gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: raja am 27. April 2014, 21:12

Titel: Zweite Zahlungsaufforderung erhalten.
Beitrag von: raja am 27. April 2014, 21:12
Guten Abend,

Person A hat gestern die zweite Zahlungsaufforderung erhalten. Diesmal steht in dem Brief, dass, wenn A nicht innerhalb von vier Wochen antworte, diese "Leute" A eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformation senden.
Was soll A tun?

Vielen Dank für die Antworten
Titel: Re: Zweite Zahlungsaufforderung erhalten.
Beitrag von: Roggi am 27. April 2014, 22:17
Nach eingehender Prüfung des Anliegens von Person A kann nur der Rat gegeben werden, abzuwarten bis wirklich weitere Zahlungsaufforderungen kommen. Erst wenn in ferner Zukunft ein "Gebühren/Beitragsbescheid" eintrudelt mit "Rechtsbehelfsbelehrung" auf der Rückseite, muss Widerspruch binnen 4 Wochen, entsprechend der enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung evtl. auch Klage, eingelegt werden. Alles andere kann getrost ignoriert werden und wird bestraft mit 8 Euro Säumniszuschlag. Die hoffen, jeder würde sich freiwillig in deren Sklaventum begeben durch diese Andohung der "weiteren Maßnahmen". Nicht einschüchtern lassen.
Titel: Re: Zweite Zahlungsaufforderung erhalten.
Beitrag von: kostandinos am 06. Mai 2014, 11:19
Nach eingehender Prüfung des Anliegens von Person A kann nur der Rat gegeben werden, abzuwarten bis wirklich weitere Zahlungsaufforderungen kommen. Erst wenn in ferner Zukunft ein "Gebühren/Beitragsbescheid" eintrudelt mit "Rechtsbehelfsbelehrung" auf der Rückseite, muss Widerspruch binnen 4 Wochen, entsprechend der enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung evtl. auch Klage, eingelegt werden. Alles andere kann getrost ignoriert werden und wird bestraft mit 8 Euro Säumniszuschlag. Die hoffen, jeder würde sich freiwillig in deren Sklaventum begeben durch diese Andohung der "weiteren Maßnahmen". Nicht einschüchtern lassen.


Was kann aber passieren wenn Person A Gebühren/Beitragsbescheid bekommt mit Rechtsbehelfsbelehrung und nicht widerspricht ??
Titel: Re: Zweite Zahlungsaufforderung erhalten.
Beitrag von: awawaw am 06. Mai 2014, 12:22
schlimmstens ( auf jeden Fall)..Zwangsvollstreckung des Verwaltungsaktes ( Beitragsbescheid )
Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Titel: Re: Zweite Zahlungsaufforderung erhalten.
Beitrag von: Bürger am 07. Mai 2014, 00:52
Aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch einer

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

;)