Wirkung gestellt, wurde abgewiesen und Bürger nahm das hin, weil er sowieso klagen wollte.
Das tat er und schrieb in der Klageschrift am Beginn folgendes:
" ... wegen des Rundfunkbeitrages erhebe ich hiermit in eigenem Namen
Klage
gegen den Widerspruchsbescheid vom XX und beantrage
1. die Aufhebung der Gebühren-/Beitragsbescheide vom XXX und in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom XXX
2. die Vollziehung der Bescheide auszusetzen bzw. die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom XXX wiederherzustellen
3. die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen
Vorbemerkungen
1. Ich möchte vorausschicken, daß ich eine juristische Laiin bin.
2. In der Verwaltungsstreitsache lily /. gez ist bereits ein Verfahren anhängig unter dem Aktenzeichen xx. Im Beschluß vom xx wurde der Wert des Verfahrensgegenstandes auf unter 300 € festgesetzt. ...."
Soweit so gut.
Nun bekam der Bürger Antwort vom VG - Klage angenommen, ABER der 2. Punkt wurde wie folgt, in einem gesonderten Schreiben, bedacht:
"...Beschluss
Der Antrag auf Änderung des Beschlusses des VG vom XX in dem VErfahren XX [laut Aktenzeichen war dies der Antrag auf Andordnung einer aufschiebenden Wirkung, lilygreen] wird zurückgewiesen.
Antragstellerin trägt die Kosten...."
? HÄ?
Der Bürger hat in seiner Klage doch gar keinen Antrag auf Änderung des Beschlusses gestellt, sondern in der Klage stand doch ganz deutlich "Klage gegen den Widerspruchsbescheid"??
Versteht das einer / eine von euch??
salü, lilygreen
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Klage
gegen den Widerspruchsbescheid vom XX
Erfolgte denn die Klage innerhalb der Klagefrist (siehe Widerspruchsbescheid)?
Am besten stellst du deine Unterlagen anonymisiert hier ein,
also den Widerspruchsbescheid,
den Antrag auf aufschiebende Wirkung nebst dem dazu ergangenen Beschluss.
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Hi Peer_Gynt,
ja, die Klage erfolgte innerhalb der Frist.
Warum unser Bürger nun Widerspruchsbescheid, Antrag der aufschieb. Wirkung und den dazu gehörigen Beschluß ins Forum stellen soll, versteht er nicht, denn um die geht es ihm nicht.
Den Antrag der aufschieb. Wirkung hatte er vor der Klage gestellt und der Beschluß dazu, erging auch vor seinem Einreichen der Klage.
Hinzu kommt, in dem Beschluß, der den Antrag der aufschieb. Wirkung "abschmetterte" (mir fällt gerade das Fachwort nicht ein ???), stand, er kann gegen den Beschluß nur vor dem Ober-VG angehen.
Seine Klage gegen GEZ hatte er aber vor dem VG gestellt.
Fragen über Fragen. Daher sucht er nun das Gespräch mit dem Gericht, mal sehen, was er erreicht und was er mir mitteilt, stelle ich dann hier rein.
thanx erst mal für die Antwort!
salü, lilygreen
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Den Antrag der aufschieb. Wirkung hatte er vor der Klage gestellt und der Beschluß dazu, erging auch vor seinem Einreichen der Klage.
Naja, das Einstellen der Unterlagen war erbeten worden, weil der Sachverhalt aus dem ersten Beitrag überhaupt nicht deutlich wurde.
Auch jetzt ist noch nicht klar, wo der Bürger den Antrag der aW gestellt hatte, beim BS oder beim VG? Für das VG scheint zu sprechen, dass für das Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbeschluss das OVerwG zuständig sein soll.
Wie dem auch sei, das Thema aW wird vom BS und von den Gerichten, soweit bis jetzt bekannt, immer und ausschließlich gegen den Bürger, gegen Person A, B, C und X entschieden. Schade!
Schau mal hier, ob dies Bürger`s Verständnis zu steigern hilft: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html
und hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg66973.html#msg66973
Wie ging es bei Bürger denn mit der Vollstreckungsankündigung weiter?
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Hi Peer_Gynt,
die Sache hatte ein gutes Ende genommen ... ich brauche nichts zu bezahlen! :D
Ganz verstanden habe ich es nicht, es hängt, so die Mitarbeiterin des VG, damit zusammen, daß in dem Aktenzeichen ein "L" war, was bedeute, daß die Entscheidung für mich kostenfrei ist.
salü, lilygreen
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Wie dem auch sei, das Thema aW [Anm.: aufschiebende Wirkung] wird vom BS und von den Gerichten, soweit bis jetzt bekannt,
immer und ausschließlich gegen den Bürger, gegen Person A, B, C und X entschieden. Schade!
Falsch.
Die "aufschiebende Wirkung"/ "Aussetzung der Vollziehung" wird
nicht "ausschließlich" gegen den Bürger entschieden.
Unter
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
finden sich mehrere Widerspruchsbescheide, in welchen die
"Aussetzung der Vollziehung" bewilligt wird, so beispielsweise im Falle von
- BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg50009.html#msg50009
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg59716.html#msg59716
- MDR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg60104.html#msg60104
- NDR (Bernd Höcker)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046
(meistens einer der letzten Sätze am Ende des Schreibens - noch vor der Rechtsbehelfsbelehrung)
Weshalb mitunter von den gleichen Landesrundfunkanstalten auch Ablehnungen des Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung" existieren, bleibt Geheimnis des "Geheimnisservice"...
Edit "Bürger":
Interessant auch diese relativ "formlose" Bestätigung der Aussetzung des MDR unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg49361.html#msg49361