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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Philemon am 21. April 2014, 02:47
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"Wessen Region, dessen Landesrundfunkanstalt." Nach dem 30jaehrigen Krieg wurde ein "Staatsvertrag" geschlossen, dass
der Landesfuerst die Konfession seiner Untertanen festlegt. Also abmelden verboten...
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"Wessen Region, dessen Landesrundfunkanstalt." Nach dem 30jaehrigen Krieg wurde ein "Staatsvertrag" geschlossen, dass
der Landesfuerst die Konfession seiner Untertanen festlegt. Also abmelden verboten...
Nein, nach dem 30 jährigen Krieg kam der westfälische Friede gab es Freiheit. Der Krieg gegen die Ketzerei ist noch vor uns.
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Sorry, es handelte sich um den Augburger Religionsfrieden von 1555.
http://de.wikipedia.org/wiki/index.html?curid=230865#Cuius_regio.2C_eius_religio
Auszug:
Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf das ius reformandi: Vermittels der (später eingeführten) Formel Cuius regio, eius religio verfügte der Augsburger Reichsabschied, dass der Fürst eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben; Letzteren hingegen wurde mit dem ius emigrandi das Recht eingeräumt, ihr Land zu verlassen.