gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: dimon am 15. April 2014, 19:53
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Hallo Gemeinde ;)
wir wissen alle, dass am 15.05.2014 einen Urteil geben wird. Mich würde interessieren wie es dann weiter geht, egal nun ob der RStV für verfassungswidrig erklärt wird oder nicht es werden beide Parteien in Berufung gehen, falls die Berufung überhaupt zulässig ist. (kenne mich mit Rechtssystem nicht aus)
Man kann sehr stark davon ausgehen, dass der RStV nicht gekippt wird, denn wäre es absehbar würden die Länder niemalds das in die Wege leiten. Denn es war ja von Anfang an klar, es werden Klagen geben, trozdem gehen die diesen Schritt, obwohl der neue Beitrag ohne Zweifel eine Steuer darstellt. Ich vermute, das wurde "ganz oben" abgesegnet und so einfach den RStV für verfassungswidrig zu erkären würde gleich den Untergang der ÖR bedeuten. Das mächtige System zur Fall zu bringen halte ich für unwahrscheinlich.
Nehmen wir an, in Deutschland haben sich alle zuständige Gerichte mit RStV befasst und alle Klagen wurden abgewiesen. Was bleibt dann noch? Europäisches Gerichtshof?
Wenn das der Fall ist kann man da eine Sammelklage einreichen oder nicht?
MfG
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Ich bin auch auf das Urteil am 15.5.14 gespannt, aber seit ich gestern das Interview von Ermano zur
Verhandlung am 25.3.14 gehört habe (bzw. habe ich es mir auf Band aufgenommen, damit ich es auch jederzeit
ohne Internet anhören kann, dann leider ohne Bild :-\) bin ich auch wieder sehr zuversichtlich.
Ich finde, Ermano hat hierbei genau dargelegt, was Sache ist.
Ja, auch ich muss nächste Woche noch meine Klageschrift abgeben, auch wenn, wie Ermano darlegt,
die untergeordneten Gerichte, außer sie machen eine "Richtervorlage", nichts bewirken können.
(Halt der Weg durch die Instanzen)
In München mit der Popularklage, gibt es halt noch eine besondere Möglichkeit, die einzigartig in Europa ist.
Ermano erklärt dies in dem Interview sehr genau.
Einfach mal das Interview anhören.
https://www.youtube.com/watch?v=EgQn1B0XHH0
Die Klageschriften von uns, sollten meiner Meinung nach trotzdem weiter eingereicht werden, weniger wegen
einer Erfolgsaussicht, sondern mehr wegen der Quote.
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Beitragsservice und Gerichte müssen unter der Last der Klagen und Widersprüche zusammenbrechen, selbst wenn man zahlt hat Person A vor einiger Zeit empfohlen den Beitrag in mehreren Teilen von verschiedenen Konten zu überweisen, dabei mal einen Cent zuviel und die Teilnehmernummer möglichst nur menschenlesbar, damit man den vollen Service in Anspruch nimmt und nicht durch einen Computer abgefrühstückt wird
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Ja gute Idee, außerdem kann man, wenn es die gebührenfreie Kapazität der Überweisungen zulässt, max. nur
einen Cent überweisen und hat außerdem jeweils die Möglichkeit noch etwas Text dazuzudichten. >:D
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Wenn Ermano Geuer verliert, bedeutet das nur, dass der Beitrag keine unzulässige Steuer ist. Damit ist noch nicht bewiesen, dass wir zwangsweise für etwas zahlen müssen, was wir nicht nutzen. Also werden die Klagen weitergeführt, die sich nicht auf das Steuerargument stützen. Ich werde dann z.B. den örR direkt angreifen, er hat einige dunkle Kapitel, die ich nicht finanzieren will. Einige dieser dunklen Kapitel sind schon ans Licht geholt worden. Wenn das im grossen Umfang vors Gericht gezerrt wird, schadet das dem örR mehr, als wenn die jetzt in den sauren Apfel beissen und den Beitrag verfassungsgemäß neu ausrichten.
