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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: raja am 27. April 2014, 21:12
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Guten Abend,
Person A hat gestern die zweite Zahlungsaufforderung erhalten. Diesmal steht in dem Brief, dass, wenn A nicht innerhalb von vier Wochen antworte, diese "Leute" A eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformation senden.
Was soll A tun?
Vielen Dank für die Antworten
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Nach eingehender Prüfung des Anliegens von Person A kann nur der Rat gegeben werden, abzuwarten bis wirklich weitere Zahlungsaufforderungen kommen. Erst wenn in ferner Zukunft ein "Gebühren/Beitragsbescheid" eintrudelt mit "Rechtsbehelfsbelehrung" auf der Rückseite, muss Widerspruch binnen 4 Wochen, entsprechend der enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung evtl. auch Klage, eingelegt werden. Alles andere kann getrost ignoriert werden und wird bestraft mit 8 Euro Säumniszuschlag. Die hoffen, jeder würde sich freiwillig in deren Sklaventum begeben durch diese Andohung der "weiteren Maßnahmen". Nicht einschüchtern lassen.
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Nach eingehender Prüfung des Anliegens von Person A kann nur der Rat gegeben werden, abzuwarten bis wirklich weitere Zahlungsaufforderungen kommen. Erst wenn in ferner Zukunft ein "Gebühren/Beitragsbescheid" eintrudelt mit "Rechtsbehelfsbelehrung" auf der Rückseite, muss Widerspruch binnen 4 Wochen, entsprechend der enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung evtl. auch Klage, eingelegt werden. Alles andere kann getrost ignoriert werden und wird bestraft mit 8 Euro Säumniszuschlag. Die hoffen, jeder würde sich freiwillig in deren Sklaventum begeben durch diese Andohung der "weiteren Maßnahmen". Nicht einschüchtern lassen.
Was kann aber passieren wenn Person A Gebühren/Beitragsbescheid bekommt mit Rechtsbehelfsbelehrung und nicht widerspricht ??
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schlimmstens ( auf jeden Fall)..Zwangsvollstreckung des Verwaltungsaktes ( Beitragsbescheid )
Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
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Aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch einer
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;)