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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Propaganda³ am 29. April 2014, 20:52

Titel: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 29. April 2014, 20:52
Disclaimer: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern spiegelt persönliche Erfahrungen mit dem Propaganda-Pack wieder

Moin zusammne, will mich nicht lange aufhalten mich vorzustellen, der Kampf gegen den Beitragservice kostet eh schon genug Zeit und Nerven.
Nur so viel: führe seit geraumer Zeit ebenfalls heimlich still und leise den Kampf gegen die GEZ wie auch einige andere Behörden und Ämter - Sand im Getriebe eben :)
Hatte niemals diese Propagandagebühr gezahlt, mit der neuen Regelung haben Sie mich natürlich erstmal bekommen.  Grundsätzlich geht es mir auch nicht um die Beträge, sondern um's Prinzip.
Wir leben hier in Deutschland und nicht in Nordkorea, wobei ich mir da mittlerweile nicht mehr so sicher bin...

Rahmendaten:
Bundesland: RLP
Rundfunkanstalt: Südwestrundfunk
Aktueller Stand: Zwangsanmeldung(?), Widerspruch gg. Beitragsbescheid, Anzeige wg. Urkundenfälschung
Aktuelle Forderung: 161,82 EUR (Bescheid: 115,88 EUR)
Resultat bisher: Keinerlei Zahlung, dafür jede Menge Papierkrieg


Schreiben erhalten:
Infopost: 2
Standard Bettelbriefe per normaler Briefpost: 5
Schreiben eines Sachbearbeiters: 2
Beitragsbescheide: 1

Schreiben an die GEZ versendet:
Widersprüche: 1
Sonstige: 2


Jetzt zum eigentlichen Thema:

Habe mir wirklich Stundenlang den Kopf darüber zerbrochen, wie man gegen dieses Pack am besten vorgeht.

Dann kam ich auf die erhellende Idee: Ich hatte ein Schreiben bekommen, indem man mir für meine Anmeldung (Rückwirkend zum 06/2013) dankt und auf dessen Grundlage wohl auch der Beitragsbescheid ergangen ist.

Sorry, aber ich habe mich definitiv nirgendwo angemeldet!

Daher war ich vor ein paar Tagen auf der örtlichen Polizeistation und habe Anzeige wegen Urkundenfälschung gg. unbekannt gestellt.
Wie anders soll diese Anmeldung auch zustande gekommen sein? Irgendwer hat mich dort angemeldet, ob das nun die GEZ selbst war oder ein unbekannter dritter sei erstmal dahingestellt. Aber das werden die Damen und Herren sicherlich in den nächsten Wochen klären. Sollte sich heraustellen, daß die GEZ die Anmeldung selber vorgenommen hat, werde ich eine Anzeige wegen Betrug, bzw. Nötigung hinterher schieben, denn m.E. gibt es für eine Anmeldung seitens der GEZ keinerlei gesetzliche Grundlage.
Von jedem wird verlangt, daß er sich an Regeln und Gesetze hält, da werden wir das Pack schon dazu bringen, dies auch zu tun...

Ich weiß, damit akzeptiert man im Prinzip erstmal das Gesetz an sich, aber es gibt in Deutschland soviele Gesetze und Regelungen, so daß man immer etwas findet was man gegen das Pack verwenden kann. Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise (zumindest als Zwangsangemeldeter) sogar erstmal besser als sich auf eine erstmal recht abstrakte Verfassungswidrigkeit zu berufen...

Nunja, der Beamte war auf jeden Fall sehr freundlich und hat sich gewundert, warum auf keinem Schreiben der GEZ ein Sachbearbeiter, bzw Unterschrift zu finden war.
Das hatte ich nur erzählt, als Beweis habe ich lediglich das Danke-Schreiben der GEZ vorgelegt was dann kopiert wurde.

Er ging erstmal von einem Fehler der GEZ aus und wollte das telefonisch bei der Hotline klären, das gab bisher natürlich keinen...

Sollte da nun in den nächsten Tagen nix bei rumkommen, also daß man den Beitragsbescheid zurück nimmt, ergeht tatsächlich die Anzeige + Strafantrag.

Ich bin sehr gespannt, bin mir aber doch recht sicher, daß ein kommendes Verfahren wegen dem Widerspruch zu meinen Gunsten entschieden wird.