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Um die originale Frage zu beantworten: Sollte der RBStV tatsächlich von der höchsten Instanz in seiner derzeitigen Form abgesegnet werden, werde ich auswandern. Mit dem Gedanken spiele ich schon seit langem, bisher noch nicht wirklich ernsthaft, aber ein derartiger Unrechtsstatus würde mich endgültig dazu bringen, denn dann wäre unser Grundgesetz, für das unsere Vorfahren übrigens kämpfen und sterben mussten, das Papier nicht mehr wert auf dem es geschrieben steht.
Nachdem das gesagt ist, ich glaube nicht, dass das BVerfG diesen Mist schlucken wird. In der Vergangenheit haben die Verfassungsrichter in meinen Augen bei ähnlich kritischen Themen wie zB Vorratsdatenspeicherung bereits ihr korrektes Verständnis des GG bewiesen und der Politik ordentliche Ohrfeigen verpasst. Zudem wurde bspw. die fehlende Staatsferne der ö-r. Medien auch vom BVerfG selbst schon beanstandet.
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Die Klageschriften von uns, sollten meiner Meinung nach trotzdem weiter eingereicht werden, weniger wegen
einer Erfolgsaussicht, sondern mehr wegen der Quote.
Mag so schon richtig sein , Erfolgsaussicht in der 1.Instanz tendiert stark gegen Null. Aber wir werden ja geradezu getrieben , einen grünen Schein für eine Ablehnung zu investieren , nur sozusagen als Eintrittsgeld und Abgeltung für die Aufnahme in den Rechtsweg.
Die Erfolgschance/Gewinnchance ist hier noch unwahrscheinlicher als bei einem Sechser im Lotto , dafür ist der Einsatz unangemessen zu hoch.
Tut mir leid , auch wenn ich hier gegen eine Quote von Klageeinreichungen hinarbeite.
Ich werde auch klagen , habe es damit aber nicht so eilig . zuvor gehe ich erst noch einen Umweg.
Mein Widerspruchsbescheid ist in der Frist zur Klageeinreichung schon mehrere Wochen überfällig. Ich harre jetzt geduldig der Dinge , die da kommen mögen , die Zeit läuft. Weder meine Wenigkeit noch die andere geldgeile schmarotzende Selbstherrlichkeit hat jetzt davon einen Vor-oder Nachteil. Egal , die Zeit läuft und Zeit ist Geld , Geld welches der eine noch hat und der andere gern hätte , welches der eine ehrlich erarbeiten muss und der andere sich per selbst erschaffenem Gesetz dreist ergaunern darf.
Offiziell habe ich meinen Widerspruchsbescheid , 4-seitig in einem mit 90cent frankierten 0815-Brief leider nicht erhalten.
Weil ; ich habe bisher 4 Widersprüche verschickt und nur EINEN Widerspruchsbescheid erhalten . WIESO nur EINEN für 4 Widersprüche auf 4 Beitragsbescheide ? Zu jedem Widerspruch gehört von Anfang an , also auch schon auf den ersten ein Widerspruchsbescheid.
Diese Schlaugurken nehmen sich alle Zeit der Welt heraus , nur der andere doofe soll sich an denen ihre Fristenzeremonie gebunden fühlen. Nein , das Spielchen Gleichberechtigung hat Spielregeln und diese sind für beide Seiten gleichermaßen einzuhalten.
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Da es bei der Entscheidung am 15.05.2014 um ein Urteil aus Bayern geht, ist es auch nicht eine Entscheidung aus Karlsruhe. Sollte Bayern gegen den RBStV urteilen, sind die Länder verpflichtet, ein neues Gesetz zu erlassen. Damit ist die derzeitige Regelung weiterhin möglich, gekündigt werden kann sie ohnehin Ende 2014, was angesichts des Widerstands gewiss passiert. Wer nach dieser jetzigen Regelung bezahlt, ist quasi selbst schuld und braucht wohl seine tägliche Dosis Gehirnwäsche. Wer die Zahlung verweigert, wird wohl nicht mehr belästigt.
