gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: unGEZahlt am 19. April 2014, 05:39
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Da Wohnungen allein keine Möglichkeit zum Rundfunkempfang bieten,
gibt es damit auch Obdachhabende ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit.
Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.1993 – 1 BvR 208/93:
„Die Wohnung ist für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz. Der Einzelne ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit
angewiesen“
Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/jubilaeum-65-jahre-dw-die-wohnungswirtschaft/ein-rueckblick-65-jahre-miet-und-wohnungseigentumsrecht_260_198528.html
Demnach führt dann die Verpflichtung zur Rundfunkbeitragszahlung
auch zu einer Einschränkung der Lebensqualität.
Ein Lebensbedürfnis wird damit durch den 15. Rästv. für die Rundfunkfinanzierung zweckentfremdet.
Einbußen der Lebensqualität durch Rundfunkfinanzierung
ist aber ohne Empfangsmöglichkeit durch die Wohnung unlogisch.
Das elementares Lebensbedürfnis des Wohnens ( z. Bsp. Sicherheit, Wärme usw. )
müsste doch ev. durch diesen Beschluss 1 BvR 208/93 auch vor missbräuchlicher Auslegung geschützt sein.
(?)
Markus
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Man beachte auch, dass der Einzelne auf die Wohnung wegen der Freiheitssicherung angewiesen ist. Da schliesst sich ein Zwangsbeitrag von selbst aus.
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Zitat Roggi:
Man beachte auch, dass der Einzelne auf die Wohnung wegen der Freiheitssicherung angewiesen ist.
Hallo,
..die Freiheit -Sicherung hört schon da auf, wo per Zwangbeitrag
( nur durch Tod bzw.Obdachlosigkeit zu beenden !!!!) politisch
gelenkte Information verbreitet wird.
FREIHEI ERTRÄGT KEINEN ZWANG !
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Mich hat der Rundfunkbeitrag in die Arbeitslosigkeit getrieben. Allerdings gab es auch familiäre, politische und finanzielle Gründe.
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Würdest du uns das bitte etwas näher erläutern. Du stellst hier irgend etwas in den Raum , mit dem man nichts genaues anfangen kann.
Verrate uns doch bitte des Rätsels Lösung.
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Mich hat der Rundfunkbeitrag in die Arbeitslosigkeit getrieben. Allerdings gab es auch familiäre, politische und finanzielle Gründe.
Würdest du uns das bitte etwas näher erläutern.
Ok, dann die ausführlichere Version.
Der Rundfunkbeitrag ist Zwang. Ich will den aber nicht bezahlen. Lösung des Systems: Arbeitslosigkeit.
Ich habe ohnehin Schulden bei mehreren Banken. Lösung: Einfach nicht mehr bezahlen. Nachteil als Single: Gibt's nicht.
Verantwortungsbewusstsein: Das habe ich auch nicht. Im Herbst werde ich das erste Mal ALG II beantragen und ich habe erst wieder vor, mir eine Arbeit zu suchen, wenn sowohl der Rundfunkbeitrag als auch das Sanktionssystem in Hartz IV abgeschafft ist. DAS sind meine Ziele auf der Mahnwache/Montagsdemo. Wobei ich darauf nicht näher eingehen möchte, weil es zu OT wird.
Meine politischen Gründe werden zum Teil in der Regel bei der aktuellen Mahnwache/Montagsdemo dargestellt und diese haben auch etwas mit dem Thema Rundfunkbeitrag bzw. GEZ-Boykott zu tun. Schließlich wird in den Medien massiv Kriegspropaganda betrieben. Ich will keinen Krieg. Ich will auch keine vorenthaltenen Nachrichten, die eh nur abgeschrieben oder genehmigt wurden. Nachrichten muss ich mir im Internet selbst suchen und stets hinterfragen. Wofür soll ich also den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn ich eh alles selbst machen muss und die eigene Nachrichtenauswahl dann auch deutlich vertrauenswürdiger ist, weil es nicht nur von Reuters/DPA als Quelle kommt?
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Damit wollte ich auch die Frage aufwerfen,
ob es Sinn macht,
die ganzen ach so weisen Entscheidungen des BVerfG mal zu hinterfragen
und wenn möglich, dann gegen sie zu verwenden.
Der anscheinend wohlwollende Text von 1 BvR 208/93,
( sinngemäß: Jeder ist auf den Gebrauch der Wohnung angewiesen )
ist ja nun sozusagen verhöhnt worden:
Wenn die Wohnung so wichtig ist, setzen wir das Bewohnen doch einfach mal gleich mit der Rundfunkfinanzierung gleich.
Wenn diese BVerfG-Urteile angeblich so intelligent und wertvoll sein sollen,
können wir sie uns auch zu Nutze ziehen.
Markus