gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mattusch am 07. Mai 2014, 17:28

Titel: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 07. Mai 2014, 17:28
 Leute, ich weiß, dass ich schon in der Vergangenheit die Story von Mr X erzählt habe. Dann hatte ich viel um die Ohren und habe mir ein wenig Zeit gelassen.
Nun macht die GEZ mehr Druck und möchte endlich wissen wie MR x richtig reagieren soll.
Deswegen schreiben ich nun wieder. Sorry for "double posting".

Die Story:

    1) Die Gez hat Mr x vor circa 3 Monaten einen Brief geschrieben, in dem sie ihm mittteilen, seine Wohnung sei nicht angemeldet. MR x reagierte zuerst nicht.
    2) Mr x bekam noch einen Brief. MR x schicktte nun eine Emai(vielleicht war das ein Fehler??? wobei, sie haben sowieso MR xs Daten vom Einwohnermeldeamt). Jedenfalls MR x erklärte ihnen, dass er

       

    Sie haben einfach alles ignoriert und ihm die Rechnung geschickt vom 01.Januar 2013.

    Was soll MR x denn tun? Er möchte strategisch reagieren. Verdammt, es ist alles wahr, was er gesagt habe. Wieso soll er nun bezahlen?


Welcher wären die Schritten, den er folgen soll?
Ich dachte, er könnte zuerst Ihnen eine Kopie seiner Abmeldung vom Jobcenter vom Juni 2013 schicken und auch noch dazu ihnen vorwerfen, dass sie seine Wohnungn ohne seine Unterschrift angemeldet haben.


Was sagen die Experten? Wie soll Mr x nun damit umgehen?

 Grüße




   
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 18:08
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Wann hat Mister X Beitragsbescheid/e über welche Summe erhalten ?
War Mister X Beitragsbefreit (hat Antrag gestellt) ...seit ?
GEZ will Geld ab 1/2013 ? - Mister X wohnt (angemeldet Einwohnermeldeamt) 1/1013 in der fraglichen Wohnung ?
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 07. Mai 2014, 19:35
Mister X hat den Beitrag Bescheid am 02 Mai erhalten.
Sie fordern einen Betrag im Hohe von 323.64 an
für die Zeit 01-Januar 2013 - Juni 2014

Mister X hat keinen Antrag auf Befreiung für die Zeit 01 Januar - Juni 2013 gestellt, da er:

1) wusste nicht mal dass die GEZ Regelung sich ab dem 1.1.2013 geändert hatten.
2) In der Vergangenheit hatte MR X bereits mitgeiteilt, dass er keinen Fernseher oder Radio hatte

Jedenfalls kann Mr X beweisen, dass er zwischen Januar 2013 und Juni 2013 Sozialempfänger war.
Mr X zahlt die Miete aber wohnt seit Juni 2013 in London... In Deutschland hat er auch den Internetanschluss gekündigt

Wie soll nun Mr X am besten mit der GET umgehen?
Grüße
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 19:43
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .Sozialempfänger  - Keine Beitragsbefreiung beantragt - Keine bekommen - Rückwirkend unmöglich...
BEITRAGSBESCHEID über 323.64 ? Oder nur "Forderung,Zahlungserinnerung,Rechnung,". Dort steht BEITRAGSBESCHEID ?
Mister X wohnt allein seit 1/2013 in der Wohnung ( ist dort gemeldet) ? Wohnung steht jetzt seit Juni 2013 leer ? Oder ist diese nicht bewohnbar ( zum Beispiel Schimmelprobleme) und Mister X wohnt in London (und kann das beweisen )
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 07. Mai 2014, 20:02
Mr X wird keinen Beitragsbefreiung bekommen? Er war Sozialempfänger!

Nein, dort steht nicht Beitragsbescheid und auch nicht Forderung. Es steht: Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Mr X ist dort gemeldet. Die Wohnung steht seit Juni 2013 leer weil Mr X nach Londong gezogen ist, aber er zahlt noch die Miete in DE.


Es gibt hier Menschen, die gegen GEZ klagen und ganz viel Action machen, aber wie sieht es aus mit MR x? Wir wollen doch hier alle GEZ boykottieren oder nicht?
Außerdem stimmt alles, was über MR x gesagt wurde.

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 20:18
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Zahlung der Rundfunkbeiträge = belanglose Info Schreiben... für den Müll
Erst auf BEITRAGSBESCHEID muss mit Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung reagiert werden...
In der Zeit kann Mister X beruhigt Tee in London trinken.
-----
"Er war Sozialempfänger" - Das ist belanglos... kein Antrag auf Befreiung gestellt =Keine Befreiung!
--------------------------------
"Wohnung seit Juni 2013 leer weil Mr X nach London gezogen ist" - Mister X könnte dem Beitragsservice mitteilen das die Wohnung leer steht und momentan nicht bewohnbar ist (weil es gibt Schimmelprobleme) und von Mister X nicht bewohnt wird ...Mister X wohnt nicht in der Wohnung sondern in London seit Juni 2013.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 07. Mai 2014, 20:28
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Also gar nicht reagieren?
Auf Beitragsbescheid warten? Und was ist denn dann mit dem Widerspruch? Was kann Mr X damit erreichen?