Es ist ja nunmal nichts neues, dass die Rundfunkanstalten sehr Staatsfern sind, aber nur was die rechtliche Seite anbelangt. Man kann den Rundfunkanstalten schon mutwillige Selbstzerstörung seit 2011 bescheinigen. Nicht die Landesminister haben diesen Murks zu verantworten, sondern örR selber durch seine Manipulation der Politiker. Würde mich nicht wundern, wenn die bayrischen Verfassungsschützer kein Mitleid zeigen würden mit diesen Geiern. Meine Meinung zu allen Verfassungsrichtern ist hoch, warum sollten die sich jetzt für diese Kamikazesender unglaubwürdig machen.
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ich meine irgendwo gelesen zu haben, wenn alle Istanzen in BRD durch sind, gibt es immer noch die Möglichkeit beim europäischen Gerichtshof eine Klage einzureichen. Das wäre dann die letze Chance den RStV engültig zu kippen, falls vorher alle Klagen scheitern.
Ich möchte hier keinen entmutigen, aber stellen wir uns folgendes Szenario vor. Alle großen Klagen gehen verloren, wir klagen weiter beim VG, das geht auch in die Hose, wenn man weitere rechtliche Schritte einleitet wird´s teuer. Ich glaube nicht, dass danach viele bereit sind weiter zu gehen. Wozu die Mühe, wenn es nach mir ginge, gleich die Klage nach Straßburg und gut ist. Ich persönlich würde lieber diesen Weg finaziell unterstützen, egal nun, ob ich es selber bin oder ein anderer, als weitere Klagen in Deutschland zu reskieren, die sowieso bereits entschieden sind. So sehe ich das ganze!
Denn RStV ist harter Brocken, alleine schon deshalb, dass dem Menschen alle Rechte zur Kündigung wegbleiben. Man stirbt oder man wird obdachlos, alles andere sieht der RStV nicht vor. Menschliche Rechte werden mit Füßen getreten und ich habe nicht vor dabei zu zusehen. Ich bleibe in diesem Land, ich möchte mich frei enscheiden, welches TV Sender ich sehen und welches Radiosender ich hören möchte. Ich will, dass meine Kinder in einem GEZ freiem Land aufwachsen und nicht bis zum Tode an diesen Sch..ß Beitrag gebunden sind. Dafür will ich kämpfen!!!
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OK, da bin ich dabei.
Europäischer Gerichtshof in Straßburg-
Für mich nur ein Steinwurf, aber hurtig angefangen mit dem französisch-Lernen.
(und nicht: Malheureusement c`est impossible)
Hatte mal eine Führung dort, es gibt zwar Simultan-Übersetzungen, aber man ist immer im Vorteil,
wenn man die Sprache selber beherrscht. In diesem Sinne. ;)
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Crowdfunding für die Klage!
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wir wissen alle, dass am 15.05.2014 einen Urteil geben wird. Mich würde interessieren wie es dann weiter geht, egal nun ob der RStV für verfassungswidrig erklärt wird oder nicht
Ich klage weiter. Mein Argument war nie, dass es eine Steuer ist, sondern die Verletzung meiner Grundrechte.
Manche werden verlieren, und trotzdem sich entscheiden, nicht zu zahlen.
Wenn ich verliere (ich weiß ich nicht, wie viele Instanzen ich mitmachen kann) werde ich wahrscheinlich zahlen, ich kann mir Vollstreckungsversuche nicht leisten. Aber dann zahle ich nicht pro Quartal, sondern monatlich: um jeden Monat in meinem Kontoauszug erinnert zu werden, dass ich keine Partei wähle, die uns dieses Unrecht aufbürdete.
Politiker meinen, der Wähler vergisst und wählt sie weiter. Ich nicht!
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wir wissen alle, dass am 15.05.2014 einen Urteil geben wird. Mich würde interessieren wie es dann weiter geht, egal nun ob der RStV für verfassungswidrig erklärt wird oder nicht
Ich klage weiter. Mein Argument war nie, dass es eine Steuer ist, sondern die Verletzung meiner Grundrechte.
