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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Rudbert am 03. Mai 2014, 18:31

Titel: Mehrmalige Aufforderung zur Anmeldung; Anmeldung ab nun möglich?
Beitrag von: Rudbert am 03. Mai 2014, 18:31
Hallo,

man nehme folgenden Fall an:

Person A war bis 01.02.2013 in einer Wohnung gemeldet und war nicht beim Service G angemeldet. Ab 01.02. bezog Person A eine neue Wohnung und ist seitdem auch dort gemeldet. In 2013 hat Person A vom Service G mehrmals die Aufforderung zur Anmeldung des Beitrages erhalten und ignoriert. Nun erhält Person A Anfang Mai 2014 abermals eine Aufforderung zur Anmeldung. Da Person A schon von Zwangsanmeldungen gelesen hat, die dann rückwirkend die Beiträge geltend machen, will Person A nun sich dem Service G fügen.

Person A will sich nun ab 01.05.2014 für den Beitrag anmelden. Klappt das so ab diesem Datum, oder macht nach Anmeldung der Service G rückwirkend die Beiträge für 2013 geltend, da dieser ja durch den Melderegisterabgleich die genauen Einzugsdaten der Wohnung hat?

mfg
Titel: Re: Mehrmalige Aufforderung zur Anmeldung; Anmeldung ab nun möglich?
Beitrag von: dimon am 03. Mai 2014, 19:11
wenn sich Person A freiwillig anmeldet werden auch rückwirkend Beiträge ab 01.01.2013 fällig, da Person A als Inhabberin einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt registriert ist.

Einfach auf den Beitragsbescheid mit Rechtsbehilbelehrung warten, die restliche Post vom Betrugservice ist unwichtig, sollte allerdings nicht weggeschmissen werden.