Naja, Mr X hat keinen Antrag gestellt, da er sowieso in den vergangenen Jahresn der GEZ mitteilte, er habe keinen FErnseher....Er war also nicht angemeldet bei der GEZ und wusst nicht mal, dass die REgelungen der GEZ sich geändert hatten. Also wirklich no CHANCE??? und sowieso, wie gesagt, was kann man dann mit de Widerspruch erreichen? Ist es nur damit gemeint, dass die GEZ mehr Widersprüchen von LEuten bekommt, oder kann MR x wirklich damit etwas erreichen?

:-)  (#) Also ganz viel Tee in London trinken...cool

"Wohnung seit Juni 2013 leer weil Mr X nach London gezogen ist" - Mister X könnte dem Beitragsservice mitteilen das die Wohnung leer steht und momentan nicht bewohnbar ist (weil es gibt Schimmelprobleme) und von Mister X nicht bewohnt wird ...Mister X wohnt nicht in der Wohnung sondern in London seit Juni 2013.

Aber das könnte auch jeder behaupten, oder? DAss MR x in London seit Juni 2013 ist, kann er das wirklich beweisen, aber was ist mit dem Schimmelproblem? Wie kann er das beweisen? Wird die GEZ nicht nach irgend einem Beweise verlangen?

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 20:58
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Widerspruch und der ANTRAG auf aufschiebende Wirkung ist das "Muss" bei BEITRAGSBESCHEID.
Dann erstmal Tee trinken... Sollte nach 3 Monaten der Antrag auf aufschiebende Wirkung (und Widerspruch Bescheid) nicht beschieden sein folgt UNTÄTIGKEITSKLAGE. Sollte zwischenzeitlich versucht werden zu vollstrecken ( Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung) hilft nur der Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht...Das Ziel der Klage: "Auf Eis legen" Bis Urteil Bundesverfassungsgericht. Der Widerspruch wird verworfen ( was sonst... ) Das Ziel ist immer die "aufschiebende Wirkung" des Grund Verwaltungsaktes ( BEITRAGSBESCHEID) zu erreichen. Widerspruch Argumentation ... Grundgesetzwidrig....
"weil es gibt Schimmelprobleme" ... Deswegen steht doch die Wohnung leer... und Mister X wohnt nachweisbar in London (habe ich so verstanden). Mister X nutzt die Wohnung als "Lager" für ein paar Sachen.

Mister X wohnt nicht in der Wohnung weil diese ZUM WOHNEN ODER SCHLAFEN NICHT GEEIGNET IST
--------
§2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person   --VERMUTET--,  die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
------------------------
§3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. ---ZUM WOHNEN ODER SCHLAFEN GEEIGNET IST--- oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine an-
dere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnun-
gen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten
nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstät-
ten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere
Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmä-
ßigen Unterbringung dienen, insbesondere in Behinderten- und
Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beher-
bergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer,
Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.


Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: willnich am 07. Mai 2014, 21:12
Die Schwester meiner Großtante meinte zu dem von Mr. X abstrakt vorgetragenen Fall, dass es schon interessant wäre zu erfahren, wie über eine Ablehnung eines Befreiungsantrags entschieden werden müsste, wenn
Mr. X keine Rundfunkgeräte hatte und vielleicht auch nicht regelmäßig die Zeitung liest und daher nicht gewusst hat, dass er seit 2013 einen Antrag stellen musste, um weiterhin die GEZ nicht füttern zu nützen. Mr. X hat doch ein Recht auf "negative Informationsfreiheit" - oder nicht?
Es gibt da auch eine "Härtefallregelung" - mit viel Glück und guten Argumenten könnte man das vielleicht hinkriegen, dass zumindest für die Zeit des Sozialgeldes nachträglich befreit wird.
Und, wenn Mr. X in London wohnt und seinen Umzug beweisen kann und seine Wohnung nicht bewohnt war, dann hat er sie doch in all der Zeit nicht "innegehabt".

weil:
 Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Der Mietvertrag ergibt daher nur eine Vermutung darauf, dass eine Wohnung "innegehabt" wird - und eine Vermutung kann man durch Beweise widerlegen!

Alternativ zum Teetrinken könnte Mr. X daher erst mal für die Sozialgeldzeit noch einen Antrag auf Befreiung stellen - mit Härtefallgrund und weil Mr. X das Recht hat, sich nicht zu informieren und weil Mr. X vielleicht auch von Sozialbehörde keinen Hinweis gekriegt hat und weil er ja erst viel viel später einen Brief von Beitragsdindsda gekriegt hat - also woher hätte er es wissen sollen ?
Und wenn Befreiung abgelehnt wird, kann er immer noch Tee trinken - oder eben gegen die Ablehnung klagen - ganz wie Mr. X das gerne machen würde.
Wenn Mr. x beweisen kann, dass er dann in London gelebt hat und nicht in der Mietwohnung in D, sollte er eigentlich nichts schulden... Dann Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid, wenn dieser kommt...
Wird aber ein bisschen Mühe für Mr. X! Und kann sein, dass das alles nicht klappt - aber mehr Idee als Tee hat die Schwester meiner Großtante jedenfalls gehabt ...

