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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: UnerhÖRt am 26. April 2014, 14:40
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Hallo zusammen,
nachdem ich schon seit Jahren hier mitlese und nun auch meinen Widerspruchsbescheid erhalten habe, möchte ich mich endlich anmelden, um mich aktiv am Geschehen zu beteiligen.
Meine Klageschrift gegen den SWR ist vergangene Woche dem VG Koblenz zugegangen, ich warte jetzt auf die Dinge, die da kommen.
Möchte hier nun einige Links posten, welche mir bei meinem Schriftsatz behilflich waren, in Bezug auf die Frage, ob der sog. Grundversorgungsauftrag noch zeitgemäß ist.
Das Werk von Maximilan Flügge bietet reichlich Anhaltspunkte, diesen in Zweifel zu stellen, und der Bericht von heise bringt es recht anschaulich auf den Punkt:
Der Grundversorgungsauftrag ist überholt, seine gesetzlich verankerte Finanzierung daher fragwürdig.
http://tinyurl.com/fluegge (PDF)
http://tinyurl.com/heise39430
Insbesondere bei jungen Nutzern der sog. "neuen Medien" schwindet die Akzeptanz, wie eine Studie anschaulich aufzeigt:
http://tinyurl.com/studie2012 (PDF)
Wer Interesse an meinem Schriftsatz hat, der möge sich bei mir melden.
Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg!
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Hallo UnerhÖRt,
Danke für die Informationen.
Dass sich Dein Thema mit Scouts - Begründung für den angeblichen Rundfunkauftrag...? -
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9182.msg63935.html#msg63935 ) gestern zufällig überschnitten hat, hast Du ja dort schon erwähnt.
Ja, der sogenannte "Grundversorgungsauftrages" ist im Grunde wirklich nicht nur ein inhaltsloser Auftrag,
sondern sogar eine Farce.
Der örR ( unter Mithilfe der Landesparlamente ) hat mit diesen Auftrag theoretisch Narrenfreiheit
bei der Auslegung und mit den dazugehörigen Geldforderungen.
Und das nutzen sie ja, wie wir wissen, auf die übelste Art und Weise aus (Zwangsbeitrag).
Hast Du vielleicht schon gelesen. Scout hatte auch zum sogenannten "Grundversorgungsauftrages"
geschrieben ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9178.msg63958.html#msg63958 )
Dazu kommt, dass es keinen "Grundversorgungsauftrag" gibt oder jemals gegeben hat. Auch nicht im Grundgesetz.
Diese Begrifflichkeit ist eine freie, einer Erklärung dienende Erfindung von Verfassungsrichtern zu einem Urteil im Jahre 1986 (siehe http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Duale-Rundfunkordnung/83-BVerfG-Az-1-BvF-184-4.-Rundfunkentscheidung-Niedersachsen.html , gleich im ersten Absatz ).
Eine Klage, die direkt diesen unsäglichen BVerfG-"Auftrag" angreift, halte ich auch für vielversprechend.
Bitte halte uns auf dem Laufenden.
Markus
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Der Grundversorgungsauftrag ist überholt, seine gesetzlich verankerte Finanzierung daher fragwürdig.
...in diese Kerbe der ungeklärten Definition des sog. "Grundversorgunsauftrags" und somit auch der zumindest heutzutage fraglichen Legitimation des ÖRR schlägt auch die erhellende Studie
DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"
www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
ISSN 2197-6058
...die u.a. hier diskutiert und vor allem durch themob trefflich analysiert wurde:
Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419
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Danke für die Reaktionen.
Ja, die "mediale Grundversorgung", diese "Supernova am juristischen Begriffshimmel"*, hat mittlerweile ausgedient, weil wir sie einfach nicht mehr benötigen und sie sich im Grunde schon lange selbst abschafft.
Sie wurde 1986 in der sog. "Niedersachsen-Entscheidung" vom BVerfGE eingeführt und hatte vornehmlich den Zweck, den notwendigen Aufgabenbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der entstandenen dualen Rundfunkordnung zu regeln. Dort heißt es, dass in einem dualen Rundfunksystem den öffentlich-rechtlichen Anbietern die Aufgabe der „unerlässlichen Grundversorgung“ zukomme.
Was aber genau eine Grundversorgung ist, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus. Statt dessen konkurrieren die ÖR mit den Privaten um Einschaltquoten, um Werbezeit verkaufen zu können. Interessant zu lesen hierzu M. Flügge ab Seite 48.
Die Angleichung des Programmangebots der ÖR an das der Privaten, die wirtschaftliche Abhängigkeit von ihren Werbekunden und ein Überangebot an Unterhaltung durch private Anbieter lassen die einstige Attraktivität der ÖR schwinden und entziehen ihnen hiermit die gesetzlich verankerte Legitimation ihrer Finanzierung.
* Kull, Edgar: Rundfunk-Grundversorgung – Kontext, Begriff Bedeutung. Vortrag bei der 61. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit am 8.Mai 1987 in Hamburg. Archiv für Presserecht (AfP) 1987. S. 462