Manche werden verlieren, und trotzdem sich entscheiden, nicht zu zahlen.
Wenn ich verliere (ich weiß ich nicht, wie viele Instanzen ich mitmachen kann) werde ich wahrscheinlich zahlen, ich kann mir Vollstreckungsversuche nicht leisten. Aber dann zahle ich nicht pro Quartal, sondern monatlich: um jeden Monat in meinem Kontoauszug erinnert zu werden, dass ich keine Partei wähle, die uns dieses Unrecht aufbürdete.
Politiker meinen, der Wähler vergisst und wählt sie weiter. Ich nicht!
Also, ausdrücklich: CDU/CSU nicht, FDP nicht, SPD nicht, Grüne nicht, Linke nicht, ...
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Leute, die Fragestellung lässt ein bissl Hilflosigkeit durchblicken. Das sollte so nicht sein!
Schaut mal, Israel hin und her, aber in dem Punkt mal eine vernünftige Entscheidung und selbst drauf gekommen:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/07/israel-schafft-staatsfernsehen-und-rundfunkgebuehr-ab/
Beim Beitragsservice nicht anders. Abgesehen von den netten Damen, die erst einmal die Gespräche annehmen, dann aber wg. bei mir vorhandenem Vollstreckungsersuchen (Zweitausfertigung) über eine Obergerichtsvollzieherin wg. Überlastung einer womöglich als nächsten Stufe vorhandenen Fachabteilung (wo ich noch nicht sagen kann, wer sich dahinter verbirgt bzw.: Was mag es bedeuten?) beim Beitragsservice wegen Überlastung nicht in der Lage sind, weiter zu verbinden geschweige eine email zu benatworten.
Dies setzt allerdings die Verweigerung weiterer Zahlungen voraus. Nein, nicht resignieren. Schade aber, dass es so viele Webseiten neben dem gez-boykott gibt, ja, alle sicherlich mit dem gleichen Ziel, aber aus meiner Sicht Verzettelung.
Eigentlich ist es schlimm , dass man sich auf das Grundgesetz berufen muss, um zu klagen.
Wieviele weltweite Radio- und Fernsehsender kann man übers Internet schauen, ohne dass jemand kommt und die Hand aufhält. Das ist für mich gelungene Globalisierung und Barrierefreiheit.
Nein, alleine 2500 fest Angestellte beim ZDF plus zusätzliche externe Produktionsfirmen - das geht so nicht. Das ist ja schon ein Industriezweig für sich und schon aus diesem Grund sollte es privatisiert werden. Von der Nabelschnur zur Politik ganz abgesehen.
Apropos:
Es kann auch nicht sein, dass derzeitige Politiker, noch dazu zusätzlich bezahlt, im Fernsehen, in Fernsehräten und irgendwelchen Talk Shows sich präsentieren.
Riesen Sendeanstalten in jeder größeren Stadt für ein paar Stunden Sendezeit....unglaublich. Ein Privatradiosender..ca. 150 m² Büro inkl. Sendeanlage, 5 Arbeitsplätze, 3 davon besetzt. Die Musik die läuft inkl. Werbung, hergestellt auch von externen Anbietern. Sekundengenau auf CD oder Tape gebannt... das wars. Also, es geht auch in Maßen.
Ok, das Ziel ist klar. Und denkt dran, die oberste Chefin sitzt ja alles gerne aus. Diesmal sollten aber wir genug Sitzefleisch haben.
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Im Moment verfasse ich gerade meinen Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheiss, der mich/uns diese Tage erreicht hat.
Ich würde mich der Idee und dem Unterfangen, direkt nach Straßburg zu klagen, sofort anschließen! :laugh:
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Ist es nicht so, dass man ernst nach Straßburg gehen falls die Sache vom Landgericht verloren ist, oder?
Wird vor dem Europäischen Gericht der Gegner nicht ARD-ZDF-Anstalt sondern ein Bundesland?
