gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Viktor7 am 21. April 2014, 20:30

Titel: Meine Abmeldung
Beitrag von: Viktor7 am 21. April 2014, 20:30
Ist eine zwangsweise Weiterführung des Beitragskontos durch den Beitragsservice nach ignorierter förmlicher Abmeldung desselben durch den Rudnfunkteilnehmer faktisch nicht dasselbe im Bezug auf die Nötigung? Kann man da die selben Argumente anführen?
Würde mich auch beteiligen.

Wann war die Abmeldung? Wurde das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich angezeigt?

Seit dem 1.1.2013 ist ein verfassungswidriges Gesetz mit neuer Grundlage "Inhaberschaft einer  Raumeinheit" in Kraft. Ein Widerspruchtauglicher Bescheid ist in so einem Fall ein Muss. Die "Geldabpresser" wollen keine Klagen provozieren und senden nur normale Drohbriefe. Die Nötigung prüfen wir in Kürze.
Titel: Meine Abmeldung
Beitrag von: Adler am 22. April 2014, 22:30
@ Viktor
Danke für die Antwort.
Ich habe mich ungenau ausgedrückt: Das Konto wurde nicht abgemeldet, sondern die gegenseitige Willenserklärung ( das Wort " Vertrag" war auf der damals unterschriebenen Anmeldung nicht zu finden) gekündigt, mit dem Zusatz, das Beitragskonto und alle Daten zu löschen, nicht mehr zu schreiben etc. Dem wurde nicht nur nicht entsprochen, es wurde mit Textbausteinen ignoriert. Das war Feb. oder März `13. ist das Datum wichtig? Einen widerspruchsfähigen Bescheid gab es für bereits 2 Quartale. Widerspruch wurde eingelegt, aber abgelehnt ohne Angabe von Gründen. Ist das rechtens?
Titel: Re: Meine Abmeldung
Beitrag von: Viktor7 am 23. April 2014, 08:08
Datum wäre wichtig, wenn es sich um eine Abmeldung wegen nicht vorhandener Geräte in der Zeit vor 1.1.13 gehandelt hätte.
Wenn der widerspruchsfähige Bescheid negativ beschieden wurde, hat die Person x in der Regel 1 Monat Zeit zu klagen. Ist die Zeit ohne Klage verstrichen, muss die Person x zahlen und kann nur für die Zukunft die Zahlung einstellen, widerspruchsfähigen Bescheid abwarten, negative Bescheidung abwarten und dann innerhalb der Frist klagen. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen, die Möglichkeiten sind im Bescheid aufgeführt.
Titel: Re: Meine Abmeldung
Beitrag von: Adler am 23. April 2014, 21:53
Danke für die Antwort, es gab erst zwei Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt werden konnte, das ist der Stand jetzt. Einen Bescheid gegen den geklagt werden kann, gab es noch nicht.
Titel: Re: Meine Abmeldung
Beitrag von: Viktor7 am 23. April 2014, 22:05
Wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen:

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Bitte lade die "Bescheide" anonymisiert hier rein. Du kannst auch die Dokumente bei http://www.loaditup.de/ speichern und darauf im Beitrag verlinken.
Titel: Re: Meine Abmeldung
Beitrag von: Adler am 25. April 2014, 22:27
Danke für den Link nochmal.
In den Rechtsbehelfsbelehrungen stand als Widerspruchsadressat die LRA. Auf den Bescheid mit dem Verweis der Klagemöglichkeit beim VerwG warte ich noch.
Da ich medientechnisch sehr antiquiert bin, habe ich leider keine Möglichkeit Schriftstücke hier einzustellen. Vielleicht findet sich ja jemand im Raum ES der mir dabei behilflich sein kann.