Ich hatte dies übrigens auch der GEZ mitgeteilt, mit der Bitte Beweismaterial wie Anmeldeformulare oder ähnliches zu sichern  :P

Bisher hat sich der Krieg meiner Meinung nach schon ausgezahlt, denn der Zeitaufwand, den nicht nur das Pack in die Beantwortung meiner Schreiben stecken muß, sondern auch Polizei und Staatsanwaltschaft wird durch den geforderten Betrag in keinster Weise gedeckt!


Ich kann daher nur jeden dazu ermutigen, das Pack mit Briefen zu bombardieren und denen soviel Zeit(=Geld) wie nur irgendmöglich zu rauben.
Wenn genügend Leute mitmachen, ist der Spuk bald von ganz alleine vorbei und man wird sich auf die "freiwillgen" Zahler konzentrieren!

Ich werde euch auf dem Laufenden halten!



PS: die ganzen Sicherheitsabfragen hier im Forum gehen gewaltig auf die Nerven und hätten mich beinahe von einer Anmedung hier abgebracht!
Evt. soltle man es den Leuten etwas einfacher machen!

Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: awawaw am 29. April 2014, 21:19
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....Anzeigen können in die Hose gehen ( Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigungen..)
Es bleibt nur der hier im Forum erwähnte übliche Weg..
Beitragsbescheid - Widerspruch/Klage -
Ziel: aufschiebende Wirkung der Vollstreckung des Verwaltungsaktes
und "auf Eis legen der Klage bis Urteil Bundesverfassungsgericht"
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 29. April 2014, 21:41
Ich habe ehrlich gesagt meine Zweifel was das BVG angeht... Die werden im Zweifel das System was sie füttert, wozu auch in großem Maße System-Propaganda dazugehört, stützen.