Normaler Weiße erhebt man die Klage in Straßburg gegen einen EU-Mitgliedstaat, oder? Funktioniert es auch gegen ein Bundesland?
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Unabhängig davon wie die Sache juristisch ausgeht, sollte der Zahlungsstreik verstärkt werden. Geld ist in diesem Dreckssystem das einzige schlagende Argument.
An ein Urteil pro Rundfunkbeitrag fühle ich mich nicht gebunden. Es ist, an VG, die subjektive Meinung eines einzelnen Richters. Beim Bundesverfassungsgericht sind es wohl 8 Richter.
Ich bin einer Meinung mit Charles de Montesquieu (1689-1755):
"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es Recht ist."
Der RBStV ist UNRECHT!!!
http://www.zahlungsstreik.net (http://www.zahlungsstreik.net)
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Ich gebe @Totalverweigerer Recht:
Desweiteren mischen die Parteien (CDU_SPD) schwer mit bei der Richterbesetzung des BVerfG.
Wir sind weit weg von einer echten Demokratie und umso mehr lohnt es sich für jeden einzelnen dagegen etwas zu tun. Ich habe nämlich auch keine Lust eines morgens in einer EU-Diktatur aufzuwachen. Ich nenne nur Zwangsbeiträge IHK und HWK; der Rentenbetrug und die Plünderung der Rentenkasse; ein Solidaritätsbeitrag welcher wohl nie mehr abgeschafft wird und längst schon zweckentfremdet wurde; ein kaputter Arbeitsmarkt. Da ist für mich der Beitragsservice (mit staatlich verordneter Gehirnwäsche) nur ein Teil davon.
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Der Witz ist ja, daß die VGn derzeit total unter den Boden kehren: Ein Beitrag muß einen persönlichen Vorteil für den Beitragsentrichter bieten. Wo bitte ist der persönliche Vorteil. Allein das schreit schon nach Rechtsbruch. Das ist eine der Abgrenzungen zu einer Steuer, nur eine Steuer muß nicht zweckgebunden sein muß. Und deswegen heißt es auch Solidaritätszuschlag und nicht Solidaritätsbeitrag bei der zusätzlichen Einkommenssteuerabgabe für Ostdeutschland.
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ich meine irgendwo gelesen zu haben, wenn alle Istanzen in BRD durch sind, gibt es immer noch die Möglichkeit beim europäischen Gerichtshof eine Klage einzureichen. Das wäre dann die letze Chance den RStV engültig zu kippen, falls vorher alle Klagen scheitern.
Der EUGH in Luxemburg (http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm) oder der Europäische GH für Menschenrechte (http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/) (EGMR) in Straßburg haben unterschiedliche Zuständigkeiten und sind beide keine Berufungsinstanzen für deutsche Gerichte. Der EUGH ist eine Institution der EU, der EGMR eine Institution des Europarats (dort ist z.B. auch Russland oder die Ukraine Mitglied).
Direkte/unmittelbare Klagen vor dem EUGH sind nur gegen Rechtsakte der EU zulässig (liegt nicht vor), vor dem EGMR geht es nur um Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, s.a. FAQ des EGMR (http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/FAQs.asp).
Der EUGH in Luxemburg könnte höchstens von nationalen Gerichten oder Staaten angerufen werden z.B. wegen Verletzung der Beihilfevorschriften der EU - aber nicht durch die Bürger direkt.
Ob Klagen vor dem EGMR (nach Ausschöpfen des Rechtsweges) Sinn machen kann jeder selber eingehend anhand der Europäischen Menschrenrechtskonvention (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention) prüfen. Ich sehe da wenig Möglichkeiten.
Sinnvoller ist es m.E., insbesondere vor den Landtagswahlen aber auch sonst, den eigentlichen Verursachern in den Staatskanzleien und Landtagen mit sachlichen und individuellen Schreiben auf die Pelle zu rücken. Ein weiteres Mittel ist "Abgeordnetenwatch".
