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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 09. Mai 2014, 15:50
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Die Deutschen wollen nicht fürs Fernsehen zahlen
(http://bibliothek.dhbw-mosbach.de/fileadmin/user/public/einheiten/bibliothek/FAZ_Logo.jpg)
Die Vorbehalte der Deutschen gegenüber dem Pay-TV sind nach wie vor groß:
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wollen nur wenige für das Fernsehen bezahlen.
Das liegt auch am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Ein Grund für die Vorbehalte der Deutschen gegen das Bezahlfernsehen dürfte die Haushaltsabgabe für das öffentlich-rechtliche Fernsehen sein:
Viele Zuschauer verzichten auf ein teures Sky-Abonnement, weil sie schon 17,98 Euro im Monat für ARD und ZDF bezahlen müssen.
mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/pay-tv-die-deutschen-wollen-nicht-fuer-s-fernsehen-zahlen-12929666.html
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Das predige ich bereits seit vielen Jahren. Nun scheint das auch bei den Printmedien allmählich durchzusickern. Vielleicht deswegen?
Eine Tageszeitung kostet im Abo etwas über 30 EUR/Monat. Dazu kommt die Mediensteuer in Höhe von ca. 18 EUR/Monat dazu. Summa summarum macht das mindestens 50 EUR/Monat aus. Preisfrage: Was macht heute ein Haushalt, der bisher die Tageszeitung bezog und nun zusätzlich 18 EUR im Monat für den ÖRR ausgeben MUSS, wenn diese 50 EUR das Budget für Informationsbeschaffung und Medienkonsum übersteigt?
Dazu passt dieser Artikel von mir aus Oktober letzten Jahres:
http://online-boykott.de/de/kommentare/105-artikel-5-gg-und-das-weinende-schaf
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GG Art. 5: Zahlungsverweigerung = Grundrechtsverteidigung
Ein Grund für die Vorbehalte der Deutschen gegen das Bezahlfernsehen dürfte die Haushaltsabgabe für das öffentlich-rechtliche Fernsehen sein:
Viele Zuschauer verzichten auf ein teures Sky-Abonnement, weil sie schon 17,98 Euro im Monat für ARD und ZDF bezahlen müssen.
...na so was aber auch? ;) :D
Hier wird der Grundrechtsbruch sehr anschaulich:
Zwangs-Pay-TV in Form der seit 01.01.2013 eingeführten vollkommen nutzungs-und geräteunabhängigen, pauschalen Hörfunk-und-Fernseh-Überversorgungs-Zwangs-Abo-Wohnungs-Steuer (euphemistisch auch "Rundfunkbeitrag") *verhindert* das per Grundgesetz Art. 5 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html) zugesicherte Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", weil es das Medienbudget des Bürgers einem privilegierten öffentlich-privaten Medien-Kartell zuschanzt.
Der Bürger kann diese Mittel dann *nicht mehr frei* für seine ganz persönliche Medien-Kombination verwenden - wie z.B. Bücher, Zeitungen/ Zeitschriften, Filme/ Kino, Musik/ Konzerte, Theater, etc. ...
...oder eben freiwilliges, privates pay-TV.
Da bleibt nur:
Zahlungsverweigerung = Grundrechtsverteidigung!
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net
Eintragen! Mitmachen! Weitersagen!
...und die Dunkelziffer der Zahlungsverweigerer öffentlich machen!
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Dann kommen aber auch noch vielfach die Kabelgebühren dazu.
In meiner Mietwohnung sind das mtl. € 9,66
+ Rundfunkbeitrag € 17,98
+ Tageszeitung-Abo € 30,50
+ ab und zu ein wöchentliches Nachrichtenmagagazin oder DieZeit ca. € 12,00
Da komme ich locker auf über € 70,00. Da würde ich auf den örR mit seinem Zwangsbeitrag liebend gern verzichten.
Mein Recht, mich aus beliebigen Quellen zu unterrichten, ist in meiner Einkommensituation schwerwiegend verletzt!