Warten wir's ab...
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: karlsruhe am 29. April 2014, 21:45
Ich finde die Herangehensweise auf jeden Fall sehr spannend, bitte weiter darüber berichten :)
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: mickschecker am 29. April 2014, 21:48
Anzeigen können in die Hose gehen ( Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigungen..)
So verkehrt ist der Aspekt mit der Anzeige nun auch wieder nicht.
Die Anzeige muss nur clever genug formuliert werden , um den Wind für falsche Verdächtigungen gleich weitestgehend aus den Segeln zu nehmen. Kann doch eigentlich nicht sooo schwer sein.
Die falschen Verdächtigungen , Feststellungen und Behauptungen kommen doch erst mal von der anderen Seite.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: awawaw am 29. April 2014, 21:54
Die "Zwangsanmeldung" ist eine formelle - nicht notwendige Sache .... Es könnte auch nur ein Beitragsbescheid ergehen (ohne Anmeldung)
....mit den üblichen Folgen
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: dimon am 29. April 2014, 22:09
@ Propaganda, hier ist was zum lesen http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Roggi am 29. April 2014, 22:28
Ohne Anmeldung wird es wohl nicht gehen, sonst würden die nicht soviel Aufwand betreiben, jeden zur Anmeldung drängen zu wollen. Wenn die aber schreiben: "Vielen Dank für ihre Anmeldung..." ist wohl etwas stark verdächtig. Und daraufhin kann man guten Glaubens eine Strafanzeige stellen, man ist ja nicht Richter oder Ermittler in der Sache, sondern der real Geschädigte. Da es nirgendwo eine gesetzliche Legitimation zu diesen Zwangsanmeldungen gibt, muss man sogar von Urkundenfälschung ausgehen.
Dies ist übrigens der erste Fall von dem ich lese, dass ein Beitragsbescheid aufgrund einer Zwangsanmeldung erlassen wurde. Das lässt eher vermuten, dass jemand eine falsche Anmeldung vorgenommen hat. Eine Massenabfertigung durch den Beitragsservice wird es nicht sein.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: mickschecker am 29. April 2014, 22:34
Die "Zwangsanmeldung" ist eine formelle - nicht notwendige Sache .... Es könnte auch nur ein Beitragsbescheid ergehen (ohne Anmeldung)
....mit den üblichen Folgen
So einfach kann man das nicht sehen.
Warum wird denn dann erst der ganze Affentanz veranstaltet und nicht gleich Beitragsbescheide ausgestellt.
Es geht um Angstmache und Einschüchterung , um diesen Beitrag ohne offiziellen Bescheid abzocken zu können.
Gleich mit Beitragsbescheid und dem dazugehörigen Rechtsbehelf kämen vielleicht unnötig mehr Widerwillige auf die Idee , sich wirklich mal ernsthaft darüber Gedanken zu machen. Das ist natürlich nicht erwünscht.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Roggi am 29. April 2014, 22:51
Zudem gibt es zu viele, die sich nicht anmelden müssen, weil schon ein anderer der Beitragsschuldner ist und die Beiträge zahlt.
Falschanmeldungen wären möglich für z.B.:
-Erwachsenen Kinder im gemeinsamen Haushalt
-Ehepartner mit anderem Nachnamen
-Lebenspartner, auch gleichgeschlechtliche
-Verstorbene
-Mitbewohner in Wohngemeinschaften
-Inhaftierte
-Leute im Krankenhaus
Wenn jeder einen Beitragsbescheid bekäme und nicht reagiert, weil z.B. das erwachsene Kind kaum zuhause ist und dementsprechend keine Post öffnet, würden eine Menge Beitragsbescheide rechtskräftig werden. Irgendwo wird es wohl ein Gesetz geben, welches die Anmeldung erforderlich macht. Oder es ist eine Kostenfrage, wenn z.B. zu oft der Gerichtsvollzieher in solch einem Fall ungerechtfertigt zum Einsatz käme.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: mickschecker am 29. April 2014, 23:04
@Roggi
Gut so , damit wären wir ja wieder am Ausgangspunkt dieses Themas.
Hätte denn eine Anzeige zumindest einen minimalen gewünschten Effekt im Kampf gegen willkürlich verfügte Anmeldungen.
Es wäre interessant , da ein Exempel zu statuieren , um auszureizen mit welchen Begründungen dann die Gegenseite aufzuwarten gedenkt.
Angriff ist immer noch die beste Verteidigung.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: awawaw am 29. April 2014, 23:06
Zwangsanmeldung bis Beitragsbescheid - keine Reaktion des "Angemeldeten" .... kommt doch aufs gleiche raus....wie gleich Beitragsbescheid ... und dann reagiert oder auch nicht. Zwangsangemeldet wird doch nur wenn sich die Bande fast sicher ist das "Personx" ...wohnt ..und  beitragspflichtig (Meldetatenabgleich) ist. Ob du zwangsangemeldet bist oder nicht spielt doch für die "beitragspflicht" keine Rolle...warum auch...
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Roggi am 29. April 2014, 23:38
@mickschecker:
Wie ich schon geschrieben habe, bezweifele ich dass die Zwangsanmeldung vom Beitragsservice kommt. Deshalb werden wir aus der Strafanzeige keine Erkenntnisse ziehen können, sie hilft vermutlich noch nicht mal gegen die Anmeldung von @Propaganda, er wird einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid verfassen müssen. Wenn ein fieser Mitmensch ihm eins reindrehen wollte, wird er nicht rausbekommen, wer das war. Lediglich der Beitragsservice wird feststellen, dass die Leute sich nicht alles gefallen lassen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Redfox am 30. April 2014, 07:57
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....Anzeigen können in die Hose gehen ( Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigungen..)
Es bleibt nur der hier im Forum erwähnte übliche Weg..
Beitragsbescheid - Widerspruch/Klage -
Ziel: aufschiebende Wirkung der Vollstreckung des Verwaltungsaktes
und "auf Eis legen der Klage bis Urteil Bundesverfassungsgericht"

Das Risiko einer erfolgreichen Gegenanzeige halte ich für sehr begrenzt. So lange in der Anzeige keine Behauptungen aufgestellt werden, sondern nur dargelegt wird, dass man eine von der GEZ behaupteten Anmeldung nicht vorgenommen hat und deshalb (logischer Weise) von einer rechtswidrigen Anmeldung von (unbekannter) Dritter Seite ausgeht ist doch alles eine schlüssige Vermutung und keine Behauptung gegen wen auch immer.

Im Gegenteil: Würde man davon ausgehen, dass Köln ohne Anmeldung angemeldet hat, würde man den Beitragsservice einer Lüge bezichtigen. ;)

Die Vorgehensweise gefällt mir und schaufelt Sand ins Getriebe. :)
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Philosoph am 02. Mai 2014, 13:32
Ich finde die Anzeige konsequent und mutig! Hut ab!