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Das ist aber auch so, dass man vor jedem Gericht im EU-Gebiet die europäische Gesetzgebung verwendet.
Zwar kenne ich praktisch keinen solchen Fall - üblich wird vom Gericht Strafgesetz oder Zivilgesetz und manchmal Grundgesetz gerufen - hat aber Person ihren Widerspruch gegen den Gebührenbescheid auf der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" gegründet. Jetzt wartet aber Person A schon 2 Monaten auf den Widerspruchsbescheid...
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Zitat Itsfivetotwelve :
Da ist für mich der Beitragsservice (mit staatlich verordneter Gehirnwäsche) nur ein Teil davon.
Hallo,
..aber der wichtigste.
Wie könnte man sonst den " Verbraucher " ( schon diese Titulierung
zeigt die Wertschätzung die uns von OBEN entgegen gebracht wird ),
willenlos am Nasenring durch die Gegend ziehen.
Diese Propagandamaschine wird durch alle Instanzen ( besetzt mit
den richtigen Leuten !!!) bis aufs Messer verteidigt werden.
Es wird ein langer Weg, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Das ist aber auch so, dass man vor jedem Gericht im EU-Gebiet die europäische Gesetzgebung verwendet.
Das werden die Verwaltungsgerichte vermutlich nur dann machen, wenn in der Klage die Verletzung der Beihilfevorschriften der EU explizit mit angeführt werden, s.a. Gutachten Geuer für den Verband der Zeitschriftenverlage (http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf) (PDF), Seite 18f.
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Meiner Meinung nach, falls jemand direkt in seiner Klage behauptet, dass er - als EU-Bürger - in seinen "europäischen" Grundrechten verletzt wird, muss es vom Verwaltungsgericht geprüft werden.
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Ob Klagen vor dem EGMR (nach Ausschöpfen des Rechtsweges) Sinn machen kann jeder selber eingehend anhand der Europäischen Menschrenrechtskonvention (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention) prüfen. Ich sehe da wenig Möglichkeiten.
Bei dieser europäischen, finalen Instanz
habe ich wiederum persönlich viel Hoffnung. Z. Bsp.:
EMRK
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
- z. Bsp. die Ablehnung der Finanzierung des örR aus Gewissensgründen anerkennen zu lassen, ist denkbar
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
- ist wegen der Verbindung
Ferdinand Kirchhof als BVerfG-Mitglied und
Paul Kirchhof als Rundfunkbeitragserfinder
angreifbar
Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Hellmut Enz geht gegen den Angriff auf die Religionsausübung bereits vor
( http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/ )
Beim EMGR würden sie diesen Sachverhalt sicher auch verhandeln
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
- ist mein Empfinden,
dass Nichtkonsumenten in Deutschl. mit dem Rundfunkbeitrag belegt werden,
während die theoretische tatsächliche Nutzung außerhalb Deutschl. Wohnender ignoriert wird,
eine Diskriminierung der Nichtnutzer darstellt.
Sind nur Beispiele. Straßburg sollte doch bestimmt Möglichkeiten bieten...
Markus
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Nehmen wir an, in Deutschland haben sich alle zuständige Gerichte mit RStV befasst und alle Klagen wurden abgewiesen. Was bleibt dann noch?
Was bleibt ist: massenhaft die Zahlung verweigern, so wie es die meisten (oder alle) hier im Forum tun. Dann bricht dieser Apparat automatisch zusammen, oder fängt an, sich durch Werbung zu finanzieren, was ich für viel wahrscheinlicher halte, schließlich ist es Staatsaufgabe uns Bürgen dieses gehirnwaschende TV von klein auf an einzutrichtern, siehe Film/Buch 1984).
Wäre die wirkungsvollste Strategie, bei der aber jeder am gleichen Strang ziehen muss.
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Das wird wohl ein Traum bleiben, daß da die meisten Bürger mitmachen. Die meisten wollen nur Ihre Ruhe und zahlen deswegen notgedrungen. Deswegen auch die Taktik der Einschüchterung und der Drohungen durch den Beitragsservice. Aber ich hoffe, daß hier alle im Forum weitermachen und immer mehr werden. Es wird Zeit, daß die Bürger anfangen die Demokratie ernstzunehmen, bevor es vielleicht zu spät ist.
