gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: kampmann-tuning am 08. Mai 2014, 10:05
-
Hallo,
Person A und Person B sind verheiratet und bewohnen gemeinsam eine Wohnung. Beide waren noch nie bei der GEZ gemeldet und haben / hatten bisher kein Beitragskonto. Datenabgleich des Beitragsservice mit dem Einwohnermeldeamt ist nun offensichtlich erfolgt, denn letze Woche haben beide Personen das 1. Schreiben via Infopost erhalten. Beide sind sich einig, das die Zahlung so lange wie möglich vermieden bzw. geklagt werden soll. Welche Vorgehensweise schlagt ihr vor, gerade auch im Hinblick darauf, das ja beide das Schreiben für sich erhalten haben?
Besten Dank im voraus!
-
Beitragszahlungen in einer WG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9286.msg64633.html#msg64633
-
Hallo.
Nehmen wir mal an, 2 fiktive Personen A + B sind verheiratet, würden an einer Adresse in Niedersachsen in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, hätten den gleichen Nachnamen, waren beide noch nie bei der GEZ angemeldet, und hätten immer gleichzeitig nach dem Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt Infobriefe bekommen. Nehmen wir mal auch an, die 2 hätten am 11.3. 2014 beide vom BS die Zwangsanmeldung zugeschickt bekommen, datiert vom 1.3.2014.
Dann könnte ich mir vorstellen, dass beide ca. 2 Monate später, Anfang Mai, immer noch keine weitere Post vom BS oder örR im Briefkasten hätten. ;)
Nehmen wir weiterhin an, Person A + B hätten vor auch weiterhin nicht zu reagieren, bevor ein bzw. zwei rechtlich relevante offizielle Beitragsbescheide mit Rechtsmittelbelehrung kommen, wogegen sie Einspruch einlegen würden, und ggf. bei einem negativen Widerspruchsbescheid auch beim VG klagen würden.
Aber, vielleicht würden ja auch keine Bescheide, sondern nur weitere Infopost und rechtlich nicht relevante Drohbriefe kommen, denn sonst würde/könnte sich ein Mitarbeiter des örR ja ggf. evtl. strafbar machen (falls sie das mit der Zwangsanmeldung nicht schon evtl. gemacht haben):
§ 352 StGB:
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Also abwarten und locker bleiben ;D
Frei 8)
-
Hallo,
ich habe diesen Beitrag hier ausgegraben und hoffe auf kurze Hilfe:
Wenn Person A und B verheiratet sind, logischerweise zusammen leben und beide immer zeitgleich Infobriefe und zuletzt auch zeitgleich eine Zwangsanmeldung erhalten haben, müssen dann auch beide Personen Widerspruch einreichen? Was dann dazu führen würde, dass auch beide irgendwann klagen müssten?
Oder kann man in einem Widerspruch beide Personen zusammenfassen?
Oder aber widerspricht nur Person A? Person B ignoriert die GEZ weiterhin, da ja logischerweise auch nur ein Beitrag für die Wohnung zu zahlen ist?
Ich hoffe, jemand kann Licht in unser Dunkel bringen?
Vielen Dank!
-
Einer kann die Sache übernehmen, der andere meldet sich unter Verweis auf das verbleibende Beitragskonto der Wohnung ab. Sofern keine Befreiung wg. Sozialleistungen o.ä. möglich ist, ist der Status bzw. das Innenverhältnis der Mitbewohner untereinander (WG, Bedarfsgemeinschaft, verheiratet, etc.) erst mal egal.
Alles schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt...
...notfalls auch noch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums ausgiebig befragen.
Die Antwort wurde auch in diesem Thread hier schon weiter oben verlinkt:
Beitragszahlungen in einer WG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9286.msg64633.html#msg64633