 

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 07. Mai 2014, 21:37
Wow! Ihr scheint euch wirklich gut damit auszukennen!
Die Frage bezüglich der nicht bewohnbaren Wohunung, frage ich mich, wie es MR x beweisen kann, falls er nach Beweise gefragt wird - ODER WAS DENKT IHR, WIRD DIE GEZ NICHT NACH IRGENDEIN BEEISEN FRAGEN, DASS DIE WOHNUNG TATSÄCHLICH NICHT BEWOHNBAR IST?

MR x kann definitiv - zum Beispiel durch die Anmeldung bei der Krankenkasse NHS nachweisen, dass er seit JUni 2013 in London ist, aber in der Wohnung ist doch kein Schimmel.

Also, ihr denkt, MR x sollte doch lieber ein bisschen weniger Tee trinken und den Antrag für die Befreigung schicken mit dem ARgument, dass er nicht mal wusste, dass sich die Regelung geändert hatte. Es klingt vernünftig. Kann man einen solchen Antrag im Netz finden?

Abgesehen von der Story von MR x - wo wir nun hoffen, dass er:

1) von den Beiträgen in der Zeit zwischen 1 Januar 2013 und Juni 2013 bereit wird, weil er Sozialempfänger war
2) dass er wahrscheinlich sogar nocht schafft, all die Beiträge gar nicht bezahlen zu müssen, weil er in London ist

Was kann sonst MR x am Ende erreichen? Selbst wenn alles gut läuft mit der Befreigung wegen Sozialempfäger-Periode plus Abwesenheit vom Wohnort, wird MR X irgendwann doch bezahlen müssen, oder gab es wirklich Fälle, wo Widersprüche und Klage, etwas gebracht haben?
Außerdem, was passiert wenn MR x die Story so weit ausstreckt bis zu einer Klage? Werden keine weirter Kosten entstehen (Gerichtkosten oder anderes) ?

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: willnich am 07. Mai 2014, 21:59
Die Schwester meiner Großtante ist keine Juristin und kann keine Prognosen abgeben. Sie meint nur immer, dass viele Menschen sich gegen etwas wehren müssen, bei dem fast alle Bauchweh haben - und sie hat manchmal gute Ideen - aber die können so oder so ausgehen!
Mr. X muss entscheiden, ob er sich wehren will mit ungewissem Ausgang oder ob ihm das zu mühevoll ist. So wie die Schwester meiner Großtante das mit der Wohnung versteht, müsste Mr. X gleich und aktiv beweisen, dass er in London gelebt hat und in D auch keinen "Zweitwohnsitz" hatte. Vielleicht hat Mr. X gute Freunde, die das bestätigen können.
§ 4 bei diesem Link regelt die Befreiung:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det283164
Bei Absatz (6) gibt es einen Härtefall mit "insbesondere" / Insbesondere heißt vor allem dann - aber nicht nur dann!

(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.

Bei Absatz (4) rätstelt die Schwester meiner Großtante sehr. Dort heißt es:
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.
Die Schwester meiner Großtante versteht genausowenig wie ich selbst, welcher Bescheid da gemeint ist.
Ich stell die Frage nochmals extra ins Forum.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 22:00
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Machen kann man einiges.. kostet alles Zeit und auch Geld.
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Mir persönlich geht es um die Sache. Auch wenn ich 10 € im Monat drauf zahle... ich finanziere nicht
diesen aufgeblähten undemokratischen, verdummenden... BRD Politdarsteller Propaganda Apparat
mit solchen Typen wie Lanz / Gottschalk und Konsorten. 7,5Mrd -.. gern.. aber nicht auf meine Kosten.
ICH SAGE NEIN DANKE - Die Zeit um mich dagegen zu .. wehren ...nehme ich mir.
Es wird Zeit, das immer mehr Menschen sich dem treiben dieser Abzock Bande entgegenstellen und sagen
NEIN .. NICHT AUF MEINE KOSTEN
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 08. Mai 2014, 17:20
Mr X will definitiv auch NEIN zu dieser Abzocke sagen!

Die Sache ist nun, dass die Meinungen über den Fall von MR x sich verändert haben.
Zunächst wurde gesagt, MR x könnte behaupten, dass die Wohunung nicht bewohnbar sei, auf Grund vom Schimmel - zum Beispiel.
Ich fragte mich, wie könnte MR x denn das beweisen - oder wird die GEZ nicht nach Beweise fragen?

Andersfalls, selbst wenn MR x bewest, dass er in London seit einem Jahr lebt, könnte die GEZ sagen "uns ist es egal, denn Du hast dich vom DE nicht abgemedldet..Du bist immer noch in jener Adresse angemeldet und für uns heißt das, dass du dort wohnst."


