gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Scout am 28. April 2014, 22:59
-
Bin noch immer am Schreiben der Klage und habe festgestellt, dass ich bei meinem Umzug vor 3 Monaten irwie wohl meine beiden Beitragsbescheide und die Kopien meiner Widersprüche verbaselt hab'.
Die ja aber in Kopie der Klage beigefügt werden sollen.
Kann ich die der Klage, die ich morgen abschicken muss, nachreichen? Würde sie mir sonst beim Beklagten anfordern, der sie ja haben müsste.
Vielen Dank für Info.
-
Person XYZ würde im Schriftsatz einfach um Fristverlängerung für die Nachreichung der Unterlagen ersuchen... oder nicht?
-
Person XYZ würde im Schriftsatz einfach um Fristverlängerung für die Nachreichung der Unterlagen ersuchen... oder nicht?
Ja, das würde diese Person wohl tun.
Danke für den Zaunpfahl. :-)
-
Wenn der Widerspruchsbescheid tatsächlich nicht mehr da ist wäre die Klage nach § 82 VwGO nicht vollständig und nach setzen einer Ausschlussfrist könnte diese abgewiesen werden. Also ein Risiko für die Zulässigkeit der Klage, auf die Kooperation des Beitragsservice würde ich nicht setzen.
Du kannst ja ein paar Nebelkerzen werfen und mit der Klage gem. § 100 VwGO vorab einen Termin zur Einsichtnahme in die Akten der Verwaltung beantragen die nach § 99 VwGO vorzulegen sind und Dir eine ausführliche Begründung der Klage nach Akteneinsicht vorbehalten.
Ob das alles tauglich ist weiss ich nicht.
Insgesamt schadet es nicht, sich vor einer Klage mit der VwGO ausführlich auseinander zu setzen: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/index.html