Roggi: Wieso glaubst Du nicht, daß die Zwangsanmeldung vom Beitragsservice herrührt? Wer sonst sollte es denn gewesen sein?
Vielleicht war das ja auch nur ein weiterer Trick?
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Roggi am 02. Mai 2014, 13:59
Natürlich kann die Zwangsanmeldung auch vom BS kommen, aber die bewegen sich auf dünnem Eis wenn die daraufhin einen Beitragsbescheid versenden. Ich denke nur deshalb, dass die es nicht waren, weil es ein Einzelfall ist. Der BS macht normalerweise alles tausendfach. Die Wahrscheinlichkeit eines Racheaktes von jemandem aus seinem Bekanntenkreis ist da eher zu sehen.
Aber es sind halt nur Spekulationen ohne geistigen Nährwert. Wichtig ist nur dass eine Strafanzeige möglich ist. Sollen sich die Experten damit auseinandersetzen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: watcherx am 02. Mai 2014, 17:14
Hätte denn eine Anzeige zumindest einen minimalen gewünschten Effekt im Kampf gegen willkürlich verfügte Anmeldungen.
Es wäre interessant , da ein Exempel zu statuieren , um auszureizen mit welchen Begründungen dann die Gegenseite aufzuwarten gedenkt.

hmm... ich haette ja nicht schlecht Lust, meine Waschmaschine mal bei der GEZ zwangsanmelden zu lassen...
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: helm am 02. Mai 2014, 19:34
Zum Thema Urkundenfälschung vielleicht ein Gedanke:
Die Anmeldung ist keine Urkunde. So war's zu GEZ-Zeiten und soweit ich das überblicke hat sich daran auch nichts geändert.
Urkundenfälschung entfällt regelmäßig, wenn keine Urkunde gefälscht wurde. Bitte mal über Identitätsdiebstahl nachdenken.

Verändert hat sich die Situation imho dahingehend, dass die GEZ/Beitragsservice nicht mehr gem. Satzung auf die Schriftform verzichten kann.
Ich nehme jedoch an, dass man auch künftig darauf achten wird, dass Zwangs-/Fremd-/Pflicht-/Dirketanmeldung dem einzelnen ÖRR-Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden können.
Also alles wie immer: Erst mal Geld fordern, droht die Sache für die GEZ nach hinten loszugehen, behauptet man, es sei einer von diesen "bedauerlichen Einzelfällen".
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 05. Mai 2014, 09:53
Kurz ein paar Details, warum ich davon ausgehe, daß es eine Zwangsanmeldung war:

• Das Propaganda-Pack weiß, daß ich an der Adresse tatsächlich wohne, da ich dummerweise schon auf einen der ersten Infopostbriefe eine Antwort geschrieben habe und denen mitgeteilt habe, daß ich mit denen nix zu tun haben will und daß sie mich mal kreuzweise können (natürlich alles höflich verpackt).

• Die Anmeldung wurde rückwirkend vorgenommen. Zumindest auf den Antwortbögen sehe ich aber keine Option, daß man sich rückwirkend anmelden kann.

Allerdings:
• Im Dankesschreiben wird in keinem Satz erwähnt, daß die Anmeldung aufgrund §XY vorgenommen wurde.
• Im Dankesschreiben wird ebenfalls nicht erwähnt, daß die Anmeldung vorgenommen wurde weil ich mich selbst nicht angemeldet habe, nicht reagiert habe oder ähnliches.

Kurzum, das Schreiben suggeriert tatsächlich, daß ich mich angeblich selbst rückwirkend angemeldet habe.


Ich gehe also davon aus, das die Anmeldung vom Propaganda-Pack durchgeführt wurde, beweisen kann ich es jedoch nicht.
Ein Racheakt eines dritten halte ich für unwahrscheinlich.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 05. Mai 2014, 10:08
@mickschecker:
Wie ich schon geschrieben habe, bezweifele ich dass die Zwangsanmeldung vom Beitragsservice kommt. Deshalb werden wir aus der Strafanzeige keine Erkenntnisse ziehen können, sie hilft vermutlich noch nicht mal gegen die Anmeldung von @Propaganda, er wird einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid verfassen müssen. Wenn ein fieser Mitmensch ihm eins reindrehen wollte, wird er nicht rausbekommen, wer das war. Lediglich der Beitragsservice wird feststellen, dass die Leute sich nicht alles gefallen lassen.