MR X möchte gerne die richtige Entscheidung treffen und eine kluge Strategie anwenden.

Gibt es noch weitere Meinungen über den Fall von MR X.

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 08. Mai 2014, 17:48
Egal was Mister X der "GEZ" erzählt... sie werden immer versuchen Mister X mit "fadenscheinigen" Begründungen versuchen abzuzocken.
Die Bande will nur eins von Mister X  - GELD. Die Bande interessiert nicht was MisterX eventuell vorbringt. Mister X kann nur versuchen sich die Bande vom Leibe zu halten (Zwangsvollstreckung verhindern) indem Mister X das Ruder selbst in die Hand nimmt, sich nicht einschüchtern lässt ( Geld raus ..sonst aua)... kühlen Kopf bewahrt.. und die BRD Gesetze für sich zu nutzen weiß.
Mister X könnte erstmal kurz der Bande schreiben das er nicht in der Wohnung wohnt ... sondern in London...
Mister X sollte auf eventuell kommende "Fragebögen" nicht zu viel Informationen preisgeben..sondern diese in die Tonne schmeißen.
Solange kein BEITRAGSBESCHEID kommt ..... besteht kein weiterer Handlungsbedarf.... Mister X kann nichts weiter unternehmen.
nemo tenetur se ipsum accusare
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 08. Mai 2014, 18:11
MR X hatte schon mal der GEZ in einer Email gesagt, dass er in London ist und dass er auch den Internetanschluß gekündigt hatte, als er nach London gezogen war.

Sie argumentierten damit, dass mr X angemeldet ist und basta. (bitte siehe Anhang)


Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 08. Mai 2014, 18:13
Und Mister X teilt mit das er in London wohnt und die besagte Wohnung
nicht von Mister X bewohnt wird (auch nicht bewohnt werden kann..)
BASTA. (-:
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 08. Mai 2014, 18:20
Und Mister X teilt mit das er in London wohnt und die besagte Wohnung
nicht von Mister X bewohnt wird (auch nicht bewohnt werden kann..)
BASTA. (-:

Es klingt interessant, aber:

1) was wenn sie nach irgendein Beweis fragen - dass die wohnung nicht bewohnt werden kann
2) anyway muss Mr x irgendwann doch zurückkommen, oder?

kühlen Kopf bewahrt.. und die BRD Gesetze für sich zu nutzen weiß

Na, welche sind diese BRD Gesetze, die man für sich nutzen kann?

 (#) Leute, ich danke euch allen für eure Meinungen! Ich bin nicht am herumdiskutieren. Es ist aber doch für uns alle wichtig , dass wir konstruktiv über die Strategien nachdenken und sprechen, bevor wir einen Fehler machen.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 08. Mai 2014, 19:03
Vor was könnte Mister X Angst haben ? Wo liegt die Befürchtung...?
Mister X hat keinen Verwaltungsakt erhalten (Beitragsbescheid)... Nur weil jemand Geld fordert ...
bedeutet das nicht das Mister X Geld schuldet.
Mister X muss nur verhindern das ein Vollstreckbarer Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) vorliegt...
und Zwangsvollstreckt werden kann. Mister X hat bis jetzt nur belanglose Infoschreiben erhalten.
Die Strategie der Bande ... Einschüchterung und Hilflosigkeit erzeugen....
Rechtliche Grundlagen zum Verwaltungsakt und dessen Vollstreckung / Klage / Widerspruch - VwGO VwVfG
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beitragsbescheid erhalten - Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung.. später Untätigkeits.- Anfechtungsklage ..siehe Forum
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

"was wenn sie nach irgendein Beweis fragen" - Infobriefe sind für den Müll..Mister X hat bereits alles mitgeteilt was relevant ist.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 08. Mai 2014, 19:54
Vor was könnte Mister X Angst haben ? ...[...]... Mister X muss nur verhindern das ein Vollstreckbarer Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) vorliegt...
und Zwangsvollstreckt werden kann.

Wie verhindert Mr x, dass ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt??
und zwansgvollstreckt werden kann?

Ihr habt die ganze Zeit gemeint, Mr x solle auf den Beitragsbescheid warten. Soweit ich hier lesen kann, ist ein Beitragsbescheid doch schon ein vollstreckbarer Verwaltungsakt.
ERgo, einerseits wird gesagt, MR x soll auf den Beitragsbescheid warten (vollstreckbarer Verwaltungsakt) aber gleichzeitig wird auch gesagt, MR x soll verhinder, dass ein vollstreckbarer Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) vorliegt.

Es kling widersprüchlich.

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 08. Mai 2014, 20:00
Mister X hat noch keinen Bescheid. Mister X teilt dem Betrugsservie mit das er nicht beitragspflichtig ist...
und hofft es kommt daraufhin kein BEITRAGSBESCHEID. Sollte dennoch einer kommen.. dann das übliche Vorgehen
(Widerspruch,Antrag aW,Klage - Begründung... grundgesetzwidrig UND wohnt nicht ..) um dessen Vollstreckung zu verhindern
Mister X hat keine andere Möglichkeit....