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aber ein bisschen zurück zum Hauptthema: hat (vor)gestern das Verwaltungsgericht etwas entschieden?
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Der Beitrag ist doch schon ein Riesenerfolg fuer den Rundfunk, die haben rund 1,1 Milliarden zusaetzlich eingenommen weshalb ja der Beitrag um wahnsinnig grosszuegige 48 Cent zum naechsten Jahr gesenkt wurde. Die Begruendung dafuer ist aeusserst fadenscheinig und die von der KEF selbst vorgeschlagenen 73 Cent waren eigentlich auch schon weniger als nach den Zahlen geboten. Hier wird noch einmal die grenzenlose Gier der Rundfunkanstalten und ihrer Marionettenspieler den Politikern deutlich.
Die traurige Realitaet ist, dass Zahlungsverweigerungen einiger weniger nichts bringen, so lange die ueberwaeltigende Mehrheit da mitspielt und das ist der Fall. Hier hilft nur ein entsprechendes Urteil des BVerfG.
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Ja, das totschweigen in den Medien funktioniert. Ich bin mir fast sicher, da könnten 100.000 in Berlin demonstrieren --- es würde kein Bericht in den Großmedien außerhalb Berlins erscheinen. Zumal ja solch eine Demo gar nicht zugelassen werden würde.
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ich bin mir gar nicht sicher, ob die seit der Umstellung mehr oder auch nur gleich viel eingenommen haben.
Könnte auch nur so eine Propagandalüge sein.
warum zum Beispiel kommen die lächerlichen achtundvierzig Cent erst so spät?
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Oder das Volk steht endlich auf und schmeißt die ganze Lobbyisten Bande aus den Parlamenten....
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Bei dieser europäischen, finalen Instanz
habe ich wiederum persönlich viel Hoffnung. Z. Bsp.:
EMRK
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
- z. Bsp. die Ablehnung der Finanzierung des örR aus Gewissensgründen anerkennen zu lassen, ist denkbar
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
- ist wegen der Verbindung
Ferdinand Kirchhof als BVerfG-Mitglied und
Paul Kirchhof als Rundfunkbeitragserfinder
angreifbar
Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Hellmut Enz geht gegen den Angriff auf die Religionsausübung bereits vor
( http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/ )
Beim EMGR würden sie diesen Sachverhalt sicher auch verhandeln
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
- ist mein Empfinden,
dass Nichtkonsumenten in Deutschl. mit dem Rundfunkbeitrag belegt werden,
während die theoretische tatsächliche Nutzung außerhalb Deutschl. Wohnender ignoriert wird,
eine Diskriminierung der Nichtnutzer darstellt.
Sind nur Beispiele. Straßburg sollte doch bestimmt Möglichkeiten bieten...
Markus
das ist schon mal ein Ansatz :)
noch ist die Person A vom BS nicht angeschrieben worden, einerseits ist es beruhigend frei zu sein, andererseits ist es nur Frage der Zeit.
Für diesen Fall hat Person A einen dicken Ordner angelegt auf dem "GEZ Mafia" drauf steht. Person A sammelt aus dem Forum alle nutzliche Informationen, druckt sie aus und heftet ab. Ist ganz schön dicker Ordner geworden.
In einem Film habe ich coolen Spruch gehört "das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist"
Frohe Feiertage
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Ich gehe davon aus, dass man im Rahmen der Gerichtsprozesse gegen den Rundfunkbeitrag für große Unternehmen (Sixt etc.) "Nachbesserungen" durchführen wird, sich jedoch am System ansonsten nichts ändern wird. Die Gerichte werden dem ÖR leider nicht den Hahn zudrehen.
Ich wünsche mir zwar, dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege aber ich habe leider wenig Hoffnung - Deutschland ist und bleibt einen Bananenrepublik.