gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: rimba am 15. April 2014, 21:30
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Sehr geehrtes Forum,
angenommen, ein Ehepaar A und B, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen würden, hätten noch nie GEZ gezahlt, und sowohl Ehemann A als auch Ehefrau B bekämen jetzt von der GEZ Auskunftsanfragen und Zahlungsaufforderungen, die bisher ignoriert wurden, da der Gebühren/Beitragsbescheid abgewartet wird, um den Klageweg zu beschreiten (wie hier vorgeschlagen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8249.0 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8249.0)). Sowohl A als auch B hätten bereits die Bestätigung der Anmeldung erhalten und der Ehemann hätte jetzt eine Zahlungserinnerung erhalten.
Sollte das Ehepaar nicht fürchten, doppelt nachzahlen zu müssen, falls der Klageweg erfolglos war, da eventuelle Fristen zur Erklärung eines gemeinsamen Haushaltes verstrichen sind? Wie sollte sich das Ehepaar verhalten, um nur eine Klage durchzuziehen?
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Person A könnte antworten dass sie in der gleichen Wohnung wie B wohnt und die Teinehmernummer von B angeben. B könnte weiter auf den Bescheid warten.
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Diese Angaben brauchen aber erst gemacht werden, wenn es nicht mehr anders geht, wenn also ein Beitragsbescheid eintrudelt. Doppelte Zahlung oder doppelte Klage ist ausgeschlossen, egal wer sich wann anmeldet. Nur einer ist überhaupt verpflichtet sich anzumelden. Kann man aber ignorieren bis ein Beitragsbescheid kommt.
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Wäre ich betroffen, würde ich euch danken :)