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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: moderneRäuberhoch10 am 10. Mai 2014, 12:51
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Hi an alle !
Ich wende mich an dieses Forum aus Angst und Unverständnis.
Ich würde gerne eine Fall beschreiben der zwar nicht mich betrifft.
Aber eine geliebte Person aus meinem Umfeld.
Person A um die es geht hat Post bekommen vom Beitragsservice
Leider hat Person A nicht auf diesen Brief geantwortet und wurde nun
"Zwangsangemeldet" und soll nun 325€ bezahlen für den Zeitraum von 01 2013 bis 06 2014.
Person A hat sich hilfesuchend an mich gewandt. Und ich wende mich nun an euch .
Um die Situation besser zu erklären beschreibe ich die Verhältnisse einmal.
Person A wohnt mit Person B in einer Einliegerwohnung.
Der Vermieter wohnt direkt darunter und zahlt seinen Beitrag seit anbeging der Zeit. Person A dachte nun das der Vermieter für den Haushalt zahlt. Nun sollen diese 325€ bis zum 15.5. Bezahlt werden und Person A ist dazu nicht im Stande und hat fürchterlich e Angst.
Person A sucht einen Ausweg ist aber nicht in der Lage diese Summe
Aufzubringen.
1. Idee war anzurufen und zu sagen das der Beitrag schon gezahlt wird für einen gemeinsamen Haushalt. Da ich die Cahnce darauf als sehr gering einschätze suxhe ich nach einem anderen Weg.
Und das sehr schnell .
Ich weiß das man sich das selbst erarbeiten sollte aber ich finde mich in diesem Dschungel kaum zu recht ...ich bin nicht faul und habe schon einiges gelesen was mich aber noch mehr verwirrt hat .
Wie sollte sich Person A verhalten und wie kann ich ihr helfen.
(Person A ist noch jung ich bin es nicht habe aber leider auch keinen Plan )
Ich bitte um Hilfe ! Auch links zu guten texten oder gleichen Fällen wären super.
Vielen Dank schon mal .
Mit freundlichen Grüßen
Person C :)
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Zunächst keine Panik, solange kein Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite gekommen ist, ist kein akuter Handlungsbedarf und Person A hat in Ruhe Zeit sich hier einzulesen (kann also die Frist verstreichen lassen da kein Verwaltungsakt vorliegt). Sollte die Einliegerwohnung nicht abgeschlossen sein (http://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung) reicht eine Antwort, dass unter Teilnehmernummer xxx bereits gezahlt wird.
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Wichtig ist: unbedingt Ruhe bewahren! "SchwarzSurfer" hat es schon gesagt, solange kein Beitragsbescheid angekommen ist, braucht (und sollte) nichts unternommen werden. Anrufen ist ganz schlecht, da man dem Beitragsservice damit Informationen zukommen lässt, aber selbst nachher nichts in der Hand hält, was irgendwie rechtlich von Nutzen sein könnte.
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Tja, der Betrugservice würde auch über Leichen gehen.
@moderneRäuberhoch10
Nur zur Info: durch die TV Steuer werden arme und kranke Leute dazu gezwungen die Topgehälter der Mitarbeiter von ÖR Sendern mitzufinanzieren, daher sollte man dagegen vorgehen.
Wenn ich mir nur vorstelle, dass sozial schwache Leute Paläste von Ersatzpudel Gottschalk bezahlen sowie den Kauf einer Insel von Jörg Pilawa mitfinanzieren, da fällt mir nichts mehr ein.
Daher auch bitte an alle, die es lesen. Macht mit beim Widerstand gegen die Zwangsgebühr.