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 09. Mai 2014, 17:23
Mister X hat noch keinen Bescheid. Mister X teilt dem Betrugsservie mit das er nicht beitragspflichtig ist...
und hofft es kommt daraufhin kein BEITRAGSBESCHEID. Sollte dennoch einer kommen.. dann das übliche Vorgehen
(Widerspruch,Antrag aW,Klage - Begründung... grundgesetzwidrig UND wohnt nicht ..) um dessen Vollstreckung zu verhindern
Mister X hat keine andere Möglichkeit....

Wenn der Beitragsbescheid kommt, und MR x Widerspuch usw......macht.............schließlich, besteht das Risiko dass MR x noch mehr bezahlen muss (Gerichtkosten oder was weiß ich) oder wird im schlimmsten Fall nur eine Verzögerung der Bezahlung erreicht haben?!

Soll Mr x tatsäschlich sagen, die Wohnung ist nicht bewohnbar?
Ihr meint ernsthaft, dass er reiche zu sagen: "Mr X ist nicht Beitragspflichtig" und das sollte das Problem lösen?
Oder geht es euch mehr darum, dass Mr x dafür sorgen muss, dass die GEZ ihm einen Beitragsbescheid schickt um zu sehen, wie die Story endet?

Was ist unser Ziel hier? Ich bin mehr dafür eine Lösung gegen diese große Abzocke zu findne, aber dafür muss man wirklich strategisch und vor allem "intellingent" damit umgehen und nicht just irgendetwas sagen - Wohnung mit SChimmel, nicht Beitragspflichtig sein usw - ohne zu überlegen, ob das die richtige Strategie ist usw.

Jemand sagte, Mr x sollte die Gesetze der RGB für sich nutzen. Ja, es klingt vernünftig, aber was ist genau damit gemeint?

Ich bin nicht davon überzeugt, "eine tolle/intelligente/strategische idee" gefunden zu haben.
Was sagen die anderen dazu?

Am Ende der Geschichte - Falls Mr x den battle verlieren soll, kann er immer noch nach einer Ratenzahlung fragen?

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 10. Mai 2014, 18:40
Es ist schade, dass niemand mehr hat etwas konstruktives zu der Story von Mr x gesagt.
Nieman ist auch nicht auf meine Gegenargumente eingegangen.
Wäre es doch nicht vernünftiger für uns alle, zu versuchen alle offene Fragen irgendwie zu klären und damit Antworten auf mögliche Hindernisse im Voraus finden um eine bessere STrategie gegen die große GEZ-Abzocke zu entwicklen? Letztendlich haben wir hier alle den gleichen Ziel, oder nicht? Wir alle wollen diese Abzocke boykottieren.

Eine zusätzliche interessante Frage ist:

darf die GEZ eine automatische Anmeldung der Wohung durchführen?
Hier im Forum habe ich nur verschiedene MEinungen gefunden,aber wie sieht es wirklich aus? dürfen sie, oder nicht?
Und falls sie doch nicht dürfen, bleibt aber die Frage, ob man aber unsererseits doch die Pflicht hat, die Wohnung anzumelden.
Es ist wie ein Teufelkreis
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: ÖRRLügendiktatur am 10. Mai 2014, 19:07
Wieso, es wurde doch alles ausführlich besprochen.

Mr. X kann sich im Nachhinein nicht einfach "mal eben so" aus der Affäre ziehen. Niemand kann das, es sei denn er flieht ins Ausland oder geht in Privatinsolvenz o.ä.

Wenn's Mr. X Ernst ist, wartet er auf den echten Beitragsbescheid und erhebt Klage. Die erste Instanz zumindest kostet nicht viel, ca. 100  Euro. Ein Anwalt ist nicht nötig. Der Ausgang ist selbstverständlich ungewiss (aber auch nicht hoffnungslos), zumindest wäre das ein deutliches Zeichen (sehr unvorteilhaft für das gewollte Imgae des ÖRR in der Öffentlichkeit) und - klar - es verschafft etwas Zeit. Vielleicht kommen am Ende nur die davon, die sich wirklich gewehrt haben!

Nebenbei: Nachträgliche Rück-Forderungen von bereits gezahlten Beträgen kann jeder, der darauf spekuliert,  vergessen! Da braucht überhaupt keiner dran zu denken, so wird es nicht laufen!
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: Viktor7 am 10. Mai 2014, 19:27

Eine zusätzliche interessante Frage ist:

darf die GEZ eine automatische Anmeldung der Wohung durchführen?
Hier im Forum habe ich nur verschiedene MEinungen gefunden,aber wie sieht es wirklich aus? dürfen sie, oder nicht?
Und falls sie doch nicht dürfen, bleibt aber die Frage, ob man aber unsererseits doch die Pflicht hat, die Wohnung anzumelden.
Es ist wie ein Teufelkreis

Zu deiner Frage findest du hier eine sehr gute Begründung:

Strafanzeige - sittenwidrige Nötigung bei der Zwangsanmeldung und die Verschleppung der Klagen durch die Anstalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59792.html#msg59792

