gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: XxMetalGearxX am 22. April 2014, 18:41
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Hallo,
Seit 01.01.2013 muss jeder Haushalt einmalig GEZ gebühren zahlen. Person a zieht bei person b aus mit person c zusammen zu wohnen. Anmeldung bei der gez erfolgte im oktober 2013 auf einen haushalt. darf die gez rückwirkend trotzt vorheriger anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 beiträge verlangen? zur info, person a ist seit ca 5 jahren bei der gez gemeldet.
danke für die antworten
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Ab Bezug der Wohnung darf bezahlt werden. Zur Not auch rückwirkend. Am besten Widerspruch und Klage einreichen, um diesem Verein zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.