Wir werden zumindest die Erkenntnis daraus ziehen, ob die Anmeldung vom Pack kam oder nicht. Wenn ich das weiß kann ich mir weitere Vorgehensweisen überlegen.
Wie bereits geschrieben, geht es natürlich auch darum maximal Sand in's Getriebe zu schütten, so daß alle Beteiligten (je mehr Beteiligte desto besser versteht sich) und nicht nur das Propaganda-Pack mitbekommen, daß die Leute sich nicht alles gefallen lassen.

Ich werde in diesem Fall jedenfalls sämtliche Register ziehen, diese Sache wird alle Beteiligten noch einige Monate wenn nicht sogar Jahre beschäftigen und damit ist schonmal viel gewonnen, denn das kostet definitiv weitaus mehr als evt. durch Beiträge wieder reinkommt. Habe da allerdings auch noch ein paar Dinge in der Hinterhand, möchte aber auch nicht zuviel preisgeben - Der Feind liest sicher mit!

Habe dem Pack mitgeteilt, daß ihr Beitragsbescheid nichtig ist, weil von mir keine Anmeldung vorgenommen wurde, das war's eigentlich auch schon mit der Begründung und sollte zumindest in meinem Fall ausreichend sein.

Sollte es zu einer Klage kommen, kann ich die m.E. durchaus mit dieser Anzeige untermauern.
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 05. Mai 2014, 10:17
Zwangsanmeldung bis Beitragsbescheid - keine Reaktion des "Angemeldeten" .... kommt doch aufs gleiche raus....wie gleich Beitragsbescheid ... und dann reagiert oder auch nicht. Zwangsangemeldet wird doch nur wenn sich die Bande fast sicher ist das "Personx" ...wohnt ..und  beitragspflichtig (Meldetatenabgleich) ist. Ob du zwangsangemeldet bist oder nicht spielt doch für die "beitragspflicht" keine Rolle...warum auch...

Nun , die Frage ist doch ob tatsächlich eine Beitragspflicht besteht?! Nach dem Vertrag, den übrigens nicht ich/wir, sondern korrupte Politiker unterschrieben haben, welche ich/wir weder gewählt habe/n noch als "Volsvertreter "anerkenne/n, bin ich erstmal lediglich Auskunftspflichtig.

Wenn ich diese Auskunf verweigere, ist noch lange keine Beitragspflicht gegeben!

Normalerweise müsste man nun die Auskunft (verwaltungsrechtlich?) erzwingen und da bin ich wirklich mal gespannt :p
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: awawaw am 05. Mai 2014, 11:58
Es ist nicht erforderlich das man sich anmeldet ( warum auch... ) Nach der Rechtsauffassung der Bande....ist eine Wohnung bewohnt.. sollte dort Mister X angemeldet sein. Damit ist Mister X der "abzocklasspflichtige" für diese Wohnung. Das ist "Gesetz Rundfunkbeitragastaatsvertrag". Sollte jemand der Meinung sein ( ALLE HIER..) ... dieses Gesetz ist nichtig ... weil verfassungswidrig....dann gilt es ...in dieser Argumentation dagegen vorzugehen.... Alles andere führt vermutlich nicht zum Ziel ( die Bande nicht zu finanzieren...zwangsweise müssen) .
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 12. Dezember 2014, 19:16
Nun ich stütze mich da erstmal auf formaljuristisches Geplänkel - mit Erfolg - Hier geht die Story weiter: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.0.html
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Calimero am 14. Dezember 2014, 16:29
Mal abgesehen von deinem Erfolg gg. die Zwangsvollstreckung ...
Was ist denn bei bei dieser Sache bzgl. der 'Anmeldung durch Dritte' heraus gekommen?
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Propaganda³ am 14. Dezember 2014, 16:40
Was ist denn bei bei dieser Sache bzgl. der 'Anmeldung durch Dritte' heraus gekommen?

Nix, habe ich nie wieder was von gehört...

Immerhin hat der BS in einem der Schriftwechsel jedoch zugegeben, daß er mich selbst angemeldet hat. Dazu die üblichen blahblah-Textbausteine...
Titel: Re: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beitrag von: Calimero am 14. Dezember 2014, 16:57
....
Nix, habe ich nie wieder was von gehört...
...
Da hätte man natürlich mal zeitnah drann bleiben sollen ....da wäre event. mal was gegangen gg. den BS (oder gg. einen der 'freien Mitarbeiter').
Ich vermute demnach, da ist die Anzeige nie tatsächlich rausgegangen (von der Polizei), denn sonst wäre irgendwann mal ein Schreiben der StAW gekommen.