Anwaltliche Überprüfung startet voraussichtlich Ende Mai /Anfang Juni. Verfolge einfach diesen Thread weiter.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 10. Mai 2014, 19:33

Wenn's Mr. X Ernst ist, wartet er auf den echten Beitragsbescheid und erhebt Klage. Die erste Instanz zumindest kostet nicht viel, ca. 100  Euro. Ein Anwalt ist nicht nötig. Der Ausgang ist selbstverständlich ungewiss (aber auch nicht hoffnungslos), zumindest wäre das ein deutliches Zeichen (sehr unvorteilhaft für das gewollte Imgae des ÖRR in der Öffentlichkeit) und - klar - es verschafft etwas Zeit. Vielleicht kommen am Ende nur die davon, die sich wirklich gewehrt haben!

Verstehe ich gerade richtig? Wenn Mr x auf den Beitragsbescheid wartet, kann er dann nur:
1) entweder endlich alles bezahlen, was die GEZ ewartet
2) oder klagen und dafür 100 Euro bezahlen, was aber nicht ausschliesst, dass dann MR x auch noch das Geld zahlen muss, was die GEZ sowieso verlangt hat.
So, am Ende der Geschichte wird  MR x sogar noch 100 Euro mehr drauf bezahlt haben

Und wie sieht es denn aus mit einer Ratenzahlung, wenn MR x auf den Beitragsbescheid wartet?
Die GEZ wird ihm es nicht mehr gewährlestein, oder?



Nebenbei: Nachträgliche Rück-Forderungen von bereits gezahlten Beträgen kann jeder, der darauf spekuliert,  vergessen! Da braucht überhaupt keiner dran zu denken, so wird es nicht laufen!

MR x hat keine Beiträge bezahlt. Es geht gerade darum, dass er in der Zeit zwischen 1 Januar 2013 und Juni 2013 Sozialempfänger war aber keinen Antrag auf Befreiung gestellt hat, weil er nicht mal davon wusste, dass die Regelung der GEZ sich geändert hatte.

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 10. Mai 2014, 19:35

Eine zusätzliche interessante Frage ist:

darf die GEZ eine automatische Anmeldung der Wohung durchführen?
Hier im Forum habe ich nur verschiedene MEinungen gefunden,aber wie sieht es wirklich aus? dürfen sie, oder nicht?
Und falls sie doch nicht dürfen, bleibt aber die Frage, ob man aber unsererseits doch die Pflicht hat, die Wohnung anzumelden.
Es ist wie ein Teufelkreis

Zu deiner Frage findest du hier eine sehr gute Begründung:

Strafanzeige - sittenwidrige Nötigung bei der Zwangsanmeldung und die Verschleppung der Klagen durch die Anstalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59792.html#msg59792

Anwaltliche Überprüfung startet voraussichtlich Ende Mai /Anfang Juni. Verfolge einfach diesen Thread weiter.


Hallo Viktor.
Danke für deinen Beitrag.
Es ist wichtig,dass man vernünftig über die Sachen spricht.
Was sagst du zu meinen leten Argumenten?
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: Roggi am 10. Mai 2014, 19:47
Im RBStV ist festgelegt, dass man sich anmelden muss. Es ist aber nicht festgelegt, dass der BS Zwangsanmeldungen durchführen darf. Deshalb die Strafanzeige in einem anderen Thread.
Ein Verwaltungsgericht kann nur feststellen, ob die Paragraphen richtig ausgelegt wurden. Damit wäre z.B. möglich, feststellen zu lassen, dass die Wohnung nicht bewohnbar war.
Die Verfassungswidrigkeit kann nur das Verfassungsgericht feststellen. Deshalb ist es wichtig, sich mit der Gesetzeslage zu befassen, damit man die richtigen Argumente verwendet. Entweder man hat Beweise, dass man aus formellen Gründen nicht beitragspflichtig ist, weil die Wohnung z.B. nicht bewohnbar war, dann sollte die erste Instanz reichen. Oder man klagt, weil man Verfassungsverstösse erkennt und nennt nur die betreffenden Grundgesetzverstösse. Dann muss das Verfahren an das Verfassungsgericht abgegeben werden. Ich vermute, wenn im Gesetz steht, es ist eine zulässige Abgabe, kann das Verwaltungsgericht nichts anderes urteilen. Wenn da aber steht, man muss fürs wohnen bezahlen und man kann da nachweislich nicht wohnen, muss das Verwaltungsgericht gegen den BS entscheiden. Das ist aber der unsichere Punkt, diese Richter urteilen offensichtlich nicht gerne gegen den BS. Da habe ich mehr vertrauen in die Verfassungsrichter.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: Viktor7 am 10. Mai 2014, 19:54
...
Hallo Viktor.
Danke für deinen Beitrag.
Es ist wichtig,dass man vernünftig über die Sachen spricht.
Was sagst du zu meinen leten Argumenten?

Die ca. 105 EUR für eine Klage sind im Vergleich zu den ansonsten lebenslangen Kosten für die ö.-r. Verdrehungen, Aufwiegelungen und den Nonsens, die durchaus den Wert von 3 PKW pro Menschenleben erreichen können (inkl. Zinseszins), ein kleineres Übel. Wenn wir uns jetzt nicht wehren, haben die Leute, die uns andauernd Ausnehmen auch bei dem unbedeutenden öffentlich-rechtlichen Schmarrn schon jetzt gewonnen.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 10. Mai 2014, 20:20
Ich vertehe, aber ernsthaft, worum geht es gerade?
MR x war in der Zeit zwischen Januar 2013 und Juni 2013 Sozialempfänger. ER könnte also schaffen, die Befreiung zu bekommen.
Mr x wohnt gerade nicht in DE sondern in London und er kann das beweisen. Er kann aber keinesfalls beweisen, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist, ergo: die Sache mit der Klage bezüglich der Wohung hat sich bereits erledigt, außer wenn es doch eine Möglichkeit besteht, damit zu argumentieren, dass da er tatsächlich in London wohnt, könnte man ihn befreien - was ich bezweifele, da laut der Regelung der GEZ, reicht es aus, dass man angemeldet ist. Es spielt keine Rolle, ob MR x dort tatsächlich wohnt, oder Fernseher und RAdio hat..LEIDER!!!!

Es wurde ihr gesagt, dass es wichtig ist, sich gut zu überlegen, welche ARguemnte für die Klage zu nutzen. Ich sehe immer noch keine plausible Argument für MR x. Es wurde mal hier sogar gesagt, MR x solle sagen, dass die Wohnung nicht bewohnbar und mit SChimmel sei.
DAs ist sicher keine gute Empfehlung, da es eine Lüge ist und sicher würde jede GEricht nach einem Beweis verlangen! Toll!  (#)

Und back to the topic "Ratenzahlung":
Wenn MR x auf den Beitragsbescheid wartet und auch dagegen klagt, werden sich auch noch weiter Türen für sich schließen, und zwar, er wird nicht mal das Recht auf eine RAtenzahlung bekommen, oder irre ich mich gerade?

GEZ kotzt mich an genauso viel wie allen euch hier im Forum, aber wir sollen gute, plausible Argumente haben. Bisher die einzige SAche, die vernünftig aussieht, ist die Frage, ob die GEZ eine automatische Anmeldung ohne Unterschrift und Zustimmung durchführen kann. @Viktor7 hat nun hier in diesem Thread den Link zu dieser Frage gepostet und wir alle wissen immer noch nicht, wie die Geschichte endet.
Ansonsten hat MR x bisher keine vernünftige Argumente.
Es ist auch seltsam, dass man MR x einerseits Dinge empfhielt, wie "behaupten, dass Schimmel in der Wohnung gibt" - was er keinesfalls beweisen kann
ABER gleichzeitig schließen die meisten hier es aus, dass MR x das REcht auf die Befreiung der BEiträge für die Zeit Januar-Juni 2013 hat, wo er WIRKLICH ES BEWEISEN KANN, WO ER WIRKLICH EIN ECHTES ARGUMENT HAT.

Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mickschecker am 10. Mai 2014, 21:09
ABER gleichzeitig schließen die meisten hier es aus, dass MR x das REcht auf die Befreiung der BEiträge für die Zeit Januar-Juni 2013 hat, wo er WIRKLICH ES BEWEISEN KANN, WO ER WIRKLICH EIN ECHTES ARGUMENT HAT.
Mit dieser sturen Verfahrensweise verschafft sich der Beitragsservice völlig widersinnig vielfach unnötigen Widerstand. Seine Arroganz vernichtet jegliche normale Denkweise gesunden Verstandes. Er akzeptiert maximal 2 Monate rückwirkende Befreiung , obwohl ihm durchaus bewusst ist , dass diese Fristsetzung oftmals durch Unkenntnis und Unklarheit der verworrenen Regelungen gar nicht einzuhalten ist. Damit provoziert er in seiner Überheblichkeit fast unvermeidbar den Widerstand vieler , die sich dadurch völlig zurecht ungerecht behandelt fühlen . Was hindert ihn den ernsthaft daran  , berechtigte Befreiungen auch längerfristig rückwirkend zu akzeptieren.
Man muss nur wollen ! Aber wenn die Gier über den Gerechtigkeitssinn siegt  , hilft leider nur noch erbitterter Widerstand !
Der Beitragsservice hört selbst die lautesten Glocken nicht läuten . Denn er kann und will sie nicht hören , weil er hat die Stöpsel des ihm schützenden Gesetzes drin.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: Roggi am 10. Mai 2014, 22:40
Wenn man das Gesetz ein wenig näher betrachtet, kann jeder selbst entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte.
Zitat
§ 2 RBStV
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Zusammenfassend für die Situation von Mister X, wer wofür bezahlen muss:
Beitragsschuldner ist der Wohnungsinhaber, wenn er die Wohnung selbst bewohnt.
Als Beitragsschuldner wird vermutet, wer dort nach dem Melderecht gemeldet ist.
Die Vermutung kann meiner Meinung nach wiederlegt werden, dass Mister X die Wohnung selbst bewohnte, weil Mister X in London lebte. Demzufolge kann vor Gericht durchaus erstritten werden, von den Beiträgen befreit zu sein. Hier in Deutschland hat schon kaum jemand den Wechsel von Gebühr auf Beitrag so schnell mitbekommen. Es heisst zwar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber der Beitragsservice hat die Unwissenheit der Bürger ja geradezu (böswillig, mutwillig, absichtlich) provoziert. Im Ausland lebende Mitbürger werden unverhältnismäßig benachteiligt, weil sie keine Unterlagen einreichen können.

Mister X sollte alle Beweise sammeln, die ihn entlasten:
-Bescheinigungen für Auslandsaufenthalt
-Bescheinigungen von der Sozialhilfe

Wer seine Beiträge nicht bezahlt, bekommt irgendwann einen Beitragsbescheid mit 8 Euro Säumniszuschlag, erkennbar an der Überschrift: Gebühren-/Beitragsbescheid und einer Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Die Rechtsbehelfsbelehrung besagt, dass entweder binnen 4 Wochen zu zahlen ist oder Widerspruch eingelegt werden kann gegen diesen Beitragsbescheid. Also legt Mister X Widerspruch ein mit seinen Beweisen, gleichzeitig wird Aussetzung der Vollziehung beantragt, siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg63097.html#msg63097

Daraufhin bekommt er einen oder im Abstand von mehreren Wochen weitere Zahlungsaufforderungen, irgendwann aber einen Widerspruchsbescheid. Erst hier wieder eine Rechtsbehelfbelehrung, wie es weitergeht: es kann bezahlt werden oder gegen den Widerspruchsbescheid ist Klage zu erheben. Also wird Klage eingereicht mit den bekannten Beweisen. Hier sind die Chancen für Mister X gut, weil die Buchstaben des Gesetzes eindeutig für Mister X sprechen.
Sollte Mister X verlieren, ist dem BS egal, wie das Geld kommt, Ratenzahlung ist möglich, hauptsache, das Geld fliesst von Arm nach reich.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: awawaw am 10. Mai 2014, 23:53
Mister X wird nicht den ...ich zahle nicht... und will kein Geld notfalls in eine Klage investieren...Weg finden.
Gez wird nicht Mister X mitteilen " OK ...Sie sind befreit... wir wollen nichts...." .
Das wird nicht passieren. Die Bande will Geld......abwarten ..auf Risiko spielen ( evtl. kein Beitragsbescheid) ...
ZAHLEN oder KLAGEN (mit Risiko)
Es gibt keinen "intelligenteren Königsweg"
Ich habe fertig..(-:
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: Viktor7 am 11. Mai 2014, 07:13
Als Wohnungsinhaber der keine Befreiungsanträge rechtzeitig gestellt hat, hat  die Person X vor Gericht schlechte Karten. Für eine angemeldete Zweitwohnung muss Person X grundsätzlich zahlen.

Nur eine Klage, z.B. wegen Verletzung ihrer die Grundrechte, könnte die Person X vor einer Zahlung retten. Die bisherige Korrespondenz mit dem Inkasso GEZ/BAZ läuft in eine Sackgasse. Der Verteidigungschwenk auf Grundrechte könnte vor Gericht nachteilig ausgelegt werden.
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 20. Juli 2014, 01:19
So Leute,
ich bin natürlich immer noch einer von euch und habe noch keinen Cent der GEZ gegeben.
Ich bin immer noch in London aber bald werde ich zurück nach DE kehren.
Ich habe auf alle Ihre blöde SChreiben bisher immer reagiert.
Sie schreiben weiter. Aber noch keinen Verwaltungsakt erhalten.
Ihr kennt schon meinen FAll. Ich muss also nichts wiederholen  ::)

Womit ich noch argumentieren könnte ist:

1) ich habe nichts unterschrieben und frage, wie es kommt, dass sie eine Anmeldung meiner Wohnung ohne meine Unterschrift machen. Außerdem jeder Vertrag sollte das Einverständnis beider Partein haben

2)  zwischen Januar und Juni 2013 war ich Sozialempfänger. Ich habe nicht  mal gewusst, dass sie ihre blöde REgelung verändert hatte. Ich habe doch das REcht auf Nichtwissen. Ich bin jedoch  nicht verpflichtet, micht zu informieren. Aus diesem Grund habe ich keinen Antrag auf Befreiung geschickt. Ich hatte sowieso noch nie einen Fernseher oder ein Radio und deswegen noch nie bezahlt.

Ich habe das letzte SChreiben von ihnen beigefügt.
Ich muss noch darauf reagieren. Ich warte noch eine Woche. Lieber schön langsam...oder?

Was sagt ihr? Wie soll ich nun weitergehen?
 :police:
Titel: Re: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---
Beitrag von: mattusch am 20. Juli 2014, 01:20
Plus diesen Anhang.